Heute bin ich auf Facebook über einen interessanten Artikel zum Thema Actioncams und Datenschutz gestolpert:
http://www.motorradonline.de/vermischtes/ae…ams.812338.html
Für mich ist das gerade desshalb interessant, da ich ab und an mit Cam unterwegs bin und sich das auch in meinem Landkreis zugetragen hat. Was mir aber am Ende des Artikels bleibt, ist die Frage was denn nun die strafbare Handlung ist?
- Das Filmen
- Das Veröffentlichen von Videos, in denen Personen oder Kennzeichen sichtbar sind
Im dort beschriebenen Fall mit dem BMW-Fahrer wird ja nicht gefilmt, um den Verkehr zu "überwachen" (vgl. Dashcam) sondern auch nur der Route wegen