DB-Eater Akrapovic - Ausbau/Modifikationen

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  • So geschrieben, schließt das die Verwendung einer Schraube zur Befestigung aber auch nicht generell aus.

    [...]

    [...], dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B. durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt.

    Gewindebefestigungen sind hier nur beispielhaft aufgeführt.

    Die Frage war ja, ob eine so modifizierter Eater für sich schon illegal ist, unabhängig von der Lautstärke.

    Nach den einschlägigen Vorschriften ist er das offenbar.

    Gruß,

    Sebastian

  • Das modifizieren zugelassener Auspufffanlagen war doch schon immer illegal?! Die Zulassungsgenehmigung ist dadurch erloschen, dadurch ist dann die Weiterfahrt untersagt.

    Bei Euro3 darfst du / kannst du den Dbeater entfernen, allerdings hindern dich Lärmvorschriften an der Weiterfahrt.

    Bei Euro4 ist das Entfernen auch nicht explizit verboten, im Gesetzestext wird nur vorgeschrieben mit welchen Mitteln es baulich verhindert werden soll.
    Die Auspuffanlage ist dann einfach kaputt, irreparabel kaputt, das schließt auch das Wiedereinsetzen eines neuen Dbeaters ein.

    Interessant ist, dass denen ein Schweißpunkt reicht. Noch.

    In Zukunft wirds wohlmöglich garkeine entfernbaren Teile mehr geben.

  • Viel interessanter ist doch, ob ich die Anlage, wenn diese zu laut geworden ist, neu stopfen darf oder ob mir, wenn ich an einen Polizisten gerate, der einen schlechten Tag hat, das als Manipulation der AGA vorgeworfen wird... weil die Anlage ja schonmal geöffnet worden ist.

  • Viel interessanter ist doch, ob ich die Anlage, wenn diese zu laut geworden ist, neu stopfen darf oder ob mir, wenn ich an einen Polizisten gerate, der einen schlechten Tag hat, das als Manipulation der AGA vorgeworfen wird... weil die Anlage ja schonmal geöffnet worden ist.

    Davon ist nicht auszugehen.

    Solange Du die Anlage wieder vernietest, hast Du ja gar nichts verändert.

    Außerdem verlangt die Zulassungsvorschrift, dass ein Schalldämpfer der irgendwelche Fasern enthält, auch ohne diese Fasern die Lärmvorschriften einhalten muss. Du könntest den Dämpfer also öffnen, alle Dämmwolle entfernen und wieder verschließen und er würde dadurch nicht automatisch unzulässig.

    Gruß,

    Sebastian

    PS:

    Wer selber stopfen will:

    https://jamparts.com/20012/akrapovi…stahl-v4a-niete

  • Außerdem verlangt die Zulassungsvorschrift, dass ein Schalldämpfer der irgendwelche Fasern enthält, auch ohne diese Fasern die Lärmvorschriften einhalten muss. Du könntest den Dämpfer also öffnen, alle Dämmwolle entfernen und wieder verschließen und er würde dadurch nicht automatisch unzulässig.

    Sag das mal Ixil mit dem Euro4 Hyperlow, der ohne Wolle definitiv zu laut ist...

  • Sag das mal Ixil mit dem Euro4 Hyperlow, der ohne Wolle definitiv zu laut ist...

    Ist das so?

    Ich verstehe die Vorschrift zumindest so.

    https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.html

    https://www.unece.org/fileadmin/DAM/…egs/R041r2e.pdf

    In Annex 5 sind Dämpfer mit Fasermaterial reguliert.

    Da steht dann unter anderem, dass auch ohne die Fasern noch §6 eingehalten werden muss.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Annex 5 (Exhaust or silencing systems containing fibrous material)

    1.1. After removal of the fibrous material, the sound level shall comply with the
    requirements of paragraph 6 of this Regulation.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    In §6 sind diverse Spezifikationen beschrieben.

    Beispielsweise zur Lautstärke.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    §6. Specifications

    6.2. Specifications regarding sound levels

    [...]
    6.2.3.

