Rechtliche Konsequenzen mit Fahrzeugmodifikationen, insbesondere Auspuff

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  • Rechtliche Konsequenzen mit modifizierter Auspuffanlage

    I. Erlöschen der Betriebserlaubnis
    Jede Modifikation am Fahrzeug (also nicht nur Auspuff!), bei der das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO).
    Rechtsfolge: 90 Euro Bußgeld + 23,50 Euro Gebühren für den Bußgeldbescheid, keine Punkte.

    II. Steuerstraftat
    Beim Fahren ohne Kat erlischt die Betriebserlaubnis. Weil der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer neben dem Hubraum auch die Emissionen zu Grunde liegen (§ 8 KraftStG) wird durch das Fahren ohne Kat auch eine Steuerstraftat begangen (§ 370 AO). Rechtsfolge: Geldstrafe (kein Bußgeld!) + Steuernachzahlung.
    Da beim Kraftrad die Steuer ausschließlich nach dem Hubraum berechnet wird (§ 8 Nr. 1 a) KraftStG), liegt bei der Erhöhung der Emissionen durch Manipulationen am Fahrzeug keine Steuerstraftat vor.

    III. Untersagen der Weiterfahrt
    Grundsätzlich kann die Polizei aufgrund ihrer polizeilichen Generalklausel (in BW: §§ 1, 3 PolG) die Weiterfahrt untersagen, sofern dies Verhältnismäßig ist. Bei einem bloßen Erlöschen der Betriebserlaubnis wird man dies in der Regel verneinen müssen und eine Weiterfahrt ist möglich. Hier kommt es – wie so oft – auf den Einzelfall an. Liegt eine Gefährdung des Verkehrs oder des Fahrers selbst vor oder werden Geräuschpegel jenseits von Gut und Böse gemessen, dann dürfte regelmäßig mit einer Untersagung der Weiterfahrt gerechnet werden.

    IV. Beschlagnahme

    Wird das Fahren ohne Kat festgestellt, so liegt eine Straftat vor. Ist der Fahrer/Halter nicht geständig, so wird man das Fahrzeug zu Beweiszwecken sicherstellen bzw. beschlagnahmen, bis das Fahrzeug durch einen Sachverständigen untersucht wurde.


    Das ist so der grobe Überblick was passieren kann, wenn man konkrete Änderungen am Motorrad, insbesondere der Abgasanlage vornimmt und dabei von der Polizei erwischt wird.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

    Einmal editiert, zuletzt von MTler (8. Oktober 2014 um 13:10) aus folgendem Grund: Korrektur

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht ob man hier jetzt diskutieren darf oder nicht, aber ich werfe mal ne Frage in den Raum.

    Zitat

    Jede Modifikation am Fahrzeug (also nicht nur Auspuff!), bei der das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

    Meine Frage ist jetzt: wie definiert sich ob die Lautstärke oder das Abgasverhalten schlechter ist als vorher? Da muss es doch irgendwelche Rahmen geben und zwar aus folgendem Grund: ich glaube JEDER Auspuff der nicht original ist, ist lauter als das Original, sei es auch nur ein bisschen. Und trotzdem sind die z.T. legal und nicht "zu laut". Aber laut dieser Definition wäre dann auch JEDER Auspuff, der auch nur minimal lauter wäre, illegal...
    Deshalb verstehe ich das Ganze einfach nicht...

  • Geht um das was eingetragen ist. Abgaswerte bzw DB. Der Originale Töff hat nur 75DB bei 4500 u/m, erlaubt sind 91DB laut schein bei mir.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Lautstärke aufpassen, da anders gerechnet wird bei einer Kontrolle:

    Zitat

    Standgeräuschmessung eines Motorrades
    Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld.

    Vorraussetzung für eine legale Messung:
    Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien ebenen Fläche durchgeführt werden und es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
    Messmethode: Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündungen, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45° ± 10° zur Ausströmöffnung der Abgase aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Messstelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Messwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

    Sonderfall:
    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07. November 1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: Eine 53er BMW hat eingetragene 84db(A). Bei einer Nahfeldmessung vor Ort werden 105dB(A) gemessen. 84dB(A) + 26dB(A) = also wären 110dB(A) erlaubt. Dies Auspuffanlage ist also legal.

    Ich meine auch die MT-07 hat eine Nenndrehzahl von 4050? So ist es jedenfalls bei meiner gedrosselten.

