MT 07 und EURO 4 Auspuffanlagen

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  • Die sind wirklich dreist die Kollegen!

    Ich sehe hier nirgends nen MIVV der EU4 sein könnte.
    Auf deren Homepage ist auch immer nur von MT-07 2014> die Rede.
    Und dass man eine andere Anlage als eine 14, 15 oder 16 braucht, sollte hier allen klar sein.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Kann vor allem unmöglich einfach so sein, die neuere MT ist z.B. nicht mehr die RM04, sondern die RM17 und damit ein rechtlich ganz anderes Modell. Von db-Killern, die fest angebracht sein müssen ganz zu schweigen. Hatte aber schon erwartet, dass bestimmte Kandidaten ihr Zeug einfach versuchen weiterzuverkaufen.

  • "Sehr geehrter Herr *,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Die MT-07 und MT-09 Anlagen mit Euro4 werden vorauss. ab ca. Ende April/Anfang Mail verfügbar sein.

    Die Euro4 ist aber grundsätzlich kein Problem, wir liefern schon viele Modelle von SHARK und HURRIC mit
    Euro4 aus. Es sind dieses Jahr nur leider extrem viele Modelle, welche alle komplett neu homologiert werden
    müssen.

    Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld."


    ~ email von shark

  • Ixil Hyperlow XL: "wird voraussichtlich Mitte / Ende Mai zur Verfügung stehen. Preis € 699,-"

  • Um das mal zusammenfassend zu sagen:
    Vor Ende April wird es keine Zubehöranlage geben (ausser die Akrapovic), die EURO4 zugelassen ist für die MT07.
    Also noch mindestens 1 Monat mit dem standart Topf fahren...
    Grausam :meckern

  • :taetschel
    2014 gabs im April immerhin schon Ankündigungen von verschiedenen Herstellern, dass es irgendwann Anlagen gibt. Selbst der offizielle Akra war wohl noch nicht verfügbar. :pfeifen

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Was erwartet man auch? Es kamen 2017 nicht nur ein paar neue Modelle auf den Markt, nein, es wurde alle Modelle am Markt, die man weiter verkaufen wollte, auf EURO IV gebracht und für die alle müssen die Hersteller neue Gutachten erstellen lassen. Das dauert natürlich und nicht jeder Hersteller wird auf einen Schlag die gesamte Palette aktualisieren. Insofern finde ich das schon ziemlich schnell.

  • na wenn du meinst.

    Ich finds gut dass ich solange warten muss... das Geld dafür ist nämlich eigentlich schon verplant

  • Also soweit ich das richtig verfolgt habe geht es bei dem ganzen Euro 4 Thema nur darum auf der legalen Seite zu sein. Rein technisch gesehen gibt es also keinen Hinderungsgrund unbedingt einen Euro4 Auspuff zu verwenden, oder ?
    Rein praktisch einfach einen Euro 3 drauf und bei einer eventuellen Kontrolle einfach selbstsicher genug auftreten.

    Falls man dann wirklich einen sehr genauen sehr strengen Kontrolleur erwischt hat (der sich die Mühe gemacht hat die Unterlagen penibel zu prüfen) muss man zur Vorführung des Kfz halt einfach den original Auspuff wieder drauf schrauben.

    • Offizieller Beitrag

    Also soweit ich das richtig verfolgt habe geht es bei dem ganzen Euro 4 Thema nur darum auf der legalen Seite zu sein. Rein technisch gesehen gibt es also keinen Hinderungsgrund unbedingt einen Euro4 Auspuff zu verwenden, oder ?

    jap, stimmt. Ein EuroIV Motorrad hat keinen Nachteil durch einen EuroIII Auspuff, andersrum genauso.

  • Steht zu befürchten, dass in Bälde die Hersteller ihre Euro 3 Pötte aus dem Programm nehmen?

    Aus finanztechnischen Gründen würde ich mit der Anschaffung einer Klangstarken Anlage noch ein wenig warten - diese sollte dann aber nicht Euro 4 haben.

    :denk

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • jap, stimmt. Ein EuroIV Motorrad hat keinen Nachteil durch einen EuroIII Auspuff, andersrum genauso.

    Naja, ganz so einfach ist das nicht. Man fährt ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz und ohne Versicherungsschutz in Deutschland auch ohne Zulassung.

    Da bleibt es ganz sicher nicht bei einer Mängelkarte. Ganz zu schweigen, wenn es geknallt hat.

    Und es steht ja auf dem Aufkleber am Lenkkopf 78db statt 91db. Das hört man auf jeden Fall 78db ist schon leise.

    Gruß

    Guido


    Am Öl kanns nicht liegen, ist keins drinn... :ablachen

  • Naja, ganz so einfach ist das nicht. Man fährt ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz und ohne Versicherungsschutz in Deutschland auch ohne Zulassung.

    Da bleibt es ganz sicher nicht bei einer Mängelkarte. Ganz zu schweigen, wenn es geknallt hat.

    Und es steht ja auf dem Aufkleber am Lenkkopf 78db statt 91db. Das hört man auf jeden Fall 78db ist schon leise.


    Also das mit dem fehlenden Versicherungsschutz in Verbindung mit einem Sportauspuff ist ein Gerücht. Das jeweilige Anbauteil ohne Betriebserlaubnis müsste im Falle eines Unfalles in ursächlichem Zusammenhang mit der Unfallursache stehen. Das könnte im Falle eines Auspuffes also nur sein wenn der z.B. bei einer Kurfenfahrt aufsitzt und der Lenker des Krades deshalb zu Sturz gekommen ist.

    Es steigt auch keine Versicherung aus wenn man bei einem Auto mit Sportauspuff einen Auffahrunfall hat.

  • Leute, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, heißt das, dass die Erlaubnis das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu betreiben erloschen ist. Das ist keine hohle Wortphrase. Eine erloschene BE bedingt eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs. Wiederherstellung des zulässigen Zustands lässt die BE auch nicht mehr aufleben. BE erteilen darf nur der Hersteller oder eine anerkannte Organisation im Rahmen einer Einzelabnahme. Alles durch Gerichtsbeschlüsse bereits bestätigt. Es wäre rechtmäßig wenn der Polizist euch vor Ort im Rahmen der Amtshilfe die Zulassungsplakette runterrubbelt. Egal ob ihr die dB-Killer dabei habt oder nicht. Dass es normal nicht gemacht wird, ist klar. Von daher sollte man noch dankbar sein, nur ein Strafe bezahlen zu müssen und nicht noch stehenbleiben, abschleppen und eine Einzelabnahme machen zu müssen.

    Wenn ihr euer Moped trotzdem betreibt, was bei einem Unfall ja zwingend vorhergehen muss, wird euch die Versicherung daran packen. Aber als Obliegenheitsverletzung. Richtig ist, dass der Versicherungsschutz noch besteht. Es wäre sonst ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, also eine Straftat.

    Aber die Versicherung muss erstmal mitbekommen, dass die BE erloschen ist. Versicherungen nehmen erfahrungsgemäß bei Motorradfahrern immer Akteneinsicht weil sehr oft was an Fahrer, Fahrzeug oder Fahrverhalten nicht passt. Jedoch muss der Polizist oder Gutachter erstmal feststellen, dass eine unerlaubte Manipulation vorhanden ist. Vielleicht lassen manche Polizisten auch bewusst den Umstand des Erlöschens BE weg damit der Motorradfahrer keine Probleme mit der Versicherung bekommt.