Wheelie mit Anzeige belohnt

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hey Leute,

    vorab ja ich weiß Wheelies sind böse ect. ABER um das geht es jetzt ja nicht ;) Ich habe folgende Frage und zwar was so auf mich zukommen kann. Habe vor ein paar Tagen einen Fahrzeuglenker Feststellungsbescheid bekommen. Tatbestand war Leercode, habe dann Angerufen und die Dame am Telefon meinte man habe mich beim ausüben eines Wheelies gesehen und Angezeigt. Was kann da grob auf mich zukommen? Die Straße war leer, zu schnell war ich auch nicht 50km/h und überschritten habe ich es auch nicht bin ich mir zu 100% sicher! Da die Straße komplett leer war kann ich auch niemanden gefährdet haben. Die Person die mich angezeigt hat ist wahrscheinlich mein Nachbar, der Motorräder und alles was damit in Verbindung steht hasst. Gegen welche Gesetzte verstoße ich denn mit einem Wheelie eigentlich? Und bin mir sicher er hat mich fotografiert, ist das eigentlich Rechtens? Wohne in Österreich übrigens.

    Hoffe habe es ausführlich genug beschrieben sonst einfach fragen!

  • Gegen welche Gesetzte verstoße ich denn mit einem Wheelie eigentlich?


    Sicherlich gegen mehrere.
    Würde warscheinlich als "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" oder so ähnlich gelten, irgendwas passendes wird da immer gefunden.

    bin mir sicher er hat mich fotografiert, ist das eigentlich Rechtens?

    Kommt drauf an, ob er nur Fotografiert hat als du den Wheelie gemacht hast oder ob er vorher schon "auf Verdacht" fotografiert hat.
    Im zweifelsfall klärt das ein Richter.

  • Ich würde zunächst gar nichts machen und abwarten, was am Ende konkret vorgeworfen wird. Der Nachbar müsste ganz schön auf zack sein, um Dich während eines Wheelies zu fotografieren und dann noch zu beweisen, dass Du es warst. Wenn die konkrete Anschuldigung kommt, kann man weiter sehen.

  • Wohne in Österreich übrigens.

    und ab da bin ich raus...
    In Österreich gibts andere Regeln, insbesondere was die Halterhaftung usw. angeht.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • zzzz zzzz zzzz zzzz

    2 Mal editiert, zuletzt von Jammie (21. August 2017 um 16:09)

  • Also soweit ich, mit meinem "gefährliche halbwissen", weis ist es in Deutschland nicht wirklich erlaubt aber auch nicht verboten. Die gesetzte die es bei uns so gibt sagen nur so Sachen wie "Gefährdung" und "Kontrolle des Fahrzeugs". Ein wheele ist aber nach neuesten Gerichtsurteilen kein unkontrollierter Fahrzustand.

    Auf deutsch: wer in Deutschland einen wheele macht dabei nicht zu schnell ist und niemanden gefährdet kann quasi nicht belangt werden. Wenn es jmd trotzdem versucht einen anzuzeigen muss er Gefahr oder Geschwindigkeitsüberschreitung erstmal beweisen.

    Wie es in Österreich ist musst Du mal bei einem Rechtsverdreher erfragen oder mal die liebe Globale Suche befragen.

    Gruß Jörg

  • Also soweit ich, mit meinem "gefährliche halbwissen", weis ist es in Deutschland nicht wirklich erlaubt aber auch nicht verboten. Die gesetzte die es bei uns so gibt sagen nur so Sachen wie "Gefährdung" und "Kontrolle des Fahrzeugs". Ein wheele ist aber nach neuesten Gerichtsurteilen kein unkontrollierter Fahrzustand.

    Auf deutsch: wer in Deutschland einen wheele macht dabei nicht zu schnell ist und niemanden gefährdet kann quasi nicht belangt werden. Wenn es jmd trotzdem versucht einen anzuzeigen muss er Gefahr oder Geschwindigkeitsüberschreitung erstmal beweisen.