  • Meine Frage ist jetzt: wie definiert sich ob die Lautstärke oder das Abgasverhalten schlechter ist als vorher?

    Ich schau nächste Woche einmal in den Gesetzeskommentar :)

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Bei einem bloßen Erlöschen der Betriebserlaubnis wird man dies in der Regel verneinen müssen und eine Weiterfahrt ist möglich.


    Da wär ich vorsichtig, das heißt ja nicht umsonst Betriebserlaubnis, ist die erloschen darf das Fahrzeug nicht mehr Betrieben ( also auf öffentlichem Gelände gefahren ) werden. Folglich Betriebserlaubnis weg = Keine weiterfahrt.
    So würde ich das zumindest sehen.

    Ich meine auch die MT-07 hat eine Nenndrehzahl von 4050?

    Die Nennleistung von 48 Ps liegt bei 8100 U/min an, bzw 75 Ps bei 9000,
    Und davon dann die hälfte, also 4050 bzw 4500 U/min.

    • Offizieller Beitrag

    Die Nennleistung von 48 Ps liegt bei 8100 U/min an, bzw 75 Ps bei 9000,
    Und davon dann die hälfte, also 4050 bzw 4500 U/min.

    Ahaa, jetzt ist mir endlich auch klar, warum die umgedrosselte version auch laut Fahrzeugbrief "lauter" sein darf. :klatschen
    Danke :daumen-hoch

  • "Das ist in Summe nicht korrekt. Lässt du die Polizei messen und da kommt was unerwünschtes raus, bitten die dich zur Kasse. Betrug ist es im übrigen ebenfalls nicht".

    1. Wenn du zur Polizei fährst mit der Bitte die legalität deiner neu erworbenen Abgasanlage mit EG-BE zu überprüfen,
    wirst du ganz sicher nicht zur Kasse gebeten. solltest vielleicht vorher mal mit denen reden.

    2.Wenn der Hersteller einer Abgasanlage bewusst die Homologation in einem Land durchführen lässt in dem man es mit den
    Richtlinien nicht so genau nimmt z.B. Spanien und so eine EG-BE erhält und die Anlage EUweit als legal verkauft obwohl
    sie die EU-Richtlinien nicht erfüllt, dann darf man sich ja wohl zu Recht als Verbraucher getäuscht und und Betrogen sehen.
    Vom nicht erfüllen einer versprochenen Produkteigenschaft mal ganz abgesehen.
    im Übrigen reden wir hier von einer EG-BE und nicht Deutschland ABE
    ist das jetzt in Summe korrekt genug ?
    Gruß Erwin :bier

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Hersteller einer Abgasanlage bewusst die Homologation in einem Land durchführen lässt in dem man es mit den
    Richtlinien nicht so genau nimmt z.B. Spanien und so eine EG-BE erhält und die Anlage EUweit als legal verkauft obwohl
    sie die EU-Richtlinien nicht erfüllt, dann darf man sich ja wohl zu Recht als Verbraucher getäuscht und und Betrogen sehen.
    Vom nicht erfüllen einer versprochenen Produkteigenschaft mal ganz abgesehen.
    im Übrigen reden wir hier von einer EG-BE und nicht Deutschland ABE


    Sie erfüllt EU-Richtlinien, deswegen hat sie ja das e-zeichen. Was sie jedoch nicht erfüllt, ist die Lautstärkevorgabe in Deutschland (und wahrscheinlich NUR in Deutschland), nach der sie nicht lauter als die Originallautstärke, eingetragen im KFZ-Schein, plus 5db Toleranz sein darf. In unserem Fall sind das 91+5 db.

    Würde man eine Maschine mit originalen 100db betrachten, wäre die Sache wieder ne andere, dann wäre eine Anlage mit 105db erlaubt.

    So gesehen ist das kein Betrug, ich kann hier nichtmal böse Absichten erkennen.
    Jedoch könnte ein Hinweis diesbezüglich auf der Herstellerseite nicht Schaden


  • Sie erfüllt EU-Richtlinien, deswegen hat sie ja das e-zeichen. Was sie jedoch nicht erfüllt, ist die Lautstärkevorgabe in Deutschland (und wahrscheinlich NUR in Deutschland), nach der sie nicht lauter als die Originallautstärke, eingetragen im KFZ-Schein, plus 5db Toleranz sein darf. In unserem Fall sind das 91+5 db.

