Termignoni Komplettanlage MT 07 (Euro 4)

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  • Hallo zusammen,

    zuerst einmal Hallo an alle, ich bin neu hier:ablachen .
    Ich fahre eine MT-07 Baujahr 2017, also Euro 4 und möchte mir dafür jetzt einen Auspuff zulegen.

    Ich bin bei meiner Suche auf eine Termignoni Komplettanlage gestoßen, habe davon hier nur gutes gelesen und im Gegensatz zu einem Akra sind die ~770€ ja schon fast ein Schnäppchen.
    Da ich keine Probleme mit unseren Freunden in Blau bekommen möchte, will ich jedoch bei Veränderungen auf Nummer sicher gehen, wo wir schon beim Thema sind..

    Ich habe einige Bedenken bei dem Auspuff was das angeht, kann mir jemand hier ein bisschen Klarheit schaffen?
    1. DB-Killer

    Zitat

    Wegen der mittlerweile vorschriftsmäßig fest eingeschweißten dB-Killer werden Manipulationen schwierig.

    Quelle: Motorradonline
    Hier frage ich mich, wie kann dieser Auspuff für mein Euro 4 Motorrad erlaubt sein, wenn der DB-Killer herausnehmbar und auswechselbar ist?

    2. ABE
    Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet mit jedoch die ABE. (Gibt je nach Händler verschiedene Versionen: ug-racingparts / jamparts)

    Ehrlich gesagt kenne ich mich mit ABEs null aus, vielleicht habe ich auch einfach einen Verständnisfehler.

    Der nette Jamparts-Verkäufer versicherte mir zwar, dass der Auspuff für Euro 4 homologisiert und deshalb völlig legal ist, jedoch finde ich in keiner der beiden ABEs meine Typbezeichnung laut Fahrzeugbrief "RM17".
    Wie soll diese Anlage denn dann legal für mein Motorrad sein? Und wie sollte ich bei einer Kontrolle begründen, dass das für RM17 erlaubt ist, obwohl nur RM11, RM12 etc. in der ABE steht?


    Ich hoffe jemand von euch kann mir die Sache ein bisschen aufklären - will den Serien-Auspuff endlich loswerden  :rocker
    Kommt alle gut ins neue Jahr!
    ~Woinem

  • Zur ersten Frage:


    Festgenietete oder festgeschweißte DB-Killer beziehen sich nur auf Serien-Anlagen, nicht auf Zubehör-Anlagen.
    "Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. [...]"
    Quelle

    Zur 2.
    Wenn es nicht in der ABE steht, wird es wohl einfach noch nicht “registriert” sein und da kann es bei einer eventuellen Polizeikontrolle zu Problem führen.

    Die Händler reden das ganz gerne mal klein. (Habe das Problem mit Brems-und Kupplungshebel aktuell.)

  • Hmm okay...

    Ich bin wirklich unsicher was ich jetzt machen soll. Der Verkäufer "versichert" mir dass es für meine 2017er Maschine zugelassen ist, aber in der ABE steht eben nur RM04, mittlerweile haben beide Händler die gleichen ABEs hochgeladen.

    Wie läuft das denn dann ab in einer Kontrolle? Ich hab ja nicht schwarz auf weiß dass es zugelassen ist.

    Habe noch ein wenig rumtelefoniert (u.a. auch mit der örtlichen Polizei) und warte jetzt auf einen Rückruf vom Tüv. Die nette Dame meinte irgendwas von Einzelabnahme aber das kann ja auch nicht sein, der Auspuff sollte doch eigentlich zugelassen sein.
    Was ein Chaos..

    Hat noch jemand Erfahrungen mit sowas? Oder ist der Aufwand den ich betreibe unnötig, weil die Polizei sowieso nur sehen will dass MT 07 in der ABE steht?
    Ich halte euch auf dem Laufenden :D

    ~

  • Die ABE von racingparts ist für einen Termignoni Y114 (für Tracer und XSR), die andere ABE für einen Termignoni Y104 (für MT07).
    Dein Typ "RM04" muss explizit in der ABE aufgeführt sein sonst kannst du auch gleich einen Topf ohne Genehmigung fahren.

  • Danke für eure Antworten.

    Das bringt mir leider nichts, siehe DerLeo´s Beitrag:

    Die ABE von racingparts ist für einen Termignoni Y114 (für Tracer und XSR), die andere ABE für einen Termignoni Y104 (für MT07).
    Dein Typ "RM04" muss explizit in der ABE aufgeführt sein sonst kannst du auch gleich einen Topf ohne Genehmigung fahren.

    RM04 steht in der ABE, RM17 in meinem Fahrzeugschein und -brief.

    Mal schauen was mir der TÜV antwortet, aber bei dem Stress fahre ich wohl lieber weiter mit dem Serienauspuff :daumen-runter

    ~

  • Deine RM nummer sollte definitiv drin sein. Im Sommer wenn die Motocops unterwegs sind, bemängeln die das sofort - da die rm-nummer auch in der Fahrgestellnummer enthalten ist.

    Wir hatten dasselbe Problem. Wurde Ihr Problem gelöst?:freak

  • Hallo Woinem,

    zwar alt das Thema, aber zur info. Ich habe mir ebenfalls den Termignoni heute montiert. Inzwischen ist in der ABE die RM17 drin.

    Grüße

    Ich weiß, dass ich nichts weiß. (Sokrates) :grimasse

    Piaggio Vespa PX 80 > Kawasaki ZZR 600 > Suzuki Bandit 600 N > Yamaha MT-07 > Yamaha XSR 900 (60th Anniversary)

    :rocker