Im Wesentlichen wird es so sein, wie Yamaha Müller da oben gelinkt schon schrieb, schau' dass Du Deine Händlergarantie zum Tragen bringst. Beim Hersteller wird es schwierig. Und in diesem Fall sehr schwierig, dass der örtliche, respektive konsultierte Händler, auch dafür zu begeistern ist, den Garantieanspruch geltend zu machen. Yamaha DE wird an das ursprüngliche Importland weiter passen, oder direkt zum Händler zurück, dass dieser dort selber wiederum anklopft.
So gesehen hat die Insolvenz allenfalls noch dem Insolvenzverwalter geholfen einen schönen Urlaub zu machen. Alle anderen haben den Schaden oder die Rennerei.
Nein wird es nicht. Siehe ADAC. Sind die Vorraussetzungen erfüllt ist Yamaha zum Erbringen der Garantie verpflichtet. Und was Yamaha Müller da schreibt, schreibt er halt. Belegt es mit gar nix und macht den Leuten nur Angst damit er eben Neufahrzeuge verkaufen kann.