    Würde man eine Maschine mit originalen 100db betrachten, wäre die Sache wieder ne andere, dann wäre eine Anlage mit 105db erlaubt.

    So gesehen ist das kein Betrug, ich kann hier nichtmal böse Absichten erkennen.
    Jedoch könnte ein Hinweis diesbezüglich auf der Herstellerseite nicht Schaden


    Sie erfüllt EU-Richtlinien, deswegen hat sie ja das e-zeichen. Was sie jedoch nicht erfüllt, ist die Lautstärkevorgabe in Deutschland (und wahrscheinlich NUR in Deutschland), nach der sie nicht lauter als die Originallautstärke, eingetragen im KFZ-Schein, plus 5db Toleranz sein darf. In unserem Fall sind das 91+5 db.

    Würde man eine Maschine mit originalen 100db betrachten, wäre die Sache wieder ne andere, dann wäre eine Anlage mit 105db erlaubt.

    So gesehen ist das kein Betrug, ich kann hier nichtmal böse Absichten erkennen.
    Jedoch könnte ein Hinweis diesbezüglich auf der Herstellerseite nicht Schaden


    OK, wenn das so ist dann sind sämmtliche EU-BEs in Deutschland das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube die "Schuldfrage" lässt sich hier nicht eindeutig beantworten. Außerdem soll es darum in diesem Thread auch nicht gehen. Klar, es geht in diesem Falle um die RoadsItalia aber diese Art Diskussion hatten wir hier im Forum schon zu genüge.
    Fakt ist, dass wir hier in Deutschland als Fahrzeughalter dafür verantwortlich sind, dass das Motorrad bzw. der Auspuff die im Fahrzeugschein eingetragene Lautstärke nicht überschreitet. Ob der Auspuff jetzt eine e-Nummer, eine ABE oder sonst was für einen Wisch hat, ist nicht relevant.
    Aber diese Diskussion führt zu nichts außer Ärger und Streiterei. Also bitte wieder zurück zum Thema.

  • 1. Doch wirst du. Sie haben kaum eine andere Wahl. Außerdem ist die Polizei keine Prüfstelle wo man mal fröhlich jederzeit seine Anbauten prüfen kann.

    2. Sie erfüllt die EU Richtlinien.

  • Ich glaube die "Schuldfrage" lässt sich hier nicht eindeutig beantworten. Außerdem soll es darum in diesem Thread auch nicht gehen. Klar, es geht in diesem Falle um die RoadsItalia aber diese Art Diskussion hatten wir hier im Forum schon zu genüge.
    Fakt ist, dass wir hier in Deutschland als Fahrzeughalter dafür verantwortlich sind, dass das Motorrad bzw. der Auspuff die im Fahrzeugschein eingetragene Lautstärke nicht überschreitet. Ob der Auspuff jetzt eine e-Nummer, eine ABE oder sonst was für einen Wisch hat, ist nicht relevant.
    Aber diese Diskussion führt zu nichts außer Ärger und Streiterei. Also bitte wieder zurück zum Thema.

    Es geht hier nicht um die Schuldfrage. Wie du siehst, wissen hier nur wenige, dass eine ABE kein Freifahrtschein ist. Das ist auch nicht wirklich off topic, weil es zu dem Pott gehört und sich daraus entwickelt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, dann sollte es jetzt aber klar sein.
    Ich fand es deshalb off-topic weil das allgemeine Rechtsfragen sind die mit dem RoadsItalia an sich nichts zu tun haben. Vielleicht sollten wir einen extra Thread eröffnen, in dem Rechtsfragen zum Thema Auspuff diskutiert werden können, dass würde der Übersicht hier im Forum helfen. Ansonsten kommt die Frage in jedem Auspuffthread bzw. alle 3 Seiten wieder.

  • Dieser Thread scheint recht unbeliebt zu sein, deswegen machen alle munter im Auspuff- oder Roadsitalia- Thread weiter.
    Bin mal gespannt, wann es die ersten Verhaftungen durch die Rennleitung gibt. Roadsitalia scheint ja ein ganz heißer Kandidat zu sein.
    91+5db wird wohl kaum zu halten sein, wenn man den Aussagen der stolzen Besitzer glauben darf. :band
    Es ist immer wieder erstaunlich mit welchem Elan und auch einer gehörigen Portion Naivität manche in ihr Verderben rennen.
    Nun ich höre schon wieder einige Troll-Beitrag rufen, aber das wird bestimmt noch hochinteressant.

