ABEs zum Download für verschiedene Teile

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  • Kleine Frage zum Thema: Muss man die ganzen Seiten auf denen alle möglichen Motorräder gelistet sind mitschleppen, oder reicht es die ersten paar Seiten + die mit der MT07 + die letzte Seite zu haben?

    so reicht es, so mach ich das auf jeden Fall.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • Kleine Frage zum Thema: Muss man die ganzen Seiten auf denen alle möglichen Motorräder gelistet sind mitschleppen, oder reicht es die ersten paar Seiten + die mit der MT07 + die letzte Seite zu haben?

    Das reicht meistens, aber in der heutigen Zeit sollte man das "originale Originale" besser trotzdem immer irgendwie haben!!!


    Grüßle

    Kawa-Markus

  • Hier nochmal die aktuell neuste ABE-Kennzeichnung von Roadsitalia für den Thunder Euro 4:

    https://www.roadsitalia.com/E57-Euro4.pdf

    und für alle Roadsitalia Abgasanlagen:

    https://www.roadsitalia.com/de/content/6-zulassungen-abe

    Wie gesagt, diese Dokumente sind.. nicht direkt wertlos, aber überflüssig.

    Auspuffanlagen benötigen keine ABE, sondern besitzen eine europaweit gültige E-Nummer. Wobei diese kein Freifahrtsschein darstellt, ist der Auspuff mehr als 5dB lauter als der Wert im Fahrzeugschein, erlischt die BE trotz E-Nummer und dB-Killer und das Fahrzeug wird stillgelegt.

  • Wie gesagt, diese Dokumente sind.. nicht direkt wertlos, aber überflüssig.

    Auspuffanlagen benötigen keine ABE, sondern besitzen eine europaweit gültige E-Nummer. Wobei diese kein Freifahrtsschein darstellt, ist der Auspuff mehr als 5dB lauter als der Wert im Fahrzeugschein, erlischt die BE trotz E-Nummer und dB-Killer und das Fahrzeug wird stillgelegt.

    Wo steht die denn bei der Roadsitalia? Nachher kommt nämlich wieder der Freundliche und meint ich dürfe nur mit ABE fahren, weil er die Nummer nicht findet :ricknmorty9

  • Wenn er die Nummer nicht findet, hilft dir auch das Papierchen gar nichts. Auf dem Auspuff muss eine E-Nummer stehen, nur dann ist er zulässig.

    Sonst könnte man ja irgendwas drauf bauen und irgendein Zertifikat ohne Wert mitführen. Das wäre etwas zu einfach.

  • Wobei diese kein Freifahrtsschein darstellt, ist der Auspuff mehr als 5dB lauter als der Wert im Fahrzeugschein, erlischt die BE trotz E-Nummer und dB-Killer und das Fahrzeug wird stillgelegt.

    Ähm, bitte Quelle hierzu. Ich kenne es nur so dass man einen Mängelschein bekommt und einem die Weiterfahrt untersagt wird.

  • Die E-Nummer steht beim RoadsItalia relativ groß und gut leserlich auf dem ESD.

    Ähm, bitte Quelle hierzu. Ich kenne es nur so dass man einen Mängelschein bekommt und einem die Weiterfahrt untersagt wird.

    Quelle hierzu ist die StVZO in Verbindung mit den einschlägigen Polizeigesetzen. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall und die Laune des Beamten an, ob man eine Mängelkarte bekommt oder das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt und abgeschleppt wird. Letzteres eigentlich nur bei sehr groben Verstößen und hauptsächlich wenn die Kamera für eine Poser-Reportage dabei ist.

  • Danke soweit für die Aufklärung. Die Kamera ist zwar immer dabei, aber dabei auch der dB-Killer und ich fahre wenn da so 20 - 25 drüber.

  • Ich weiß jetzt gerade nicht, ob das hier schon ein Thema war, aber zumindest sollte es jeder im Hinterkopf haben. Eine ABE-Bescheinigung wird vom Hersteller ausschließlich für das Original-Serienmotorrad ausgestellt. Nachdem man ein Teil unter Verwendung einer ABE angebaut hat, findet der Anbau eines weiteren Teiles an einem Motorrad statt, welches sich nicht mehr im Serienzustand befindet. Diese Bescheinigung ist daher ab dem 2. Anbauteil juristisch wertlos. Das hängt damit zusammen, dass ein Hersteller keine Risikobetrachtung für alle denkbaren Veränderung am Serienmotorrad machen kann. Er kann also nicht ausschließen, das solche Veränderungen sich gegenseitig negativ beeinflussen. Formal bedeutet das, dass - auch wenn sich da manchem TÜV-Angestellten die Nackenhaare stellen - 2 und mehr Anbauteile mit ABE eingetragen werden müssten. Also nicht verwundert sein, wenn die Rennleitung den Stapel ABEs, die man auspackt, entsprechend kommentiert.