    Wie es in Österreich ist musst Du mal bei einem Rechtsverdreher erfragen oder mal die liebe Globale Suche befragen.

    Gruß Jörg

    Wobei ich dabei sagen möchte das wenn dich die Rennleitung damit erwischt ist es was anderes als wenn es der Nachbar macht. Grundsätzlich ist das mit dem wheelen immer Auslegungssache des Gerichtes/Richters der das Verfahren dann bewertet.

    Also lieber da Wheelen wos niemand sieht und stört. Was dann wieder so ne Sache ist da die meisten wheelen um zu zeigen was sie können und wenn dann keiner zuschaut ist auch doof. :weia

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß ja nicht, ob es gewollt war oder aus Versehen. Letzteres kriegt man ja auch recht schnell hin. Evtl so argumentieren. Es sei denn du bist deutlich höher als "aus Versehen" gewesen :D

  • Bußgeldkennzahl: 101500

    VOWi: Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten dadurch Andere.

    Verletzte Vorschrift:
    Paragraphen 1 Abs. 2, 49 StVO; 24 StVG: -- BKat

    Bußgeld: 50 Euro

    Mehr gibts nicht dazu. Ihr müsst jemand Anderen konkret gefährden, abstrakt reicht nicht. Schädigen beinhaltet natürlich die Gefährdung, falls ihr mal ein Auto mit dem Motorrad besteigt. Und ihr braucht ein Kraftrad. Mit dem Auto dürft ihr Wheelies machen. :freak

    Mehr passiert nicht. Natürlich kann ich auch auf dem Hinterrad noch andere VOwis begehen, wie z. B. zu schnell fahren.

    Alle Angaben für Deutschland.

  • Grundsätzlich lässt sich sagen, dass meines Wissens nach das ausführen eines Wheelies in Österreich in der StVO oder im KFG nicht erfasst sind. Da muss man etwas anderes gefunden haben. Möglicherweise hat man § 102 Abs.4 KFG hergenommen: "(4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Vielleicht aber einfach § 3. Vertrauensgrundsatz.
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme;


    auch § 99 Abs. 3 lit. d iVm §64 oder §82 StVO: Benützen von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung; ist möglich


    Vielleicht aber auch was anderes, das lässt sich jedenfalls durch genauere Nachfrage beim Strafreferat der zuständigen BH klären (was genau wurde angezeigt)


    Aja: fotografieren ist in jedem Fall erlaubt, mit dem veröffentlichen schaut es ev. anders aus.


    Steht in der Anzeige vielleicht nicht doch ein § oder was genaueres. Nur ein Leercode ist etwas wenig  :0plan

    Gemacht: IXIL Hyperlow Anlage  :brauen , LED-Blinker vorne + hinten, kurzer Kennzeichenhalter, Craze-Kühlergitter, Schlupf-Spiegelverlängerung, SW-Motech Satteltaschen, QBag Sozia, Osram H4 Cool Blue Intense und Osram LED-Standlicht, TomTom Rider 400 Navi am Bordnetz

  • Erkennt man Dich, also als Person selbst?
    Gesicht, tatoos oder n dritter Arm an dem klar zu erkennen ist kann das du es bist auf dem Foto? Nein Pech gehabt! Einer Deiner 1000 Freunde die Dich an dem Tag besucht haben und testgefahren sind war es - leider nicht mehr nachvollziehbar wer :P

    Du darfst verlangen das Dir die belastenden Beweise vorgelegt werden müssen um sie auf Korrektheit zu überprüfen (wie beim Blitzen) die Person muss klar und sicher zu identifizieren sein! In Deutschland

    Ich bin kein kompletter Idiot :daumen-runter
    Ein paar Teile fehlen noch :mega

  • Und nie zugeben das man es mit Absicht/bewusst gemacht hast da Vorsatz immer stärker bestraft werden kann als ein "Versehen" ;) Kupplung abgesrutscht besser als Proll :D

