LED Lampe Nachrüstung MT 07

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  • hallo.

    Ich wollte mal nachfragen, ob jm damit schon Erfahrung oder davon gehört hat.

    Habe diese Seite gefunden, wo man mit einfacher Installation eine LED Lampe nachrüsten kann. https://www.ledperf.de/led-lampen-kit…ni-p-32897.html

    Ob dies nun legal ist habe ich auf der Seite nicht rausbekommen können. Muss der Händler nicht explizit reinschreiben, wenn es nicht für die strasse zugelassen ist?

  • Markus 31. März 2019 um 13:03

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich erwähne direkt mal als erstes, ich bin mir nicht sicher, ob es nicht doch irgendeine Lücke gibt.

    Für das 16er Modell gibt es keine LED Birnen zum nachrüsten, wenn muss der komplette Scheinwerfer getauscht werden.

    Die von dir verlinkte LED bezieht sich ausschließlich auf das 18er Modell.

    Hat das 18er Modell nicht Serie bereits LED verbaut?

    Das Deutsch der Seite und der Kommentar: ,,EG-Normen" würde mich persönlich aber dazu verleiten dort nicht zu bestellen...

  • In den AGBs sprechen sie sich selbst von allem frei.

    Zitat


    10.1 Einige auf der Website verkaufte Produkte sind nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen. Sie dürfen daher nicht im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden und sind ausschließlich für Sportveranstaltungen (Rennstrecke, Rallye) bestimmt....

    In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kunden, sich über die Eigenschaften des Produkts, wie sie auf seinem technischen Datenblatt und/oder seiner Verpackung angegeben sind, sowie über die Gesetzgebung seines Landes zu informieren, um festzustellen, ob das Produkt im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden darf oder nicht.

    usw.usf.

    Meines Wissens gibt es keine für den öffentlichen Verkehrsraum als H4 Ersatz zugelassenen LED Leuchtmittel. Aber das kann sich natürlich schon geändert haben.

    Du kannst ja mal gucken ob auf dem Teil irgendwas von einem ECE Prüfzeichen zu sehen ist, dann hol ich mir die auch :)

  • Ich wage auch zu bestreiten, dass es legal wäre.

    Die Reflektorgeometrie ist auf einen im Zentrum sitzenden Glühfaden ausgerichtet.

    Die LEDs sitzen außen an der Lampe.

    Ich habe mir auch mal zur Probe einen H4 Einsatz bestellt und ausprobiert aber bin

    bei der Glühlampe geblieben.

    Sauhell ist es, im Falle eines Unfalles bist Du nur ohne Zulassung unterwegs und

    somit auch ohne Versicherungsschutz!

  • ...Muss der Händler nicht explizit reinschreiben, wenn es nicht für die strasse zugelassen ist?

    Es ist auch Vorschrift das es ein Impressum auf einer HP geben muss...

    Meines Wissens gibt es keine zugelassenen LED Scheinwerferbirnen. Und so nebenbei, das trifft auch auf das Rücklicht zu.

  • Das es dieses Märchen von wegen keine Versicherung immer noch gibt...

    Will das aber hier nicht erörtern.

    Bin mir auch sicher das es noch keine zugelassenen LED Birnen zum einfachen Austausch gibt.

    Der weiße Reiter :D

  • Das es dieses Märchen von wegen keine Versicherung immer noch gibt...

    Will das aber hier nicht erörtern.

    Bin mir auch sicher das es noch keine zugelassenen LED Birnen zum einfachen Austausch gibt.

    Naja, zugelassene LED-Birnen gibt es schon. Das Problem ist aber folgendes:

    der Lampenkörper muss AUCH für LED zugelassen/geprüft sein. Und da gibt es glaub, ähnlich zum Xenon, wieder besondere Voraussetzungen-> wenn nicht von Anfang an LED drin ist wird keine , wenn auch fpr sich legale, LED-Birne legal da drin sein dürfen (im öffentl. Straßenverkehr natürlich)!

  • Im bestem Fall wird dir eine Weiterfahrt nach einer Kontrolle verwehrt und es wartet

    eine Anzeige im Briefkasten auf dich.

    Ein durch Vorsatz herbeigeführter Unfall, wird keine Versicherung übernehmen.

    Sie wird den Schaden höchstens auslegen mit dem Ziel Dich zur Kasse zu bitten.

    Am Ende finanziert Dir die Gemeinschaft ein warmes Zimmer mit den berühmen

    schwedischen Gardinen und Kleidung im schicken, schwarz weißem Streifenmuster.

    Einmal editiert, zuletzt von MaUdo (2. April 2019 um 04:28) aus folgendem Grund: ...

