Neuer 315d StGB ist in Kraft getreten!

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  • Nur zur Info für euch und es darf auch gerne darüber diskutiert werden. Die bloße Existenz dieses Paragrafen und das Zeigen desselbigen stellt übrigens keine Meinung von mir dar.

    Ein Kollege hat mich heute darüber informiert, dass er in Kraft getreten ist. Hoffe das stimmt. :D Die nächsten Tage werde ich mich zwangsläufig etwas mehr damit beschäftigen. Zuerst der reine Text. Ist aus dem Internet kopiert. Ich hoffe er ist richtig und vollständig.

    Wichtig für Motorradfahrer: es reicht ein Rennen gegen die Uhr. Wer an seinem Lieblingsberg rauf und runter schießt, macht sich bereits strafbar ohne dass weitere Folgen notwendig wären.

    Somit wurde auch eine klare Regelung (lex specialis) geschaffen. Es braucht keine rechtlichen Verrenkungen mehr im Falle eines Unfalls durch Raserei. Allerdings ist es natürlich immer noch möglich andere Straftaten wie Körperverletzungen oder Tötungsdelikte tateinheitlich zu realisieren.

    Letzter Absatz ist übrigens aufgrund der Mindeststrafe ein Verbrechenstatbestand. Ist das realisiert, gibt es keine Geldstrafe sondern immer eine Freiheitsstrafe!

  • Wichtig ist nicht nur der normale gesetzestext, sondern auch die dazugehörigen verwaltungsvorschriften.
    In denen ist die begriff definierung festgelegt. zum Beispiel wann ist ein rennen ein rennen, ect.
    Denn auf den verwaltungsvorschriften legt so mancher advokat wert drauf.

    "Lieber stehend sterben, als kniend leben." :rocker "

  • Wichtig für Motorradfahrer: es reicht ein Rennen gegen die Uhr. Wer an seinem Lieblingsberg rauf und runter schießt, macht sich bereits strafbar ohne dass weitere Folgen notwendig wären.

    Was erst noch bewiesen werden müsste. Ein Einzelrennen gegen die Stoppuhr ohne Personen und Sachschaden als solches vor Gericht bringen?
    Da warte ich auf den ersten Fall und wie er entschieden wird. Derweil gibt es :pop2corn
    An welchen Parametern das wohl als solches definiert wird? Früher haben unsere Spezln am Kesselberg regelmäßig mit Stoppuhr und Funkgerät solche Veranstaltungen gemacht. Das waren natürlich offensichtlich solche Rennen. Das Ergebnis war die allseits bekannte Streckensperrung und Tempolimit auf 60. Das hat nachhaltig gewirkt und die Kinder dieser Raudis müssen heute darunter leiden. :ditsch

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Ja, auf die Bewertung bin ich auch gespannt. Unangepasste Geschwindigkeit hat man ja bereits verbrochen, wenn man sich auf ner offenen Landstraße mit 70 ablegt, weil da plötzlich ein paar Meter Asphalt fehlten. Man kann ja schließlich nicht einfach davon ausgehen, dass irgendwer die Straße halbwegs in Schuss hält.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Da werden noch ein paar Urteile ins Land ziehen bis Rechtssicherheit besteht. Solange gilt der Grundsatz: vor Gericht bekommt man eine Entscheidung und keine Gerechtigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Somit wurde auch eine klare Regelung (lex specialis) geschaffen. Es braucht keine rechtlichen Verrenkungen mehr im Falle eines Unfalls durch Raserei. Allerdings ist es natürlich immer noch möglich andere Straftaten wie Körperverletzungen oder Tötungsdelikte tateinheitlich zu realisieren.

    Letzter Absatz ist übrigens aufgrund der Mindeststrafe ein Verbrechenstatbestand. Ist das realisiert, gibt es keine Geldstrafe sondern immer eine Freiheitsstrafe!

    Finde ich grundsätzlich gut.
    Wobei ich grundsätzlich dagegen bin, Leuten allen Freiraum zu nehmen. Wenn sich die Kids an einer leeren Straße im Industriegebiet treffen, um dort zu feiern, zu fahren und sonst was zu machen, sollen die das ruhig machen. Aber Raserein in Innenstädten und anderes grob gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr muss gnadenlos geahndet werden, da war der rechtliche Rahmen bisher viel zu lasch gestrickt.

