Yamaha Werksgarantie - gültig auch beim Zweitbesitzer?

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  • Also es ist nicht immer so, der Hersteller kann die Garantie, die ja eine freiwillige Leistung ist, auch auf den Erstkäufer beschränken. Die Garantiebedingungen sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, darum meine Frage in Bezug auf Yamaha Motorrad.

  • Ganz so natürlich ist das nicht. Die Erst Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Eine Übertragung der Garantieleistung kann daher z.B. durch die AGB ausgeschlossen sein.

    Um sicher zu gehen, Händler oder direkt Yamaha anfragen.

    Die beim Neukauf "zu kaufbare" Garantieverlängerung ist übertragbar.

  • Die Garantieansprüche sind übertagbar und gelten jeweils für den jeweiligen Eigentümer.

    Steht etwas umfangreicher im Garantie/Serviceheft, Seite 5, Absatz e)

    Edit: hier der Auszug daraus.

    Garantie01.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Thirk (1. September 2019 um 18:10)

  • Ich habe direkt von Yamaha eine personalisierte Garantiekarte bekommen mit dem Hinweis, dass ich bei einem Verkauf über ein Blatt aus dem Serviceheft den nächsten Besitzer an Yamaha benennen kann, der dann eine eigene Garantirkarte bkomemt für die Restlaufzeit.

    Shiny side up, rubbery side down.