Motorrad Enteignung, Gericht nimmt Motorradfahrer die Yamaha weg.

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  • so ist's recht! Solche Idioten versauen das ganze Image und es ist hochgefährlich. Und sofort Moped weg tun den am meisten weh. Find's gut.Hätte nur keine Yamaha sein müssen...

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Die Funken der Fussrasten wären m.E. kein Argument. Aufpassen, wohin wir da abrutschen. Heutige Strassenmotorräder setzen alle sehr früh auf. Ob es nun funkt oder nicht, man hört es jedenfalls.

    Der reisserische Artikel fordert geradezu die Anti Motorrad Fraktion auf den Plan.

    Abgesehen davon, ich bin nun auf die ersten Auto-Enteignungen gespannt.

    Allein schon der Terror durch laute Autos ist in unserer Kleinstadt schlimmer als bei Motorrädern. Diese Krachkisten ohne Auspuff (?) kreisen hier auch nachts um den Block. Die Schmeissfliegenmotorräder hört man fast ausschliesslich nur tagsüber.

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    >>> Momentan ist es nicht so, wie es sonst immer so ist, sondern es ist so, wie es sonst nicht immer so ist <<<

  • Schwierig, schwierig...


    Zum einen gibt es eine Heerschar von Zeitungsredakteuren die einen Feldzug gegen Motorradfahrer führen. Seine Meinung schreibt er auch in den Nachsatz, dort ist sie eindeutig als solche und als seine zu erkennen, okay. Aber trotzdem darüberhinaus tendenziös ist die Beschreibung des Motorrades und die Verwendung der Herstellerwerbung. Denn diese will eigentlich nur Dynamik, Stärke und Überlegenheit ausdrücken...

    Viel schlimmer finde ich die Auswirkungen wie Umsetzungen des eilig hingestrickten §315d/f StGB. Nach den schlimmen Raserunfällen mit Toten war sicherlich Grund zum Handeln gegeben. Unbeteiligte Menschen starben, weil einige Kraftfahrer nicht mehr in der Lage waren, ihr Tun in der Realität ordnungsgemäß zu verorten. Dazu berichtete auf jedem Kanal ein investigativer Journalist vor sich hin.

    Der arme auf Zustimmung angewiesene Politiker sah sich also kurzum gezwungen zu handeln, und plöpp ward der §315d/f gebärt. Neben der Ungenauigkeit zur Definition eines Wettrennens, wird hier in diesem beschriebenen Fall das alleine für sich Hinrasen genommen, um den neuen Paragraphen anzuwenden.

    So gesehen darf ein jeder mal gespannt sein, was seine persönlichen Videoaufnahmen auf den üblichen Portalen einbringen sowie in der neuen Saison die Videomitschnitte der Überwachungsbehörde. Wo wird zukünftig die Unterscheidung zwischen zack mal überholt und weiter beschleunigt liegen, und einem Verstoß gegen den o.g. Paragraphen, das Flotte dahingleiten in der Gruppe oder der Tatbestand des Motorradrennens?

    Und zu guter letzt, wenn schon ein Mops eingezogen und versteigert wird, gut ja, dann nehmt dem armen Laser auch sein Vehikel ab...

  • Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wer so unvernünftig rast, sollte die rote Karte bekommen.

    https://www.mopo.de/hamburg/politi…eignet-32376516

    Dummes Verhalten - aber leider auch ein dummer, reißerischer Artikel.

    :daumen-runter

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Nicht gelesen, weil auch noch eine dumme Nachrichtenseite, die nicht funktioniert ohne grundlegende Sicherheitsmechanismen im Browser abzuschalten. Gibt es das irgendwo aus seriöser Quelle?

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Dummes Verhalten - aber leider auch ein dummer, reißerischer Artikel.

    :daumen-runter

    Wenn man nur ganz nüchtern die Fakten herausliest, ist so ein Fahrer eine Gefahr im Straßenverkehr.

    Ein wenig über Limit kann jeder mal unbewusst oder bewusst fahren, aber was der veranstaltet hat sprengt den Rahmen.

