Begrenzungsleuchten in Blinkern

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  • Hallo Zusammen.

    ich habe vor ein paar Tagen einen neuen Scheinwerfer montiert, der nur ECE Prüfzeichen für das Abblend- und Fernlicht hat. Nun musste ich feststellen, dass ich aufgrund der EG Zulassung der XSR vorne zwingend eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) brauche. Nun gibt es einige Blinker die ein sogenanntes Positionslicht haben - ist das von der Terminologie her dasselbe wie ein Begrenzungslicht? Die entsprechenden Blinker die ich mir beim Louis anschauen konnte haben jedenfalls nicht die E-Kennzeichnung (A) für Begrenzungsleuchten, nur 11 für "Richtungsanzeiger". Kellermann stellt auf dieser Produktseite die Begriffe gleichbedeutend dar und schreibt auf dieser sogar, dass sie das bestehende bestehende Stand-/Begrenzungslicht ersetzen. Beim Bullet blinker erkennt man auf den Produktbildern, dass diese nicht die A Kennzeichnung für Begrenzungsleuchten haben. Alles sehr verwirrend... hat da jemand mehr Durchblick als ich, vielleicht schon Erfahrung mit dem TÜV und/oder Polizei gemacht und kann mir da weiterhelfen?

  • Hi Marius,

    geht denn tatsächlich kein Licht an, wenn Du nur die Zündung einschaltes, aber den Motor nicht startest?

    Gruß,

    Sebastian

    PS: Bei Gelegenheit, könntest Du ruhig mal ein paar Bilder im eingebauten Zustand einstellen. :)

  • Nein. Serienmäßig hat das standlicht ja einen eigenen Stecker am Kabelbaum, der baumelt jetzt :D Zwischenzeitlich habe ich den LED Ring vom Scheinwerfer als Standlicht geschaltet, das ist aber wesentlich zu hell - und wie gesagt, ohne E Kennzeichnung nicht TÜV konform.

    Ja ich muss noch ein paar anständige Bilder machen, die Schnappschüsse mit der Handykamera sehen nicht sehr vorteilhaft aus.

  • Wen es interessiert - ich denke ich habe des Rätsels Lösung gefunden.

    Nach UNECE 53 muss man mindestens ein Positionslicht am Motorrad haben (Kann man Standlicht oder Begrenzungslicht nennen wenn man das möchte, der Begriff in der Regelung ist "position lamp"):

    6.6. Positionsleuchte vorn
    6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

    Nach UNECE 50 5.5 ist eine Kennzeichnung für Positionsleuchten nur für "asymmetrical visibility angles" notwendig, in diesem Fall muss ein Pfeil die Richtung der "photometric specifications" anzeigen.

    Somit sollten alle symetrischen Blinker mit Positionslicht anstatt dem serienmäßigen Stand-/Begrenzungslicht verwendet werden dürfen, solange sie eine E-Nummer haben. Kein spezielles Kennzeichen für Begrenzungslicht notwendig.

    2 Mal editiert, zuletzt von prime07 (13. Januar 2020 um 19:17)

  • dann werde ich beim TÜV wohl das Standlicht Birnchen rausdrehen müssen... oder einfach die Leuchten zukleben. Plöde...

    Welche Blinker / Positionslampen hast du montiert, wenn ich fragen darf? Kellermann, Rizoma, sonstiges? Wie zufrieden bist du mit der Helligkeit der Positionsleuchten und erscheint dir der Blinker neben der zweiten Leuchte weniger hell / unauffäliger (im Vergleich zu einem 'normalen' Blinker) ? Ich spiele momentan mit dem Gedanken, vorne an der MT kombinierte Blinker / Posileuchten von Kellermann zu montieren (alternativ die Rhombus Rhombus Extreme) - gegen mehr Sichtbarkeit (ohne Bledndung) hätte ich nichts einzusetzen. Ob die originalen Birnen dann drin bleiben oder nur alle zwei Jahre ausgebaut, geprüft und eine Woche lang ausführlichst poliert werden, bis der TÜV sein Siegel gegeben hat, wird sich dann zeigen.

  • Speakerator klar darfst Du fragen... die Teile habe ich mal beim Po** mitgenommen, waren billig, no names. Das sind Blinker mit Positionslichter, die habe ich einfach an meinen Motorschutzbügel montiert und NUR das Licht angeschlossen, als Blinker verwende ich sie nicht. Haben irgendwie 2 Watt, bin aber erstaunt über die Helligkeit:

    pasted-from-clipboard.png

    Wenn man "direkt" reinschaut sieht man die durchaus auch tagsüber. Finde es als Sicherheitsgewinn um besser gesehen zu werden. Wie gesagt, zusätzlich zur originalen Beleuchtung, an der ich nichts geändert habe.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Habe an meiner Tracer seit 2 Jahren die LED Blinker Plus mit Standlicht vorne und Brems/Rücklicht hinten. Bisher nie Probleme beim TÜV oder bei einer Kontrolle gehabt.

    Einfach anbauen und keine sorgen machen.

  • Für die, die es Interessiert: Ich habe im Anhang ein Dokument beigefügt, wo alle Kennzeichnungen für Lichter und Co. schön aufgeführt sind. Was die Schweizer damit zutun haben, kann ich mir nicht erklären. :megalachen

    Vermutlich weil die in diesem Bereich der "Einfachheit" halber (lautes Gelächter in der Sitcom) das EG/ECE-Recht übernehmen und dann die Begrifflichkeiten auf den eidgenössischen Sprachgebrauch adaptieren müssen. Womit sie dann auch Einwohnern der Gegenden Hilfestellung leisten, die in der EG/ECE wohnen - und das eigentlich verstehen sollten, was da steht. (noch lauteres, längeres Gelächter)

    Zum Spaß haben braucht man 1000+ ccm? 100+ PS? 10.000+ Euro?

    Ich bevorzuge die Leichtigkeit des (Motorradfahrerda-)Seins.

  • Für die, die es Interessiert: Ich habe im Anhang ein Dokument beigefügt, wo alle Kennzeichnungen für Lichter und Co. schön aufgeführt sind. Was die Schweizer damit zutun haben, kann ich mir nicht erklären. :megalachen

    Die Schweizer haben's erfunden :ablachen