Teurer Parplatz !!!!

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  • So ich möchte mal euer Rat zu meinem Problem,vieleicht kann mir ja jemand Helfen oder Typs geben bzw wie einen Anwalt der da mehr weiß.

    Also meine Frau und ich waren 2015 in der Toskana,mit unserern Motorräder im Urlaub.

    Wir machten dann mal eine Rundfahrt und Besichtigten die eine oder andere Altstadt.

    Und Parkten dann unsere Motorräder vor der Stadt Ordnungs gemäß ab,jetzt nach ca 1 1/2 Jahre Später bekamen wir von der Treuhand ein Schreiben von Italien das wir einen Betrag von ca 450 Euro Überweißen sollen.Wir wußten zuerst ja gar nicht um was es ging und gingen zum Anwalt.

    Dieser Teilte uns dann mit das wir in einem Absoluten Parkverbot unsere Motorräder abgestellt haben.

    Wir haben aber keine Strafzettel an den Bikes noch sind wir Angeschrieben worden,das ist nun Aussage gegen Aussage.

    Der Anwalt kennt sich mit Verkehrsrecht ihn Italien nicht so aus,und hat außer Einspruch nicht viel getan.

    Nun weiß ich auch nicht ob ich bezahlen soll,oder ob ich einfach abwarten soll wie es weiter geht.

    Danke mal im voraus für eure Hilfe.

    Ich liebe meine Frau,wenn sie mich Motorradfahren lässt !!!

  • 450€ sind schon ne krasse Summe. Wenn der Anwalt Einspruch eingelegt hat nehm ich an er beantragt auch Akteneinsicht? Üblicherweise kann erst nach Aktenlage ernsthaft beurteilt werden wie die Chancen stehen den Bescheid anzufechten. Dass sich der Anwalt im italienischen Verkehrsrecht nicht auskennt ist ja erstmal nix ungewöhnliches, ist sein Job sich diesbezüglich dann nun mal schlau zu machen. Also ich würd da nicht vorschnell zahlen, schon gar nicht bei sonem Betrag o_O
    Hab irgendwo mal gelesen dass die Italiener Bußgeldbescheide ins Ausland innerhalb von 360 Tagen zustellen müssen. Keine Ahnung ob das immer noch so ist.

    ah, hier steht das auch:

    "Gemäß Artikel 201 der "Nuovo codice della strada" muss Ausländern übrigens der Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden, sofern der Verstoß nicht unmittelbar vor Ort vorgehalten werden konnte. Es existiert demnach also eine Art "Verjährung"."

    https://www.toskanatour.de/italienreise/i…hrsordnung.html

    Edith: typo

    Einmal editiert, zuletzt von P4NOooRZ (25. Januar 2017 um 20:50)

  • Inkassobüros sind durch und durch kriminell meiner Meinung nach. Die stellen regelmäßig Forderungen, die sie gar nicht stellen dürften. Einfach nicht zahlen. Vor Gericht gehen die nicht. Auch wenn sie damit drohen. Und selbst wenn, vor Gericht kann nur die Grundforderung behandelt werden. Alle Mahngebühren sind damit weg.

    Ich hab mal eine Forderung bekommen weil ich in so einem zwielichtigen Onlineshop aus Malaysia (war erst ersichtlich als ich später das Impressum studierte) was in den Warenkorb gelegt und nicht gelöscht habe. Hab ich nie bezahlt. Die haben immer höhere Mahngebühren verlangt und gedroht vor Gericht zu gehen. Ich hab sie drauf hingewiesen, dass ihre Forderung unrechtmäßig ist, ich nicht bezahlen werde und sie doch bitte in jedem Fall vor Gericht gehen sollen. Ich hab ca. 10x die letzte Mahnung erhalten dann haben sie angefangen zu dealen. Erst die Mahngebühren wieder erlassen und dann angeboten, dass ich die Hälfte bezahle und sie mir den Rest erlassen. Darauf habe ich sie per Mail ausgelacht. Zum Schluss haben sie ihre Forderung fallen lassen.

    Die probieren auf die Unwissenheit der breiten Masse Psychoterror aufzubauen und dich damit zur Zahlung zu zwingen. Für mich die gleiche Sparte wie die Enkeltrickbetrüger, usw. Auch schauen deren ihre Schreiben immer so aus als würde es sich um eine staatliche Institution oder ein Amt handeln. Das sind aber reine Privatfirmen, die vor Gericht keinen anderen Stand haben als jeder Privatmann auch.

    Ich finde da sollte der Verbraucherschutz Druck auf den Gesetzgeber machen damit dieser massiv nachregelt.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (25. Januar 2017 um 22:00)

  • Stimmt, jetzt wo du das schreibst. Inkasso ist echt ein dreckiges Geschäft. Am besten da erstmal doof stellen und fragen, was die wollen?

    Noch ne Frage: kam das schreiben auf deutsch? Gibt es einen Beweis aus IT für das Vergehen? Normalerweise bekommst du das relativ zeitnah. Kumpel habens mal in F mit Tacho 100 bei 70 erlaubt geblitzt, da kahm nach 2 Monaten nen Brief in astreinen Deutsch mit Beweis usw.

