Abgasanlage erlischt die Garantie?

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  • hallo

    Aussage vom meinem Händler war

    Verbaust du eine andere Abgasanlage aus dem Zubehörhandel, erlischt die Garantie.

    Z.B. Motor- oder Getriebeschaden.

    Gibt es für das Modell Mt07 2019 von Yamaha

    denn keine Freigaben???:denk

    Freue mich über kompetent Antworten

    Gruß Andre :rocker

  • Bei der Akrapovic Anlage aus dem Yamaha Zubehör wird es keine Probleme geben.Bei anderen Pötten aus dem Zubehörhandel kann Yamaha von der Garantieleistung sicher zurücktreten wenn der Schaden auf die Abgasanl. zurück zu führen sein könnte.Kommt wahrscheinlich auch viel auf die Handhabe des Händlers an der den Garantieantrag stellt.

  • Habe meine Duke ja auch neu Gekauft und immer vor der Inspektion einfach wieder den Standartpott angeschraubt, es ist zwar viel Arbeit :lachenaber besser als mit Standartpott zu fahren oder die Teure vom Händler zu kaufen.:daumen-hoch

    :radarkontrolle

  • Getriebeschaden von einer Auspuffanlage? Wie soll das denn gehen? Mir fehlt da grade die Vorstellung für...

  • Getriebeschaden von einer Auspuffanlage? Wie soll das denn gehen? Mir fehlt da grade die Vorstellung für...

    Konnte die 230Nm extra nicht vertragen! :daumen-hoch:freak

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Du kannst gegenüber deinem Händler darauf bestehen, dass er einen Garantieantrag einreicht. Wenn der dann abgelehnt wird, kannst du eine technische Begründung anfordern.

    Das Konstrukt, mit dem eine Zubehörabgasanlage das Getriebe beschädigen soll, ist mir nicht bekannt. Da müsste sich Yamaha schon sehr auf Glatteis begeben. Für manche Teile des Motors gibt es ganz gute Begründungen (Auslassventile, Auslassnockenwelle, evtl. auch Kolben), gesetzt die Abgasanlage ist richtiger Mist, für die meisten aber nicht.