  • Wer Interesse hat, kann sich diese Analyse mal durchlesen: http://kripoz.de/2017/01/12/str…fahrzeugrennen/

    Ich kann nur für den Hamburger Raum sprechen und ansatzweise für den Kölner Raum: das Treffen im Industriegebiet um sich dort illegale Straßenrennen zu liefern, gibt es in der Form nur noch äußerst selten. Häufiger sind es die schon genannten Rennen in der Innenstadt. Dabei wurden insbesondere in Köln schon häufiger unbeteiligte Dritte verletzt.
    In HH ist die "Poserszene" - mit viel Krach den Jungfernstieg rauf und runter u.ä. - aktuell noch größer als die der wirklichen Straßenrennszene, aber auch die wird immer mehr zum Problem.
    Die Rennen in Industriegebieten abzuhalten kann auch nach hinten los gehen. Auch dort sind Nachts andere Personen unterwegs und können gefährdet werden.

    Meine persönliche Meinung ist, dass es genau richtig ist dort mit einem neuen Straftatbestand Klarheit zu schaffen und zu zeigen, dass man dagegen vorgehen möchte. Gut finde ich, dass man nicht nur die Teilnehmer mit I Nr. 2, sondern auch die Veranstalter mit I Nr. 1 belangt.
    Möchte man sein Fahrzeug (unabhängig ob Krad oder PKW) unbedingt mal ans Limit bringen, dann kann man auf die Strecke und das legal durchführen.

    @Yuri: vielleicht hat man in deinem Beispiel die unangepasste Geschwindigkeiten im versicherungsrechtlichen Sinne erfüllt, jedoch fehlt für den neuen 315d StGB das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten um 315d I Nr. 3 zu verwirklichen.

  • Ist mir klar, dass das etwas plakativ geschrieben war, aber für mich sind das erstmal schwammige Begriffe. Wenn dir jemand rücksichtsloses Fahren vorwirft ... was willst du da sagen? "War doch sonst keiner da"? Tja ... war es auch nicht. Bis dir plötzlich ein Mountainbiker aus dem Wald vor die Karre gefallen ist mit dem keiner rechnen konnte. In dem Sekundenbruchteil wirst du dann instantan zum Schwerstverbrecher. Oder auch nicht ... wer weiß.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Die Definition für grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist nix neues. Gibt es schon. Wie das zusammen mit dem Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten gewertet wird, wird interessant. Wird immer eine Frage der Beweisführung sein. Wenns halt Zeugen gibt, die das Wort "rasen" in den Mund nehmen und vor deinem Fahrzeug liegt ne Leiche dann schauts schlecht aus.

  • Ich denke es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Klar ist, dass den sogenannten Innenstadrennen unbedingt was entgegen gesetzt werden muss. Eine Mordanklage stand bisher immer auf tönernen Füssen. Jetzt gibt es die Mittel die Möchtegern Rennfahrer so zu bestrafen wie es angemessen ist, nämlich als Verbrechen.
    In den Fällen wo einem zu schnell fahrenden Fahrzeuglenker ein illegales Rennen vorgeworfen wird, bei dem Niemand zu Schaden kam, werden die Richter sicherlich mit Augenmaß Recht sprechen.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • moin,
    interessanter ist doch eig. ein ganz anderes neues gesetzt...
    es ist jetzt gesetzlich verboten sein gesicht so zu verdecken, dass man nicht erkennbar ist...
    fällt jetzt neben der burka auch das tragen von helmen unter das verbot ???

    Sonnige grüße aus Dräsden

  • fällt jetzt neben der burka auch das tragen von helmen unter das verbot ???

    Ähm wenn du eine Helmpflicht hast also zb. auf deinem Mofa dann nein, das bezieht sich ausschlißlich auf Helmfreie verkehrmittel also Zb Auto LKW .... da darfst ja auch keine Sturmhaube tragen wegen verstoß gegen das vermumungs verbot

  • da wurde gute technik verwendet...mein letztes bild war leider nix für die gallerie.

    mein beitrag war auch mit einem kleinen augenzwinkern zu verstehen. natürlich wurde im entsprechenden parahraphen die helmpflich als ausnahme erwähnt.

    Sonnige grüße aus Dräsden