    Gehe mit Dir aber auch konform, der Aritkel hätte auch anders geschrieben werden können. Im Zeitalter von Greta sind Auto- und Motorradfahrer halt in der mediale Schusslinie

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Wenn man nur ganz nüchtern die Fakten herausliest, ist so ein Fahrer eine Gefahr im Straßenverkehr.

    Ein wenig über Limit kann jeder mal unbewusst oder bewusst fahren, aber was der veranstaltet hat sprengt den Rahmen.

    Gehe mit Dir aber auch konform, der Aritkel hätte auch anders geschrieben werden können. Im Zeitalter von Greta sind Auto- und Motorradfahrer halt in der mediale Schusslinie

    Nein, das hat mit den Fridays nichts zu tun, da wird nur medial ein weiteres Feindbild aufgebaut, genau so wie es eben auch gegen vieles andere geschieht, was einem grade nicht passt. Hauptsache blamen auf allen Kanaelen. So laeuft es. Leider.

    In die Schusslinie bringen sich die entsprechenden Fahrer selber. Ausbaden muessen es oft andere, die eigentlich keinen Grund fuer Beanstandung geben. Das war hier offenbar mal anders.

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    >>> Momentan ist es nicht so, wie es sonst immer so ist, sondern es ist so, wie es sonst nicht immer so ist <<<

  • Kurze juristische Ergänzung zur "Enteignung". Hier handelt es sich um die Einziehung eines Tatmittels. Das ist nix neues und steht prinzipiell schon ewig im StGB. Möglicherweise war der Enteignungs-Begriff gerade durch die Deutsche Wohnen-Diskussion bei der Pressestelle präsent?

    Die relevanten Regelungen sind zwar vor kurzem überarbeitet worden, aber an sich wäre die Einziehung auch früher schon möglich gewesen. Voraussetzung ist halt, dass ein Vergehen oder Verbrechen vorliegt und das ist jetzt durch den § 315 d StGB gegeben. Vorher war Geschwindigkeitsüberschreitung halt eine Ordnungswidrigkeit, da gab es keine Einziehung. Jetzt kann es ein verbotenes Rennen sein und die Einziehung ist möglich.

    Interessant finde ich, dass - so habe ich es bei Spiegel Online gelesen - die Justiz einerseits damit argumentiert hat, dass das Motorrad durch die Umbauten eigentlich nur zum Rasen geeignet ist, es dann aber andererseits versteigert werden soll. Passt irgendwie nicht zusammen.

    Ach und zum MoPo-Artikel: Dass der ehemalige Eigentümer die Sachen wieder ersteigert würde in Hessen zumindest § 64 StVollStrO verbieten

    (5) An Täterinnen oder Täter sowie Teilnehmerinnen oder Teilnehmer der Straftat dürfen Gegenstände nur ausnahmsweise und nur mit Einwilligung der obersten Justizbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle veräußert werden.

    Ich gehe mal davon aus, dass das in anderen Ländern ähnlich geregelt ist.

  • Wenn die Fahrweise des Motorradfahrers in dem Artikel korrekt beschrieben ist, dann finde ich die Strafe angemessen. In so einem Fall würde ich sogar lebenslangen Führerscheinentzug befürworten. Möchte mich ungern gleichzeitig mit solchen Typen auf den gleichen Straßen befinden. Muss ja nicht immer erst jemand sterben, bevor man hart durchgreift. Besonders schön, dass man ihm das "Spielzeug" wegnimmt, Strafen sollen ja auch wehtun ...

  • Hmm, der war wohl zu langsam. Ansonsten hätten sie Ihn nicht erwischt.

    Wenn sie ihm mit einem 150PS Auto folgen und filmen konnten, war er eindeutig zu langsam.

    Ihm dafür das Moped weg zu nehmen halte ich für völlig überzogen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tom068 (19. April 2019 um 23:33)

  • Im Spiegel ist auch ein Artikel zu diesem Fall erschienen. Erfreulicherweise schafft es der Spiegel, trotz der auch dort nachlassenden Qualität, sachlich zu berichten.

    Interessant finde ich, dass Autofahrer tendenziell - obwohl die Rechtslage hier identisch ist - weniger von einer Enteignung betroffen sein dürften, als Motorradfahrer.