    Wir wurden bisher noch bei keiner Fahrzeugkontrolle nach ABEs gefragt. Die Tieferlegung ist nicht direkt zu sehen, das Windschild wurde nicht bemängelt, der Satz Brems- und Kupplungshebel auch nicht. Dabei war sogar das Training für einen Neuling bei der Polizei an der MT meiner Frau zu neuralgischen Kontrollpunkten inklusive. Das muss aber nicht immer so laufen. Ich habe mir angewöhnt, die Dokumente im Handy mitzuführen. Falls das dann Probleme bereitet, haben wir halt Pech gehabt.

    Bei Auspuffanlagen wäre ich extrem vorsichtig, weil die Lautstärke gemäß Zulassung eingehalten werden muss. Da würde ich genau prüfen, ob das der Hersteller der Anlage bescheinigt. Das "Standgeräusch" bei 4000 U/min ist derzeit das Kriterium bei den Sperrungen in Tirol. Und das kann deutlich höher werden, zumal manchmal bei anderen Anlagen Dämmwatte rausbrennt und der Auspuff dann lauter wird.

    Gruß

    Klaus

  • Ich weiß jetzt gerade nicht, ob das hier schon ein Thema war, aber zumindest sollte es jeder im Hinterkopf haben. Eine ABE-Bescheinigung wird vom Hersteller ausschließlich für das Original-Serienmotorrad ausgestellt. Nachdem man ein Teil unter Verwendung einer ABE angebaut hat, findet der Anbau eines weiteren Teiles an einem Motorrad statt, welches sich nicht mehr im Serienzustand befindet. Diese Bescheinigung ist daher ab dem 2. Anbauteil juristisch wertlos. Das hängt damit zusammen, dass ein Hersteller keine Risikobetrachtung für alle denkbaren Veränderung am Serienmotorrad machen kann. Er kann also nicht ausschließen, das solche Veränderungen sich gegenseitig negativ beeinflussen. Formal bedeutet das, dass - auch wenn sich da manchem TÜV-Angestellten die Nackenhaare stellen - 2 und mehr Anbauteile mit ABE eingetragen werden müssten. Also nicht verwundert sein, wenn die Rennleitung den Stapel ABEs, die man auspackt, entsprechend kommentiert.

    Wir wurden bisher noch bei keiner Fahrzeugkontrolle nach ABEs gefragt. Die Tieferlegung ist nicht direkt zu sehen, das Windschild wurde nicht bemängelt, der Satz Brems- und Kupplungshebel auch nicht. Dabei war sogar das Training für einen Neuling bei der Polizei an der MT meiner Frau zu neuralgischen Kontrollpunkten inklusive. Das muss aber nicht immer so laufen. Ich habe mir angewöhnt, die Dokumente im Handy mitzuführen. Falls das dann Probleme bereitet, haben wir halt Pech gehabt.

    Bei Auspuffanlagen wäre ich extrem vorsichtig, weil die Lautstärke gemäß Zulassung eingehalten werden muss. Da würde ich genau prüfen, ob das der Hersteller der Anlage bescheinigt. Das "Standgeräusch" bei 4000 U/min ist derzeit das Kriterium bei den Sperrungen in Tirol. Und das kann deutlich höher werden, zumal manchmal bei anderen Anlagen Dämmwatte rausbrennt und der Auspuff dann lauter wird.

    Gruß

    Klaus

    Das gab's hier schon häufiger. Solange die beiden Teile nicht miteinander interagieren gilt die ABE trotzdem. Also z.B. neuer Kupplungshebel + Lenkererhöhung ist kein Problem.

    :boingser:boingser:boingser

  • Und in der Praxis interessiert sich niemand dafür.

    Ich war schon mit anderem Lenker und anderen Spiegeln beim Tüv. Ok, Spiegel haben E-Nummer.

    Ich bin mal gespannt was der Tüv zu anderen Hebeln und anderem Lenker sagt. Hat beides ABE. Ich könnte ja mal anfragen zum Spaß.