Ich möchte nochmal daran erinnern, dass du dich erst kürzlich geirrt hast, was beispielsweise die Führerscheinregelung angeht. Es ist daher absolut unangemessen wie du dich hier äußerst. Würdest du dich stattdessen belesen wüsstest du, dass durchaus bei Verwendung eines RI die BE erlischt. Dieser ist deutlich zu laut. Die Polizei müsste lediglich ein Gutachten anfertigen lassen. Sicher, das wird nie passieren. Dennoch ist es möglich und das Ergebnis sollte jedem klar sein.
Solange der Auspuff in dem Zustand verbaut wird, in dem auch das Gutachten für die e-Nummer erteilt, der Auspuff also zugelassen wurde, erlischt weder die BE des Auspuffs, noch des Motorrads. Wie du schon selbst sagst, es müsste gesondert festgestellt werden, dass der Auspuff ab Werk nicht den Anforderungen für eine Zulassung entspricht, woraufhin diese entzogen werden müsste.
Allerdings heißt es auch, dass kein Sachmangel vorliegt, da die Ist-Beschaffenheit (zugelassener Auspuff) mit der Soll-Beschaffenheit (zugelassener Auspuff) übereinstimmt.
Letztendlich müsste man also erst nachweisen, dass die e-Nummer fälschlicherweise erteilt wurde und erst dann läge ein Mangel vor. Solange der Auspuff aber zugelassen bleibt, liegt auch kein Mangel in der Hinsicht vor.
Ach, und über den Ton einiger Mitglieder hier darfst du dich nicht aufregen.
Es sind immer dieselben und da wird sich auch leider nichts mehr dran ändern. Können nicht alle gleich gut erzogen sein.