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Ist denn dieses Geschwindigkeitsindex-Thema in Deutschland wirklich vom Tisch? Oder interessiert das blos den Wolf nicht, weil er Österreicher ist?
Das Thema wird ja "hoffentlich" bald erledigt sein, dann zählen "hoffentlich" wieder die Aufkleber.
Das aktuelle "dämliche" Gesetz widerspricht europäischen Recht, ein entsprechender Novellierungentwurf für Einspurfahrzeuge in Richtung der alten Regelung liegt wohl bereits vor, ist aber wohl noch nicht durch. So könnte es werden.
ZitatFür Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.Alles anzeigen
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis: Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2. Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*, exx*2002/24* „xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV. Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2. Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*168/2013*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Schlussfolgerung:
Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften. Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Regelungen, welche von der EU erlassen werden, werden gemäß Art. 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert:
„Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an.
Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.
Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.“
Details im Video (ab 2:13):
Das Problem stellt sich ganz anders dar. Nachwievor ist es zulässig Winterreifen (das sind die mit dem Alpine Symbol) mit einem niedrigeren Index zu fahren wenn ein Aufkleber im Cockpit angebracht ist. Und es geht bei der Problematik um genau das: Winterreifen und keine Sommerreifen.
Das Problem mit der M+S Kennzeichnung ist, das dieses nicht geschützt ist und man keinen Nachweis über die Wintertauglichkeit erbringen mußte. Jeder konnte M+S auf seine (Sommer)-Reifen drauf machen um genau diese Lücke auszunutzen, damit mit niedrigerem Index gefahren werden konnte.
Ein TKC80, MCE Karoo, E-10, E-09 oder wie sie alle heißen mit M+S sind nunmal keine Winterreifen sondern Sommerreifen mit M+S drauf. Anlas und Heidenau bauen echte Motorrad Winterreifen mit Apline Symbol.