  • Der Einsatz dieser neuen und im Vergleich zu den Glühlampen sehr viel hellen Leuchtmittel (LED, Laser, Xenon,...) erfordert wegen der damit verbundenen Blendgefahr des Gegenverkehrs zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung. Die hat die MT07 aber nicht, also darf man diese H4-Birnen auch nicht ohne weitere Maßnahmen durch Ersatzleuchtmittel mit erheblich größerer Leuchtdichte ersetzen.

  • StVZO §49a:

    "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden"

    Also nicht legal möglich...

  • Jep, stolz ist er wirklich!

    Ist die Frage, ob alles passt und auch eine bessere Lichtausbeute gegeben ist.

    Im Vergleich zur alten FZS ist die MT jedenfalls besser.

    Uncle

    Habs mir fast gedacht, passte nur gut, so bildlich gesehen

  • Es ist auch Vorschrift das es ein Impressum auf einer HP geben muss...

    Meines Wissens gibt es keine zugelassenen LED Scheinwerferbirnen. Und so nebenbei, das trifft auch auf das Rücklicht zu.


    Geben sich ja als Franzosen aus, mit Sitz dort. Meiner Kenntnis nach, haben die dieses Impressumsgedöns nicht so wie bei uns bekannt.

    Dafür kann ich die Frage nach der Verpflichtung eines Händlers, ob eine Sache strassenzugelassen ist oder nicht, ebenso, weniger gut beantworten. Der Hersteller wird es sicherlich tun müssen, wenn er in einem bestimmten Rechtsraum Sachen verkaufen will.

    Ein Händler wird zumindest innerhalb Europas darauf achten, dass die Handelsware eine CE Kennzeichnung trägt und über entsprechende Herstellerkonformität verfügt. Aber auch dies ist nicht aus der viel zu klickerbunten Seite ersichtlich. Niedrige Preise, viele (entliehene) Bilder, für mich schon Hinweise, dass ich vor dem Produkt, eher schon den Anbieter meiden würde.

  • Leute nennt mir bitte das passende Gesetzt oder einen Präzedenzfall mit euren Versicherungsmärchen.

    Kann das jemand?

    Hier mal mein Standpunkt.

    A. Allgemeine Bestimmungen

    § 2 b Einschränkung des Versicherungsschutzes

    Allgemeine Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen (AKB)


    "

    Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).


    Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €."

    Ich kenne keinen anderen Fall.

    Im meiner Versicherung steht das sogar im Vertrag!

    Haftpflicht MUSS leisten und kann MAX. 5000€ in Regress nehmen.

    Bin gespannt ob jemand etwas anderes untermauern kann.

    Wollte diese Diskussion eig. nicht wieder führen aber scheinbar wissen hier einige Leute mehr

    und können dies auch mit Daten belegen.


    Und immer noch sind mir keine LED Nachrüst-Lampen geläufig die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

    Selbst von einer Höhenregulierung bei meiner 390er Duke habe ich noch nie gehört.

    Man lernt nie aus...

    Der weiße Reiter :D

  • Der Einsatz dieser neuen und im Vergleich zu den Glühlampen sehr viel hellen Leuchtmittel (LED, Laser, Xenon,...) erfordert wegen der damit verbundenen Blendgefahr des Gegenverkehrs zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung. Die hat die MT07 aber nicht, also darf man diese H4-Birnen auch nicht ohne weitere Maßnahmen durch Ersatzleuchtmittel mit erheblich größerer Leuchtdichte ersetzen.

    Da möchte ich gern ein Veto einlegen.

    Meine Multistrada und auch die GS haben beide LED Scheinwerfer und KEINE Leuchtweitenregulierung. Bei der GS könnte ich wenigstens die Leuchtweite mittels eines gut zugänglichen Handhebel einschränken aber auch das ist keine automatische LWR.

    BG
    Andi

  • Kann gut sein, dass ich das falsch abgespeichert habe und das mit der Leuchtweitenregulierung vielleicht nur auf Xenonlicht zutrifft. Werde ich bei Gelegenheit mal genauer recherchieren, besseres Licht interessiert mich nämlich auch.

  • Verkauft werden darf alles was eine CE Kennzeichnung besitzt. Ob es StVO konform ist, ist dabei Nebensache.

    Das verwenden nicht zugelasser Teile mit einer Gefährdung Anderer, ist dann schon eine Verletzung von §1 in der StVO strenggenommen.

    "Man kann alles benutzen und machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen!" hat mein alter Herr immer gesagt.

    Wenn sich der Gegenverkehr geblendet fühlt und das erwiedert mit Fernlicht, hast Du die schlechteren Karten bei einem Unfall durch Blindflug. Viel schlimmer ist eine Kollision mit dem Gegenverkehr. Wer nachher Schuld dabei hat, ist dann eher Nebensache.

    Soll aber auch nur ein Denkanstoß sein. Entscheiden muss jeder selber, ob er sich der Gefahr aussetzt!