Yamaha/Gilles verstellbare Fußrasten keine ABE mehr?

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  • Hallo Leute,

    ich fahre seit Sommer 2015 eine MT-07 Moto Cage mit verstellbarer Fußrastenanlage aus dem Yamaha Teilekatalog, diese habe ich direkt beim Fahrzeugkauf dazu genommen. Es war eine ABE dabei, bisher hat nie einer danach gefragt und heute habe ich keinen TÜV bekommen. Das Teil gibt es noch hier http://yamaha-ersatzteil.de/product_info.p…ducts_id=490262 Zumindest sieht es so aus. Der TÜV sagt aber geht nicht, weil die nicht einklappen und es das Motorrad ab Werk nur mit einklappbaren gibt. Ich brauche die aber für den Kniewinkel, weil ich 1,79m bin und lange Beine habe. Gibt es andere, verstellbare, die eine gültige ABE haben? Oder habt ihr Ideen, wie man den TÜV überzeugt ?

    Danke und liebe Grüße, Sabine

  • Markus 27. Juni 2019 um 23:54

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • kurze blöde Frage: wie/wo hast du denn zuletzt den TÜV gemacht/machen lassen und dieses Mal?

    Ggf. hast du einfach einen Prüfer erwischt der nicht wirklich Ahnung hat da er sonst eher sehr wenig zum Motorrädern zu tun hat^^

    Werde aber mal bei Gelegenheit (Ende nä Woche?) meinen TÜV-Menschen fragen was das Problem ist/sein könnte (evtl. wurde es beim letzten mal ja auch einfach "übersehen").


    p.s. Ansonnsten könnte auch der klassische Rückbau für'n TÜV dein Problem "lösen"-> wird ja auch oft/gerne gemacht: zum TÜV wird soweit alles in Ori-Zustand gebracht sodass es keine Probleme gibt und direkt danach wird wieder zurückgebaut-> dies ist ja auch dem TÜV bekannt, da jener aber jeweils nur ne "momentaufnahme " ist kann der erst einmal eher wenig machen und deswegen kann z.T. auch mal das ein oder andere was nicht unbedingt ganz 100% konfarm ist, wie ggf. deine rasten, "übersehen" werden bzw. halt der mündl. Hinweis dass das so an sich nicht wirklich i.O. ist und bei z.B. nem Unfall probleme geben könnte...

  • 1.

    Die Gilles Rastenanlage hatte noch nie eine ABE. Allgemein haben komplette Rastenanlagen keine ABE sondern bestenfalls ein Teilgutachten. Es ist also immer erforderlich die Anlage eintragen zu lassen.

    2.

    Erst ab Euro 4 sind keine starren Rasten mehr erlaubt. Hier hat der Prüfer also falsch argumentiert.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

    Einmal editiert, zuletzt von Malte (28. Juni 2019 um 06:50)

  • Es gibt im Übrigen von Gilles auch klappbare Rasten, die auch an die durch Yamaha vertriebene Variante passen. Habe mir letztens die Gilles Rastenanlage für meine Euro4 geholt und da waren direkt klappbare Rasten montiert.

  • Hallo Leute,

    ich fahre seit Sommer 2015 eine MT-07 Moto Cage mit verstellbarer Fußrastenanlage aus dem Yamaha Teilekatalog, diese habe ich direkt beim Fahrzeugkauf dazu genommen. Es war eine ABE dabei, bisher hat nie einer danach gefragt und heute habe ich keinen TÜV bekommen. Das Teil gibt es noch hier http://yamaha-ersatzteil.de/product_info.p…ducts_id=490262 Zumindest sieht es so aus. Der TÜV sagt aber geht nicht, weil die nicht einklappen und es das Motorrad ab Werk nur mit einklappbaren gibt. Ich brauche die aber für den Kniewinkel, weil ich 1,79m bin und lange Beine habe. Gibt es andere, verstellbare, die eine gültige ABE haben? Oder habt ihr Ideen, wie man den TÜV überzeugt ?

    Danke und liebe Grüße, Sabine

    Gehe zu deinen Motorradhändler bespreche das Problem mit ihm, meist haben die Händler Hauseigene Tüvprüfer mit dem sie schon lange zusammenarbeiten. Und lass es von diesem ordnungsgemäß eintragen und das Problem ist gelöst.

    :bier :rocker :D :freak

  • Hallo Leute,

    Es war eine ABE dabei, bisher hat nie einer danach gefragt und heute habe ich keinen TÜV bekommen.

    Hallo Sabine, heißt Du hast die ABE nicht mehr? Wenn es eine dazu gibt dann von Yamaha.

  • Erst ab Euro 4 sind keine starren Rasten mehr erlaubt. Hier hat der Prüfer also falsch argumentiert.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Das kommt ein bisschen auf das original Motorrad an. Meines Erachtens nach ist die Schräglagenfreiheit der MT eh schon grenz wertig. Wenn man eine verstellbare Rastenanlage mit starren Rasten anbaut, kann man sie möglicherweise so einstellen, dass es echt gefährlich wird. In dem Fall würde ich dem Prüfer recht geben.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Aber kann man ja bei der Euro3.

    Die Gilles hatte da immer starre rasten.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!