    Gruß Dirk

    :pop2corn:pop2corn:pop2corn

    In Continental we trust :rocker

  • Hab mir jetzt mal ein Messgerät geordert. Irgendwie is mein Akra ohne Kat nach einigen 1000 km doch nochmal etwas lauter geworden hab ich das Gefühl. Wenns zu viel ist wird im Winter mal der KAT montiert, kann so schrecklich mit ja nicht klingen

    Diese vielen Beiträge machen einen auch irgendwie nervös :)

    verbaut: Akrapovic, Synto Hebel, Yamaha KZH u. LED Blinker, Komfort-Sitz, Yamaha Satteltaschen, USB-Buchse, Kühlergitter, Schlumpf-Spiegeladapter
    geplant: anderes Motorrad wenn ich mich mal entscheiden kann

  • nu übertreibt mal alle nicht. der roadsitalia ist laut, aber mit dB killer absolut erträglich. hab mal rücksprache mit nem befreundeten (nicht schlagen :ditsch ) polizisten geführt. verhaftungen wirds nicht geben :D

    ne standard verkehrskontrolle hat so gut wie nie (in thüringen) nen messtand (geeicht und nach diversen normen aufzubauen) vor ort. ne subjektive beurteilung des polizisten kann nicht zur stillegung bzw. verbot der weiterfahrt führen, solange der Auspuff ne EU zulassung hat und nicht bearbeitet ist (db killer entfernt / durchlöchert etc). er kann max. nen mängelschein beauftragen, der eine nachbesserung in üblicherweise 1 woche frist beauftragt. in diesen (in thüringen seltenen) fällen hat man ideal den orig auspuff dann dran.

    er sagte weiterhin, dumm stellen und auf die e-nummer berufen hilft da eigentlich immer wenn man nicht gerade vorm altersheim im 1. gang bei 80km/h erwischt wird. der wasserfeste nachweis der polizei, dass die esse zu laut ist, ist einfach zu kompliziert.

    und nun nicht kommen mit "dummheit schützt vor strafe nicht"...mit nem bischen vernünftigem/einsichten auftreten kann man vieles einfacher machen.

    ich jedenfalls fahre den doublefire gern weiter und freu mich schon auf die nächste fahrt :daumen-hoch

  • Wo kommen eigentlich die +5dB als Aufschlag her? Sind die irgendwo als Toleranzgrenze normiert?

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • nu übertreibt mal alle nicht. der roadsitalia ist laut, aber mit dB killer absolut erträglich. hab mal rücksprache mit nem befreundeten (nicht schlagen :ditsch ) polizisten geführt. verhaftungen wirds nicht geben :D

    ne standard verkehrskontrolle hat so gut wie nie (in thüringen) nen messtand (geeicht und nach diversen normen aufzubauen) vor ort. ne subjektive beurteilung des polizisten kann nicht zur stillegung bzw. verbot der weiterfahrt führen, solange der Auspuff ne EU zulassung hat und nicht bearbeitet ist (db killer entfernt / durchlöchert etc). er kann max. nen mängelschein beauftragen, der eine nachbesserung in üblicherweise 1 woche frist beauftragt. in diesen (in thüringen seltenen) fällen hat man ideal den orig auspuff dann dran.

    er sagte weiterhin, dumm stellen und auf die e-nummer berufen hilft da eigentlich immer wenn man nicht gerade vorm altersheim im 1. gang bei 80km/h erwischt wird. der wasserfeste nachweis der polizei, dass die esse zu laut ist, ist einfach zu kompliziert.

    und nun nicht kommen mit "dummheit schützt vor strafe nicht"...mit nem bischen vernünftigem/einsichten auftreten kann man vieles einfacher machen.

    ich jedenfalls fahre den doublefire gern weiter und freu mich schon auf die nächste fahrt :daumen-hoch

    Das mag in Thüringen so sein aber hier in BaWü messen sogar Leitpfosten die Lautstärke. Darüber hinaus kenne ich einige Fälle wo das Mopped ohne "geeichten Prüfstand" (was im übrigen Quatsch ist) gemessen und angezählt wurde (durften nicht weiter fahren und mussten gut Kohle zahlen). Einer musste (das weiß ich aber nur aus dritten Händen) sogar ein Scheiss teures Gutachten über sich ergehen lassen und hat danach versucht, den Händler zu verklagen weil der ihm die Tröte angebaut hat.