Rechtliche Konsequenzen mit Fahrzeugmodifikationen, insbesondere Auspuff

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  • Ja, viele führen auch nur ein eindringliches Gespräch ("Heute ist dein Glückstag....") usw. der keinen Schreibaufwand verursacht. Aber das ist alles Einstellungssache der jeweiligen Person und von vielen Faktoren im Einzelfall abhängig. Es gibt solche und solche - auf Seiten der Polizei wie unter den Verkehrsteilnehmern.

    Auch wenn du es nicht glauben möchtest, aber ein Urteil des VG, welches die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellt, ist für den Beamten nicht sonderlich förderlich - gerade wenn ansonsten noch "Dienstaufsichtsbeschwerden" bekannt werden und sich das summiert. Kommt auch auf die Kollegen, Vorgesetzten, eigene Ziele (Laufbahn) usw. an - aber das sind alles Punkte, die mich als Straßenverkehrsteilnehmer weniger interessieren. Ich habe (natürlich mit Rechtsschutzversicherung, ohne sollte man nicht am Straßenverkehr teilnehmen) die Rechtswidrikeit der Maßnahme dann in einem solchen Fall attesstiert (kann man beim nächsten Mal vorlegen ;-)) und bekomme evtl. entstandene Schäden ersetzt.
    Für viele mag das kein Weg sein (trotz vll. einer Versicherung) aber genau das sind dann die Personen, die über alles und jeden herziehen ("Polizeiwillkür", Politiker & Co.) und sobald die Möglichkeit einer Grenzziehung durch eigenes Handeln möglich ist, wird der Schwanz eingezogen.

    Ziel dieses Topics ist aber auch nur die Erörterung der rechtlichen Konsequenzen - was jeder daraus macht bleibt ihm selbst überlassen :winken

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Auch wenn du es nicht glauben möchtest, aber ein Urteil des VG, welches die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellt, ist für den Beamten nicht sonderlich förderlich


    Das interessiert die Beamten aber mal sowas von überhaupt nicht...
    Mal davon ab, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung käme, dann haben die ne gute Begründung, warum die Stillegung angemessen war.
    Ich kenne da einige Fälle, und da gings nicht umso "kleinigkeiten" wie widerrechtliche Stillegung des KFZ...

    • Offizieller Beitrag

    Übrigens noch mal was zur Lautstärke. Eben von der Rennleitung 110 auf Facebook veröffentlicht:


    Im Klartext heißt das: in unserem Fahrzeugschein ist bei dem Fahrgeräuschwert schon der Maximalwert von 80 dB(A) eingetragen (jedenfalls bei der gedrosselten, aber das sollte sich nicht unterscheiden zur offenen, da ja nicht per Drehzahl gemessen wird und es außerdem ja wie gesagt der Maximalwert in DE ist). Die MT-07 Darf also nur 81 dB(A) haben. Die Standgeräuschmessung ist eben nicht Aussagekräftig bzw. Rechtmäßig.
    In der Praxis wird das wohl kaum umgesetzt aber wenn es darauf ankommt, zählt nur die Fahrgeräuschmessung!
    Ich gehe aber mal davon aus, dass jeder RI, SC, Termi und sogar der Akra? lauter sind als 81dB beim Fahren...

  • Danke für den Lesetipp - das machts dann doch klarer und nachvollziehbarer :daumen-hoch

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
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    Wirth Gabelfedern

  • In Jonas angehängtem Bild steht EG-Grenzwert (also die 80db?). Werden die Homologationen (E-Prüfnummern) nicht nach EG Vorgaben erteilt? Würde ja vom Prinzip bedeuten das jede Anlage auf dem Papier diese 80db Fahrgeräusch einhält auch wenn die Intuition ganz was anderes sagt :D

    • Offizieller Beitrag

    In Jonas angehängtem Bild steht EG-Grenzwert (also die 80db?). Werden die Homologationen (E-Prüfnummern) nicht nach EG Vorgaben erteilt? Würde ja vom Prinzip bedeuten das jede Anlage auf dem Papier diese 80db Fahrgeräusch einhält auch wenn die Intuition ganz was anderes sagt :D

    Genau weiß ich das nicht, klingt aber einleuchtend.
    Aber dazu hier noch mal ein Kommentar der Rennleitung 110 auf FB, als ich den Beitrag kommentiert habe und die MT mit ner RSV4 verglichen habe, die 109dB(A) Standgeräusch hat.

