Was für einen Kenntnisstand hast dann da?
Rechtliche Konsequenzen mit Fahrzeugmodifikationen, insbesondere Auspuff
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
-
-
Habe mal bei meinem Yamaha Händler nachgefragt und der sagte mir solange der Auspuff eine e Nummer hat, der kat drin ist und ich nichts verändert habe sollte ich mir keine Gedanken machen. Zu dem Sound des ri doublefire mit normalem Killer sagte er nur: super Klang, mach dir keinen Kopf hatten hier schon viel lautere bei denen niemand Ärger gemacht hat.
-
Hi Marius,
ich denke, dein Post gibt die Quintessenz dieses Topics wieder
-
-
Gab schon letztes Jahr heiße Diskussionen um den Beitrag.
Der ältere Harley Fahrer tut einem echt leid -
verdammt, wieder nich up to date
-
Solche Kontrollen Berichte sind immer lustig, zum glück hat ich so eine Kontrolle noch nicht. Mal sehen wann es mich erwischt
-
Solche Kontrollen Berichte sind immer lustig, zum glück hat ich so eine Kontrolle noch nicht. Mal sehen wann es mich erwischt
Ach und die Sprecherin ist auch wieder göttlich "Und nun eine Supersportler, eine Yamaha Fazer"
-
Haha ja und der Polizist, ja die Fazer ein "Sportlicher Tourer" würd ich sagen.
Aber geiler find ich den Harley Typen "solche Reiskocher und Organspender, solche sind wir ja nicht" -
Solche TV-Beiträge kann ich nicht ernst nehmen
-
Nochmal was zum Thema
Also mein Krümmer ist "racing only" und hat keinen Kat. Der Endtopf ist zugelassen inkl. e-Nummer, allerdings nur die eingekreiste 9.
Wenn ich jetzt kontrolliert werde und die sich den Krümmer genau angucken und ich aber gestehe, dass der Krümmer keinen Kat hat, darf ich dann weiterfahren ohne Beschlagnahmung? Bzw. könnte der Beamte ja sagen, dass der Krümmer Mehrleistung erzeugt, was die Sicherheit beeinträchtigt und damit eine Weiterfahrt versagen
Bisher war ich der Annahme, dass das wie fahren ohne dB-Killer geahndet wird, Strafe zahlen und gut ist... -
Wenn ich jetzt kontrolliert werde und die sich den Krümmer genau angucken und ich aber gestehe, dass der Krümmer keinen Kat hat, darf ich dann weiterfahren ohne Beschlagnahmung? Bzw. könnte der Beamte ja sagen, dass der Krümmer Mehrleistung erzeugt, was die Sicherheit beeinträchtigt und damit eine Weiterfahrt versagen
Klingt jetzt sehr konstruiert.Bei Kontrollen interessiert primär die Lautstärke. Das wird ggf. gemessen und im Zweifelsfall muss man die Karre stehen lassen.
Eingezogen wird selten. Meist musst du selber umbauen und vorführen.
Leistungsprüfung gibt's nur bei gedrosselten Bikes. Bei deiner interessiert eine eventuelle Mehrleistung wohl niemanden.Der Fehlende Kat ist eine Grauzone. Vermutlich werden die notwendigen Grenzwerte trotzdem eingehalten.
Wenn du dir deswegen Gedanken machst und bei euch häufig kontrolliert wird, bau doch einfach auf Original um.
Von der Leistung wirst du es kaum spüren und musst dann nicht immer schwitzen, wenn mal ein Polizeiauto um die Ecke biegt. -
Ja Lautstärke ändert sich kaum. Der Krümmer ist auch nur anhand eines kleinen Schriftzuges zu erkennen, der mega angelaufen ist
Wurde bisher dahingehend noch nie kontrolliert. Hab allerdings erst erzählt bekommen wie am Tatzlwurm einer abgeschleppt wurde wegen Verdacht auf manipulierter Anlage.
Die Strafe ist mir Piepe, will bloß keinen Gutachter und Schlepper für 1000€ zahlen wegen nem Krümmer
Das ist eines der Themen die sich ewig im Kreis drehen können -
Abend Jungs,
Keine Ahnung ob das jetzt der richtige Thread ist, aber mich würde es mal brennend interessieren ob einer von euch den sc project cr-t silencer fährt ? Ich weiß nicht zugelassen und womutlich abnormal laut, sieht aber von allen Anlagen am besten aus.
Hat den einer drunter ?
-
So nen richtiger Spochtauspuff soll es also sein, ja?
-
wollte es nur mal wissen, ob solche Anlagen wirklich gefahren werden.
Ich find den geil, aber ist es natürlich nicht wert stillgelegt zu werden.
Ich fahr jetzt die 2. Saison Original & das wird dieses jahr auch noch so bleiben.
-
wollte es nur mal wissen, ob solche Anlagen wirklich gefahren werden.
Ich find den geil, aber ist es natürlich nicht wert stillgelegt zu werden.
Ich fahr jetzt die 2. Saison Original & das wird dieses jahr auch noch so bleiben.
Solche Anlagen werden gefahren, wenn auch sehr selten.
Bei/Vor der Motorrad-Ecke bei mir in der Gegend hab ich schon mehrfach eine MT mit der Akra-Racing-Anlage gesehen. Die hat/hatte aber auch ein Kennzeichen aus Frankreich^^
-
Abend Jungs,
Keine Ahnung ob das jetzt der richtige Thread ist, aber mich würde es mal brennend interessieren ob einer von euch den sc project cr-t silencer fährt ? ...
Hier im Forum habe ich noch von keinem gehört. Der CR-T dürfe in Deutschland an MTs praktisch nicht im öffentlichen Straßenverkehr vorkommen.
In GB und USA könnte das anders sein. Ggf. in einem dortigen Forum bei Interesse fragen.
Was die vermutliche Lautstärke angeht: Laut sicher, ob anormal Laut, kommt auf den Standpunkt an. Schätze mal, so viel lauter als ein E3 Akra ohne Killer wird der auch nicht sein.
Der ist zwar laut, aber im Vergleich zu manchen Harleys für mein Empfinden fast noch zivil.
-
Info für die österreichiscehen Kollegen (weiss nicht ob das in anderen Bundesländern anders geregelt ist, aber in Niederösterreich gilt folgendes):
Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Der Zulassungsbesitzer muss über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den Fahrzeugtyp bezieht.
Bitte beachten Sie:
- Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
Quelle: NÖ. Landesregierung
- Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
-