    The test results for the motor cycle in motion obtained in accordance with
    paragraph 1. of Annex 3 to this Regulation and mathematically rounded to
    the nearest integer shall not exceed the limits prescribed (for new motor
    cycles and new silencing systems) in Annex 6 to this Regulation for the
    category to which the motor cycle belongs. In any case, Lwot shall not exceed
    the limit value for Lurban by more than 5 dB.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hier wird dann auf

    Annex 3 (Methods and instruments for measuring noise made by motor cycles) und

    Annex 6 (Maximum limits of sound levels)

    verwiesen.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Annex 6 (Maximum limits of sound levels)

    Category Power-to-mass ratio index (PMR) Limit value for Lurban in dB(A)
    First category PMR ≤ 25 73
    Second category 25 < PMR ≤ 50 74
    Third category PMR > 50 77a

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hieraus folgere ich, dass auch ohne Wolle die Grenzwerte eingehalten werden müssen.

    Der Nachweis hierüber müsste sogar bei der Zulassung erbracht werden.

    Naja, ist ja aber hinlänglich bekannt, dass manche Zulassungsbehörden da nicht so genau hinsehen.

    Gruß,

    Sebastian

  • Viel interessanter finde ich den Teil mit irreparabel zerstört? Ist ein aufgeflexter Schweißpunkt irreparabel zerstört?

    Ja

    Ich nehme an, dass damit gemeint ist, dass man es nicht "einfach so" wieder zusammen stecken können soll.

    Du kannst natürlich deine Schweißerausrüstung und ne Flex in den Rucksack tun und dann damit rumfahren. ;)

    Der Sinn hinter der Vorschrift ist doch offensichtlich, dass man der Polizei Mittel an die Hand gibt

    um Zuwiderhandlungen effektiver verfolgen zu können.

    Auch die Polizei hat keinen Bock auf die "Mein db-Eater ist mir vorhin in den Rucksack gefallen und ich habs gar nicht gemerkt..."-Fraktion.

    Ist der Eater raus sind sicher Werkzeugspuren erkennbar -> Vorsatz

    Und selbst wenn nicht, ist die Zulassung trotzdem erloschen -> Stilllegung

    Und selbst wenn Du den Eater "zufällig" einstecken hast, kannst Du ihn nicht ordnungsgemäß anbringen, weil "nur verschrauben" nicht ausreicht -> Stilllegung ist nicht abwendbar

  • Nicht Stellegung sondern "untersagung der Weiterfahrt bis der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist"

    Stillegen tut nur die Zulassungsstelle.

  • Ich meinte eher Schweißpunkt abflexen, DB Eater verändern, neuen Schweißpunkt setzten. Alles OK?

    Beziehe mich jetzt nur auf den Absatz.

    Ich selbst würde keine Änderungen machen. Illegal ist es so oder so.

    Zumal meine 790 nen guten Sound hat.

    Der weiße Reiter :D

  • Ich meinte eher Schweißpunkt abflexen, DB Eater verändern, neuen Schweißpunkt setzten. Alles OK?

    Hmmm, das läuft auf "wo kein Kläger, da kein Richter" hinaus.

    Wenn die Anlage durch die Manipulation nicht die Grenzwerte überschreitet und auch von außen nicht zu erkennen ist,

    dass sie manipuliert wurde, dann wird man auch keine Probleme bekommen.

    Ich selbst würde keine Änderungen machen. Illegal ist es so oder so.

    Nicht wenn Du es so abgenommen bekämmst... ;)

  • Wenn zu laut dann zu laut. Egal wie viele Gutachten und Eintragungen.

    Ganz klar.

    Falls man es aber so manipuliert, dass es noch im gesetzlichen Rahmen ist, quasi das letzte Dezibel herauskitzelt, dann könnte man eine Einzelabnahme machen lassen.

    Natürlich hat man dann keinen Spielraum mehr.

    Interessant wäre jetzt ob man bei einer Einzelabnahme eigentlich die 5db Spielraum ausnutzen darf.