    Ich bin kein kompletter Idiot :daumen-runter
    Ein paar Teile fehlen noch :mega

  • Erkennt man Dich, also als Person selbst?
    Gesicht, tatoos oder n dritter Arm an dem klar zu erkennen ist kann das du es bist auf dem Foto? Nein Pech gehabt! Einer Deiner 1000 Freunde die Dich an dem Tag besucht haben und testgefahren sind war es - leider nicht mehr nachvollziehbar wer :P

    Du darfst verlangen das Dir die belastenden Beweise vorgelegt werden müssen um sie auf Korrektheit zu überprüfen (wie beim Blitzen) die Person muss klar und sicher zu identifizieren sein! In Deutschland


    in Österreich ist die Rechtslage ein bisschen anders als in Deutschland. Der Zulassungsbesitzer ist verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, wer zur fraglichen Tatzeit das KFZ gelenkt hat. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt wirds richtig teuer

    Gemacht: IXIL Hyperlow Anlage  :brauen , LED-Blinker vorne + hinten, kurzer Kennzeichenhalter, Craze-Kühlergitter, Schlupf-Spiegelverlängerung, SW-Motech Satteltaschen, QBag Sozia, Osram H4 Cool Blue Intense und Osram LED-Standlicht, TomTom Rider 400 Navi am Bordnetz

  • In Deutschland kann man ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen wenn sich eine VOWi nicht aufklären lässt. Wird ein Verstoß gegen die Führung des Buchs festgestellt gibt's Punkte fürn Halter.

  • In Deutschland kann man ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen wenn sich eine VOWi nicht aufklären lässt. Wird ein Verstoß gegen die Führung des Buchs festgestellt gibt's Punkte fürn Halter.


    Ein Fahrtenbuch kann nicht beim ersten Mal auferlegt werden, sondern erst bei wiederholten Verstössen, wobei der Halter zwar nicht gezwungen werden kann, auszusagen, aber er muss dann in Zukunft das Fahrtenbuch exakt führen. Das ist eine ätzende Angelegenheit.
    Da hilft auch nicht die übliche Ausrede: "Ich weiß, wer gefahren ist, aber gegen Verwandte muss ich nicht aussagen!"

    Der beste Hinweis ist Tatbestand 101500. Wie geschrieben, muss eine Gefährdung vorliegen, was zu beweisen wäre (durch die Bussgeldbehörde).


    Gruss

    Detlef

    Erledigt: Kurzer KZH. Spiegelverlängerungen (v. Schlumpf), Cockpit höhergelegt, Doppelscheinwerfer, USB-Steckdose, Hauptständer SW-Motech und
    SC-Project-Auspuff (passt zusammen :daumen-hoch ), Scottoiler, Sturzbügel von Hepco & Becker

    VERKAUFT im August 2015


    Kauf einer MT09 Tracer im September 2015

  • Kann mir nicht vorstellen das da viel rauskommt.
    Wie schon von von den Kollegen geschrieben am besten sagen du hast die Kupplung falsch ausgelassen - zu schnell warst du aber ganz sicher nicht weil da bist du immer sehr korrekt.
    Dann dürften es 0-50 Euro werden denk ich.

    Am besten du fragst mal bei der Rechtsberatung beim ÖAMTC.

    Grüsse aus Bezirk Amstetten Niederösterreich.

    Gemacht an meiner Grauen MT-07:
    kurze KZ Halterung von Romatech
    LED Blinker Schwarz
    Roadsitalia Projsix
    Kühlerverkleidung und Seitendeckel
    Spiegelverlängerung
    Reifenlogo Weiß
    Lüftungsgitter vorne und hinten in Silber
    Osram Cool Blue Scheinwerferlampe + Standlicht

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon von von den Kollegen geschrieben am besten sagen du hast die Kupplung falsch ausgelassen


    dann behrrscht er aber widerrum sein fahrzeug nicht- das gibt zumindest in der schweiz bußgelder.

    Ich würde es mir beweisen lassen. :)