Eintragung bei der Zulassungsstelle zum Einsitzer?

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  • He Leute, weis einer von euch ob man Schein und Brief bei der Zulassungsstelle abändern muss wenn man die MT zum Einsitzer umbaut? Also Yamaha oder Bodystyle Soziusabdeckung drauf und Soziusfussrasten ab. Zumindest weis ich von einem Tüvler das keine Einzelabnahme fällig wird. Aber wie sieht das zulassungstechnisch und versicherungstechnisch aus? Habe mich durch andere Foren gelesen, bin jetzt aber genau so schlau wie vorher. Steht im Fahrzeugschein das die MT ein Zweisitzer ist? Hat jemand Ahnung wie da die Rechtslage ist?
    Gruß Ralf

  • Sobald die Rasten abegemacht werden, muss das als Einsitzer eingetragen werden.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Ich würde rein aus dem Bauch heraus sagen, dass jedes Motorrad grundsätzlich ein Einsitzer ist (irgendwer muss das Ding ja bewegen) und nur eine Zulassung für zwei Personen benötigt (also ein "Mehr"). Glaube kaum, dass du das Fahrzeug als Einsitzer eintragen lassen musst, das ist doch eh jedes Fahrzeug, sonst wäre es ja kein Fahrzeug.

    Aber wie gesagt, rein aus dem Bauch heraus, kann auch sein, dass es drauf ankommt, wie du sie genau veränderst.

  • Glaube kaum, dass du das Fahrzeug als Einsitzer eintragen lassen musst


    Doch muss man.
    Vorraussetzung für die "2 Mann Zulassung" ist bspw. das Soziusrasten dran sind.
    Sind die nicht dran, entspricht das KFZ nicht dem was im Schein steht, was strenggenommen heißt das die Betriebserlaubnis erlischt.

  • Hat jemand von euch seine MT zum Einsitzer umbaut und die Fußrasten entfernt? Ich gelesen es soll auch die Möglichkeit bestehen in die Papiere eintragen zu lassen , "wahlweise als Ein oder Zweisitzer". Ich werde mich mal erkundigen ob das möglich ist. Ansonsten Soziusabdeckung drauf und Fußrasten dran lassen.
    Ich denke die meisten Leute auch hier aus dem Forum die einen solchen Umbau vornehmen, lassen es nicht in den Papieren ändern.

  • sobald du die soziusrasten abgebaut hast,muß eine Soziusabdeckung drauf,da muß nichts eingetragen,umgetragen oder sonst irgend was getragen werden,fahre so alle zwei jahre zum Tüv(dekra) und die sind etwas genauer, wie ein Hinterhoftüv.

    Da wo ich fahre bläst der Wind von vorn :D

  • Manfred hat Recht.

    Habe eben meinen Kumpel gefragt ( Fahrzeug Ing. bei der Dekra ).

    Wenn die Sozius Fußrasten abgebaut sind, muss eine Soziusabdeckung angebracht sein, um zu verhindern, dass einer den Sozius nutzen kann.

    Änderungen in den Papieren sind nicht notwendig.

  • Das Erfordernis von Soziusfußrasten bei einem zugelassenen Zweipersonenbetrieb ergibt sich aus §§ 30, 61 StVZO - egal welcher TÜV/Dekra-Mann soetwas durchwinkt. Sofern es eingetragen ist muss es auch vorhanden sein.

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    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Also, mit dem Paragraph 30 und 61 StVZO bin ich auch nicht schlauer als vorher.

    § 30 StVZO - Beschaffenheit der Fahrzeuge
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    Stand: 13.10.2014
    B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    1. (Allgemeine Vorschriften)
    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

    1.
    ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
    2.
    die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
    (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

    (3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.


    § 61 StVZO - Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    Stand: 13.10.2014
    B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

    (3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    Habe gerade mal in meinem Fahrzeugschein nachgesehen und da steht unter dem Punkt S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) eine "2".
    Also müssen solange, wie die 2 im Schein steht auch Fußrasten dran sein, Punkt. Wenn man es genau nimmt erlischt die Betriebserlaubnis wenn man die Rasten abschraubt und auf dem Amt es nicht in eine 1 umändern lässt!
    MTler hat Recht, wenn es für 2 Personen eingetragen ist müssen auch Fußrasten dran sein.

    Gruß Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Appela45 (19. Oktober 2014 um 19:53)

  • Ich habe die Fußrasten ab und eine Soziusabdeckung drauf. In der ABE dieser Abdeckung ist die Demontage der Fußrasten vorgeschrieben. Für mich reicht das aus, um nichts ein- bzw umtragen zu lassen =)
    Und wenn ich mich irre zahl ich den netten Herren und Damen in grün (oder blau) gerne ein wenig Lehrgeld =D

    drive save, or i get to see you naked

    :aetsch

  • Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
    Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
    Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
    Gruß Ralf

  • Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
    Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
    Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
    Gruß Ralf

    er hat die bodystyle
    bilder in seiner galerie

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
    Albert Einstein

  • Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
    Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
    Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
    Gruß Ralf


    Bodystyle, Ob die Yamaha-Abdeckung eine ABE hat weiß ich nicht, find die aber eh nicht so schön - lediglich das MT-logo darauf ist ein nettes Schmankerl


    Bilder findest du zu genüge in meiner Galerie. Aber eigentlich ist BigHMan mir ja schon zuvor gekommen  :daumen-hoch

    drive save, or i get to see you naked

    :aetsch