Wasser im Scheinwerfer, Garantiefall?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo zusammen,

    habe seit dem letzten Regen Wasser im Scheinwerfer (Glas von innen beschlagen). Vielleicht verschwindet das ja auch wieder von selbst aber falls nicht, wäre das dann ein Fall für die Garantie? Sollte ja eigentlich wasserdicht sein...

  • Darüber kann man trefflich streiten. Innerhalb von sechs Monaten hast du gesetzliche Gewährleistung. Danach gibt es eine freiwillige Garantie vom Hersteller und du müsstest beweisen, dass der Schaden oder dessen Ursache von Anfang an bestanden hätte. Beim Tacho wäre das eindeutiger, da der Kunde da nicht rum fummeln, soll/kann/muss. Es sei denn er hat eindeutige Spuren hinterlassen. Wenn du beim Scheinwerfer eine defekte Birne selbst auswechselst und das Ding nicht korrekt wieder zusammenbaust kann es undicht werden und dadurch der Schaden verursacht worden sein. Prüf mal ob alle Leuchtmittel korrekt sitzen.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Ich hab das Moped erst seit zwei Monaten, hat erst 2000 km runter da müsste dann ja noch die gesetzliche Gewährleistung gelten. Aber ist das auch ein Gewährleistungsfall?

  • Darüber kann man trefflich streiten. Innerhalb von sechs Monaten hast du gesetzliche Gewährleistung. Danach gibt es eine freiwillige Garantie vom Hersteller und du müsstest beweisen, dass der Schaden oder dessen Ursache von Anfang an bestanden hätte. Beim Tacho wäre das eindeutiger, da der Kunde da nicht rum fummeln, soll/kann/muss. Es sei denn er hat eindeutige Spuren hinterlassen. Wenn du beim Scheinwerfer eine defekte Birne selbst auswechselst und das Ding nicht korrekt wieder zusammenbaust kann es undicht werden und dadurch der Schaden verursacht worden sein. Prüf mal ob alle Leuchtmittel korrekt sitzen.

    Gruß Dirk

    Nein!

    der Händler muss 2 Jahre Gewärleistung geben, bei Gebrauchtware kann er diese auf ein Jahr reduzieren. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass ein Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, danach gilt die Beweislastumkehr, sprich du musst beweisen das der Fehler bereits innerhalb der ersten 6 Monate auftrat. Gewährleistungsanspruch ist immer gegenüber dem Händler.

    Garantie ist Hersteller und ja, freiwillig, umfasst aber im Fahrzeugbereich das komplette Auto oder Bike, außer natürlich Verschleißteile.

  • Ich hab das Moped erst seit zwei Monaten, hat erst 2000 km runter da müsste dann ja noch die gesetzliche Gewährleistung gelten. Aber ist das auch ein Gewährleistungsfall?

    Das kann dir erstmal völlig egal sein. Ja, du bist noch in Gewährleistung, der Händler würde einen fehlerhaften Scheinwerfer aber über Garantie mit dem Hersteller abrechnen.

    Ob der Scheinwerfer nun undicht ist oder nur beschlagen muss der Händler prüfen und ihn evtl. erneuern.

  • In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass ein Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, danach gilt die Beweislastumkehr, sprich du musst beweisen das der Fehler bereits innerhalb der ersten 6 Monate auftrat. Gewährleistungsanspruch ist immer gegenüber dem Händler.

    Kleine Korrektur: Du musst beweisen, dass der Fehler oder seine Ursache von Anfang an da war.

    Es geht immer um die Mängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt, einschließlich Mängeln, die zum Kaufzeitpunkt bereits "im Keim" vorhanden waren. Der Wikipedia-Artikel beschreibt es recht verständlich.

  • Liebe Freunde der Halbwahrheiten ;)

    YAMAHA gewährt 2 Jahre GARANTIE!

    Also nix mit Nachweis etc. Hinfahren, machen lassen, sich für den Service bedanken und weiter fahren!

  • YAMAHA gewährt 2 Jahre GARANTIE!

    -- aber wohl nur, wenn man das Fahrzeug beim autorisierten Händler (also Vertragshändler, ganz wichtig) gekauft hat und die Inspektionen machen hat lassen. Was ja auch irgendwie nachvollziehbar ist. Ansonsten nur gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

    Die Garantie gilt AUCH für Verschleißteile, ausgenommen ist nur der Verschleiß. Kaputtes Blinkerbirnchen 5 Tage nach Kauf wäre Garantie (unabhängig wie schön oder unschön die Abwicklung ist...), abgefahrene Reifen und Bremsbeläge auch nach 5 Tagen wohl eher nicht....

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Nach Feierabend war der Beschlag wieder weg, kann ich mir den Weg zum Händler Gott sei Dank erstmal sparen.

    Aber so wie "u aus d" es sagt sollte es eigentlich auch sein. Wär ja noch schöner wenn man sowas beweisen müsste :freak

  • ...oder auch hier in den Thread geschaut: Beschlagener Scheinwerfer

    In dem Fall auch meiner Mutmassung glauben und nicht durch die anderen Schreiber dort verwirren lassen. Dass sie gut und richtig war sieht man auch, dass der Threadersteller nicht mal mehr zurückkommen brauchte...

  • Liebe Freunde der Halbwahrheiten ;)

    YAMAHA gewährt 2 Jahre GARANTIE!

    Also nix mit Nachweis etc. Hinfahren, machen lassen, sich für den Service bedanken und weiter fahren!

    Würdest du uns für diese Behauptung auch einen Nachweis zum Nachlesen liefern?