    Zitat

    "Wäre die Fahrt mit einer unauffälligen Familienkutsche zurückgelegt worden, auf deren Benutzung die Familie des Fahrers dringend angewiesen ist, hätte das Gericht im Sinne der Verhältnismäßigkeit vermutlich anders entschieden", so Wantzen

    https://www.spiegel.de/auto/aktuell/h…-a-1263097.html

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

    3 Mal editiert, zuletzt von Wicked (20. April 2019 um 14:25)

  • Vielleicht sollte hier der Gesetzgeber klarer festlegen, ab wann das Fahrzeug enteignet wird. Ferner sollte noch der finanzielle Schaden für den Täter berücksichtigt werden.

    Verliert jemand eine 20k Euro GS oder NUR eine Xx Jahre alte 4000 Euro teure Hayabusa bei gleicher Tat?

    Die Göttin Justitia hat es nicht leicht.....

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Vielleicht sollte hier der Gesetzgeber klarer festlegen, ab wann das Fahrzeug enteignet wird. Ferner sollte noch der finanzielle Schaden für den Täter berücksichtigt werden.

    Verliert jemand eine 20k Euro GS oder NUR eine Xx Jahre alte 4000 Euro teure Hayabusa bei gleicher Tat?

    Die Göttin Justitia hat es nicht leicht.....

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch das Fahrzeug als Tatwaffe eingezogen. Da ist es doch dann unerheblich, ob es ein billiges "Messer" war oder eine teure "Kalaschnikow". Aber generell wären klare Regelungen nötig, sonst hängt es von der persönlichen Einstellung der Richter zu Motorradfahrern ab.

  • Aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch das Fahrzeug als Tatwaffe eingezogen. Da ist es doch dann unerheblich, ob es ein billiges "Messer" war oder eine teure "Kalaschnikow". Aber generell wären klare Regelungen nötig, sonst hängt es von der persönlichen Einstellung der Richter zu Motorradfahrern ab.

    Als Tatwaffe eingezogen, versteigert und dem Nächsten als Tatwaffe zur Verfügung gestellt. Was glaubt man was man mit einer MT10 macht? 40 fahren da wo 50 erlaubt ist?

    Ich behaupte mal das 99% aller MT10 Fahrer die einigermaßen fahren können mal mindestens einmal so gefahren sind wie hier beschieben.

    Die Verfolgung mit dem Dienstwagen wäre absolut Unverhältnismäßig/Verantwortungslos wenn Jemand ein Motorrad mit 1/2 so viel Leistung wie die MT10 z.b. die MT07 als Tatwaffe missbraucht. Keine Ahnung wo ich hier gelandet bin? Wenn ich Tempo und Beschleunigung hasse, kauf ich mir kein Motorrad. Für ein Zweirad tut es auch ein Fahrrad.

    Gruß Tom

    Einmal editiert, zuletzt von Tom068 (20. April 2019 um 18:55)

  • Als Tatwaffe eingezogen, versteigert und dem Nächsten als Tatwaffe zur Verfügung gestellt. Was glaubt man was man mit einer MT10 macht? 40 fahren da wo 50 erlaubt ist?

    Ich behaupte mal das 99% aller MT10 Fahrer die einigermaßen Fahren können mal mindesten einmal so gefahren sind wie hier beschieben.

    Die Verfolgung mit dem Dienstwagen wäre absolut Unverhältnismäßig/Verantwortungslos wenn Jemand ein Motorrad mit 1/2 so viel Leistung wie die MT10 z.b. die MT07 als Tatwaffe missbraucht. Keine Ahnung wo ich hier gelandet bin? Wenn ich Tempo und Beschleunigung hasse, kauf ich mir kein Motorrad. Für ein Zweirad tut es auch ein Fahrrad.

    Gruß Tom

    Aha, also steh ich nur auf Tempo und Beschleunigung wenn ich mindestens einmal innerorts mit fast 130 unterwegs war? Wer durch solches Verhalten im Straßenverkehr den Schaden anderer billigend in Kauf nimmt, dem gehört´s nicht anders.

  • @Tom068

    Du bist sicher ein ECHTER Biker?

    Benzin, Speed, Beschleunigung, Anarchie.

    DlHzG oder wie der Wixx sich schreibt.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!