    Zitat

    Jonas, italienische Homologationen werden wohl auf Banknoten geschrieben. Dennoch: Beim Fahrgeräusch sind sich MT-07 und RSV4 wieder einig.

    Mit rechten Dingen geht da sicher wenig zu :daumen-runter

  • Zitat

    Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran.


    Also das Moped einfach länger übersetzen, dann dürfen es auch ein paar Löcher mehr im Auspuff sein :ablachen

  • Jop so is es...

    Meine 07er hat 91dB bei 4500 Standgeräusch sowie 78,7dB Fahrgeräusch im Datenauszug nach 97/24/EG.

    Der Akra hält diese Richtlinie mit Oiriginalen Killer auch ein. Der Termignoni auch, da liegt sogar ein Racing Eater im Lieferumfang schon dabei! :D
    Akra und Termi hab ich schon mal angefragt.... deshalb haben diese Auspuff Anlagen auch eine ECE Zertifizierung! ;)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

  • Zitat
    Jonas, italienische Homologationen werden wohl auf Banknoten geschrieben. Dennoch: Beim Fahrgeräusch sind sich MT-07 und RSV4 wieder einig.


    Mit rechten Dingen geht da sicher wenig zu

    Aber sobald sie durch das Verfahren durch sind (so wie die RSV4) und meinetwegen 109db als Standgeräusch in der ZB Teil 1 steht, ist alles fertig und darf so betrieben werden? :D das scheint wirklich ein bisschen merkwürdig zuzugehen...

  • Der Yoshimura für die GSXR ist auch mit nem ähnlich hohen Wert legal.Wobei der im Fahren in der Kolonne auch noch sehr angenehm war.
    Der hat immer schön gebrummt und irgendwann angefangen zu fauchen :rocker

  • Kurze Frage: Jemand hatte dazu im Forum eine PDF (ich glaube von der DEKRA) verlinkt gehabt, dass meiner Erinnerung nach relativ aktuell war und es gut zusammen gefasst hat. Ich weiß nicht mehr, ob es im Forum oder in der Shoutbox war. Weiß jemand welches Dokument ich meine und kann es mir nennen?

  • Das war vermutlich ich, Link befindet sich im SC-Project Fred, letzte/vorletzte Seite :)

    Edit: Das Dokument findest du hier


    Hm, danke dir. Das war wohl das Dokument welches ich meinte. Aber das hilft mir gerade auch nicht weiter. Sagt ja nicht so viel aus. Wobei Wegfall von KAT in bestimmten Fällen interessant ist.

    Dann auch noch der nette Hinweis:

    Zitat

    Wird eine Auspuffanlage im Laufe der Zeit lauter und übersteigt die Geräuschgrenzwerte, ist der Halter des Fahrzeugs und nicht der Hersteller in der Pflicht.

    Dann sind die Hersteller ja fein raus.

  • Das Problem ist, dass ich mir diese ganze Thematik versucht habe anzunehmen und das generell schon die ganze Zeit verfolge, da ich mir auch bald einen zulegen werde. In den letzten Tagen hatte ich dann Kontakt mit der Polizei und auch eine Antwort erhalten, die mich aber noch nicht zufriedenstellt... irgendwie ist da eine Auspuff-Mafia und wenn du einen Kontrolleur hast der dich am Arsch kriegen will bin ich der Dumme und darauf habe ich keine Lust. Deswegen will ich in so einem Fall wissen was Sache ist... momentan ist mir das alles noch nicht 100% klar. >.>

  • Folgende Ergebnisse habe ich dazu bisher erhalten:

    • Wenn auf der Auspuffanlage das Prüfzeichen mit großem "E" im Kreis oder kleines "e" im Rechteck mit Prüfnummer "gut sichtbar" am Bauteil (hier Auspuff) angebracht ist, muss keine weitere Bescheinigung mitgeführt werden. Ist dies nicht der Fall führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zum Zulassungsverstoß.
    • Wird die Auspuffanlage verändert (z.B. Erhöhung der Dezibelzahl) führt dies gemäß § 19 (2), Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der BE und somit zum Zulassungsverstoß.

