Problem beim Warmlaufen, Anlasser dreht nicht

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Im Wesentlichen wird es so sein, wie Yamaha Müller da oben gelinkt schon schrieb, schau' dass Du Deine Händlergarantie zum Tragen bringst. Beim Hersteller wird es schwierig. Und in diesem Fall sehr schwierig, dass der örtliche, respektive konsultierte Händler, auch dafür zu begeistern ist, den Garantieanspruch geltend zu machen. Yamaha DE wird an das ursprüngliche Importland weiter passen, oder direkt zum Händler zurück, dass dieser dort selber wiederum anklopft.

    So gesehen hat die Insolvenz allenfalls noch dem Insolvenzverwalter geholfen einen schönen Urlaub zu machen. Alle anderen haben den Schaden oder die Rennerei.

    Nein wird es nicht. Siehe ADAC. Sind die Vorraussetzungen erfüllt ist Yamaha zum Erbringen der Garantie verpflichtet. Und was Yamaha Müller da schreibt, schreibt er halt. Belegt es mit gar nix und macht den Leuten nur Angst damit er eben Neufahrzeuge verkaufen kann.

  • Mein Händler, bei dem ich nicht kaufte (!), hat problemlos die Undichtigkeit auf Garantie beseitigt. Allerdings habe ich in D bei einem Yam-Händler gekauft, den es auch noch gibt.

    Ich seh das auch nicht als Problem einen Garantieanspruch bei einem anderen Händler geltend zu machen. Schließlich bekommt der Händler von Yamaha alles bezahlt

  • In dem Artikel vom ADAC steht auch der Passus mit dem Serviceheft + der Garantiekarte, ohne die wird kein Yamaha-Händler einen Garantieantrag stellen.

    Dass die Garantie EU-weit gilt steht ja außer Frage, allerdings halte ich die Aussage dass Yamaha für Maschinen die von freien Händlern ohne Lizenz verkauft wurden keine Garantie erteilt für glaubhaft. Der Rechtsweg steht natürlich jedem offen.....