  • Sag einfach, dass du nie in Italien warst und es sich um einen Ablesefehler handeln muss. Andernfalls sollen sie bitte einen Beweis vorlegen. Also ein Foto oder zumindest den Strafzettel. Dann kannst in aller Ruhe abwarten ob was kommt. Wenn sie auf deine Einlassung nicht eingehen und einfach weiterfordern dann weißt, dass die nichts in der Hand haben.

    Das würde dann auf unseriöse Praktiken hindeuten und dann meldest sie, falls sie denn überhaupt Mitglied bei einem Verband sind, bei selbigen. Ich glaub zwar, dass diese Verbände genauso Drecksäcke sind wie die Unternehmen die sie vertreten aber ein Ausschluss wäre nicht gut für die Reputation des Unternehmens. Klar, in Deutschland braucht es tausende Beschwerden bis mal ein Dudu ausgesprochen wird aber vielleicht liegen ja schon genug vor.

  • den hinweis mit den 360 tagen würde ich mal an den Anwalt weitergeben. Vielleicht hilft ihm das weiter

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

  • Super danke euch,mein Rechtsanwalt ist leider etweas eine Pfeiffe außer Einspruch erhoben mehr hat er nicht gemacht.

    Und abgewartet und ich bin so schlau wie am Anfang,aber euure Aussagen bestätigen meine Meinung mal sehen wie es weiter geht.

    Ich liebe meine Frau,wenn sie mich Motorradfahren lässt !!!

  • Sag einfach, dass du nie in Italien warst und es sich um einen Ablesefehler handeln muss. Andernfalls sollen sie bitte einen Beweis vorlegen. Also ein Foto oder zumindest den Strafzettel. Dann kannst in aller Ruhe abwarten ob was kommt. Wenn sie auf deine Einlassung nicht eingehen und einfach weiterfordern dann weißt, dass die nichts in der Hand haben.

    Das würde dann auf unseriöse Praktiken hindeuten und dann meldest sie, falls sie denn überhaupt Mitglied bei einem Verband sind, bei selbigen. Ich glaub zwar, dass diese Verbände genauso Drecksäcke sind wie die Unternehmen die sie vertreten aber ein Ausschluss wäre nicht gut für die Reputation des Unternehmens. Klar, in Deutschland braucht es tausende Beschwerden bis mal ein Dudu ausgesprochen wird aber vielleicht liegen ja schon genug vor.

    Sehr gefährlicher Tip coparni...

    Selbst bei uns machen die Mitarbeiter des Ordnungsamts Fotos zur Dokumentation. Die werden alles vorlegen... Das währe mir zu heiß.

    Ich mach heutzutage auch n Foto vom Parkscheinautomaten, wenn der defekt is oder vom Parkschein am Mopped mit Kennzeichen...

    Normalerweise wird der Bußgeldbescheid per einschreiben zugestellt. Ggfs. mit Rückschein. Damit stellen die sicher, dass die Post ankommt.

    Also muss man genau überlegen ob nicht doch ein Ticket eingeflogen kam.

    Ich hab dieses Jahr auch eins per einschreiben zugestellt bekommen. 30€ bezahlt und gut.

    Gruß

    Guido


    Am Öl kanns nicht liegen, ist keins drinn... :ablachen

  • Warum? Ist doch nichts verloren. Kann man mal schauen ob überhaupt ein Beweis vorliegt. Die können einem ja nichts anhaben weil man nicht die Wahrheit sagt. Wird weder teurer noch billiger deswegen.

  • Ich habe so langsam keine Lust mehr hier nochmal zu schreiben, da ich merke dass auf meine und unsere Fragen nicht eingegangen wird...

  • Vielleicht hilft Dir das hier weiter! Ich würde Kontakt mit dem Bundesamt für Justiz aufnehmen und prüfen, ob diese Forderung dort eingegangen ist. Ferner würde ich den Anwalt wechseln!

    http://www.lto.de/recht/hintergr…r-der-urlauber/
    Zitat:
    In den Verfahrensablauf soll dabei regelmäßig das deutsche Bundesamt für Justiz
    mit Sitz in Bonn einbezogen werden. Das bedeutet, dass der betreffende
    EU-Mitgliedstaat, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, ab einem
    Betrag einer Geldbuße von 70 Euro das Bundesamt für Justiz um die
    Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion bittet.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Normalerweise wird der Bußgeldbescheid per einschreiben zugestellt. Ggfs. mit Rückschein. Damit stellen die sicher, dass die Post ankommt.

    Mit einem Einschreiben kann die Zustellung nicht sichergestellt werden. Die einzige Möglichkeit für Behörden ist die Postzustellungsurkunde - das sind diese gelben Briefe. Damit wird rechtswirksam zugestellt.

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    Gruß
    Dirk
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  • Hey echt tolle Typs sind hier dabei,werde dem einen oder anderern mal Nachgehen.

    Bin echt gespannt was dabei heraus kommt,und das zeigt auch das es hier ein Gutes Forum ist.

    Obwohl ich noch keine MT 07 habe,leider nur die MT 09 Tracer von der ich aber total Überzeugt und begeister bin.

    Die 07 soll als 2 Bike in Einsatz kommen!!!!

    Aber zur Zeit geht es noch nicht,Zähne,Strafe ???Haus usw.

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