Ärger um Actioncams

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Heute bin ich auf Facebook über einen interessanten Artikel zum Thema Actioncams und Datenschutz gestolpert:
    http://www.motorradonline.de/vermischtes/ae…ams.812338.html
    Für mich ist das gerade desshalb interessant, da ich ab und an mit Cam unterwegs bin und sich das auch in meinem Landkreis zugetragen hat. Was mir aber am Ende des Artikels bleibt, ist die Frage was denn nun die strafbare Handlung ist?

    • Das Filmen
    • Das Veröffentlichen von Videos, in denen Personen oder Kennzeichen sichtbar sind

    Im dort beschriebenen Fall mit dem BMW-Fahrer wird ja nicht gefilmt, um den Verkehr zu "überwachen" (vgl. Dashcam) sondern auch nur der Route wegen :0plan

    LG Daniel

    Ténére 700 Ceramic Ice
    gemacht/geplant: hoher Kotflügel, Elektronik, Motorschutz, Gepäcklösung, kurzer KZH, Graphics, Heizgriffe, Blinker, Fahrwerk, Rallyevorbau, Radsatz, ...

    "... also ich fands lustig ?("

  • Ist wirklich eine Grauzone derzeit.

    Was definitiv verboten ist, Gespräche überhaupt erst aufzunehmen (201 StGB) und Bildaufnahmen ohne Einverständnis des anderen zu veröffentlichen wenn dieser erkennbar ist. Beim Rest streiten sich wohl auch die Datenschützer und Gerichte. Die ganzen Moto-Vlogger handeln i. d. R. schon illegal.

    Ich würde es nicht auf die Sicherstellung der Kamera anlegen. Meist sind da Sachen drauf, die dem eigenen Führerschein nicht gut tun...