Hallo zusammen,
eigentlich stören sie mich nicht sonderlich, andererseits finde ich sie nicht besonders schön...
die runden, gelben Reflektoren an der vorderen Radgaben. Frage: Darf man diese entfernen?
Danke im Voraus
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Hallo zusammen,
eigentlich stören sie mich nicht sonderlich, andererseits finde ich sie nicht besonders schön...
die runden, gelben Reflektoren an der vorderen Radgaben. Frage: Darf man diese entfernen?
Danke im Voraus
Nein
Gruß Dirk
Nein
Gruß Dirk
Danke ... habe auch gerade etwas dazu gefunden. Schade.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Euro-4-Motorra…e--f296826.html
du kannste aber andere anbauen.
Ja, diese Reflektoren sind wirklich extrem hässlich. Wie du ja schon selbst durch Google herausgefunden hast: Durch Entfernen erlöscht die Betriebserlaubnis, Folgen dürften bekannt sein. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden, ob er das "Risiko" eingeht. Ich würde dir empfehlen, sie einfach für den Fall der Fälle dabeizuhaben.
jepp. So handhabe ich es auch.hab sie abgemacht und Die Dinger liegen immer in meiner Tasche. 😏
Ich finde wortex Variante sehr gut und gelungen!
Danke
Und an die immer dabei haber: Vorsatz bedingt doppelte Strafe. Nur so als Info, aber ich denke das dürftet ihr bereits wissen.
Hallo Wortex,
ja, die anderen (länglichen) sehen wesentlich schön aus. Warum machen die Hersteller das nicht selbst?
Darf man die einfach austauschen und bleibt so die Betriebserlaubnis erhalten?
ja ich glaub schon, es müssen halt nur welche mit E-Nummer dran sein.
Hersteller: keine Ahnung, wird wahrscheinlich im Regal rumliegen.
Danke für den Link. Die eckigen hier gefallen mir sogar noch besser
https://www.ebay.de/itm/232570355773Da stellt sich nun die Frage: Welchen Gabeldurchmesser hat die MT 07 ... 50mm oder 60mm?
Da stellt sich nun die Frage: Welchen Gabeldurchmesser hat die MT 07 ... 50mm oder 60mm?
Danke für den Link. Die eckigen hier gefallen mir sogar noch besser
https://www.ebay.de/itm/232570355773Da stellt sich nun die Frage: Welchen Gabeldurchmesser hat die MT 07 ... 50mm oder 60mm?
Ich hab bei meiner Tracer die originalen von den Haltern abgeschraubt und dafür die ovalen rangeklebt.
Meine Lösung für das "Problem"? ....weg damit.
Trotzdem legal unterwegs, denn seitliche Reflektoren hab ich noch dranne, nur super dezent.
(Wer sie nicht findet, schaut euch das Kennzeichen an, kleine rote schmale bündig an den Seiten. Hinten dürfen sie rot sein, e-Prüfzeichen ist dran, Höhe, Position und Winkel sind laut Richtlinien eingehalten.)
Wenn das wirklich legal ausreicht, wäre das genial.
Hast du eine Quelle?
Gruß Thomas
UN/ECE Regelung Nr.53:
Englische Version Mai 2018: https://www.unece.org/fileadmin/DAM/…018/R053r4e.pdf
Deutsche version 2013: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…055:0087:DE:PDF
ZitatAlles anzeigen"5.13. Farben der Leuchten [...]
seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb
hinten gelb oder rot"
"6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite: Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau: Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit: Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen .Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung: Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken."
Edit:
Für einen werksseitigen Fall der lediglich rote seitliche Rückstrahler hinten nutzt: siehe Kawasaki Z900RS.
Für Österreich dürfte es wohl reichen.
https://www.sn.at/wiki/Benutzer:….A7.C2.A7_10_ff
Ich bin mir aber nicht sicher wie das mit den Euro4 Zulassungen ist, obs da nicht einen Widerspruch gibt...
Dann hätte ich die Haltebügel für die alten Reflektoren aber auch gleich entfernt. Wenn schon, denn schon
Meine Lösung für das "Problem"? ....weg damit.
Trotzdem legal unterwegs, denn seitliche Reflektoren hab ich noch dranne, nur super dezent.
(Wer sie nicht findet, schaut euch das Kennzeichen an, kleine rote schmale bündig an den Seiten. Hinten dürfen sie rot sein, e-Prüfzeichen ist dran, Höhe, Position und Winkel sind laut Richtlinien eingehalten.)
Schöne Lösung, farblich passend zu den Felgenrändern. Muss ich mir merken.