Hallo,
zur Zeit spiele ich mit dem Gedanken das eher klobige Heck der XSR 700 durch einen kleineren Solositz zuersetzen.
Dabei bin ich über diese Teile gestolpert:
Monoheck mit LED Rücklicht matt schwarz Yamaha XSR700
Nun gibt es ja das nette Gesetz:
§ 30, 36a StVZO
für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150 mm über Achsmitte – Lauffläche komplett. abgedeckt).
Wenn ich das so einschätze bekomme ich diesen Heckumbau in DE nicht zugelassen, oder irre ich da?
Gruß