    So, okay. Das ist soweit klar.

    Meine schwierigen Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Mir ging es ja eher darum, dass bestimmte europäische Auspuffhersteller eine EG/BE erhalten, diese aber anscheinend zu laut sind. Wie kann ich vermeiden, dass ich so ein Produkt kaufe und dann bei einer Kontrolle blöd dastehe?
    Einzige Möglichkeit scheint zu sein: im Voraus bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV/DEKRA) anzufragen, ob die gewünschte Auspuffanlage "die gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands erfüllt".

    Abgesehen davon bereiten mir die Sachverhalte "Fahr"geräuschwerte und "Stand"geräuschwerte Bauchschmerzen. Gelernt habe ich von den Dokumenten der Polizei BW bisher:

    • "Fahr"geräuschwerte: Grenzwerte für Fahrzeuge mit ABE nach 01.10.1993: max. 80dB
    • Das Prüfergebnis des "Stand"geräuschwertes darf max. 1 dB über dem EG-Grenzwert bzw. 3dB über dem Serienwert im Fahrzeugschein liegen.
    • Weiter heißt es dazu: Das in den Fahrzeugpapieren eingetragene "Stand"geräusch kann mit u.a. über 100dB "dank Klappensteuerung" deutlich vom "Fahr"geräusch abweichen.
    • Nun misst die Polizei bei einer Kontrolle aber das "Stand"geräusch (wenn man Glück hat unter den Bedingungen, die gegeben sein müssen, wie bspw. keine Wände in der Nähe usw.). Was für eine Aussagekraft hat also nun das Überschreiten des "Stand"geräusches, wenn doch das "Fahr"geräusch das Wichtigste ist? Kann mich jemand aufklären?

    Ich möchte, wenn ich ein Produkt kaufe, das ein europäisches Zertifikat erfüllt, davon ausgehen können, dass ich es in meinem europäischem Land auch ohne Sorge einsetzen kann, also dass die Zubehörauspuffanlagen nur max. 3dB über dem Fahrzeugschein-Standgeräuschwert liegen. Anscheinend ist dies nun aber nicht der Fall.

    So langsam nervt mich das alles und ich denke mir "Okay, es hat eines der o.g. Prüfzeichen auf dem Auspuff, Killer ist drin und unbearbeitet, KAT ist drin. Fertig!" Normalerweise stören sie doch nämlich am meisten die Fahrer mit bearbeitetem oder ohne DB-Killer, bzw. mit Auspuffanlage ohne Prüfzeichen. Was aber nicht heißt, dass man nicht doch an den "komm mir ruhig blöd, ich krieg dich ran du ...."-Ordnungshüter kommen kann. Aber dann muss ich halt damit leben.

    Weitere Anmerkungen eurerseits dazu?

  • Wer einen "Nichtserienauspuff" an sein Mopped schraubt, der möchte doch gerne einen besseren Klang. Das ist wohl das Hauptanliegen. Damit kommt er halt in den Grenzbereich des legalen. Geht nun mal nicht anders. Und wenn man dann in diesem Grenzbereich rumfährt, dann muss man einfach damit rechnen das es dem einen halt passt und dem anderen nicht. Möchte man dies vermeiden muss man deutlich unterhalb dieses Grenzwertes bleiben. Aber dann hört sich das Mopped halt bescheiden an. Aber lebt einfach mit diesem Restrisiko wenn ihr einen geilen Klang haben wollt. So sehe ich das... :D


  • So langsam nervt mich das alles und ich denke mir "Okay, es hat eines der o.g. Prüfzeichen auf dem Auspuff, Killer ist drin und unbearbeitet, KAT ist drin. Fertig!"

    Genau meine Ansicht :daumen-hoch
    Wenn jemand etwas von mir will, dann soll er kommen .... Nach meinem Kenntnisstand droht mir nämlich nichts.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern