Beiträge von MTler

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    Das Rasseln ist unterschiedlich, bei einem Defekt vom Spanner sollte das eigentlich immer rasseln, das Geräusch bleiben und schlimmer werden.

    Habs bei der 20.000er auch nochmal angesprochen, aber da war wieder nix zu hören. Wenn man mal 2-300km gefahren ist hört man es vll. mal, aber auch unregelmäßig, keine gleiche Lautstärke und vorallem nicht in kaltem Zustand.
    Vll. liegts auch am Ventilspiel? :denk

    In der aktuellen Motorrad ist auch ein mehrseitiger Bericht, in dem über Streckensperrungen nachgedacht wird (Baden-Württemberg). Jedoch sind hierfür rechtlich einige Hürden zu nehmen, die man aber jetzt in praxi wohl einfacher erreichen kann; insbesondere "intelligente" Messsysteme, die die Anzahl an Motorrädern auf der Strecke selbst zählen können. Gerade auch auf Nebenstrecken, wo man häufig keine Grenzen kennt aber nie eine "analoge" Verkehrszählung durchführen würde (Kosten).

    Auf Meinungen andrer gesetzt? Testberichten vertraut? Reifen auf Vorführern getestet? Auf gut Glück gekauft?

    So wars bei mir.
    Aber auch hier im Forum wurden schon stark differente Erfahrungen bspw. bzgl. des PiRo 4 gesammelt ... Craze kam gar nicht zu recht, ich hab bereits den zweiten hinten und auch Chris hat hinten jetzt den 4er drauf und ist vollkommen zufrieden.

    Mit Angel GT, PiRo 4 und Conti Road Attack dürftest du aber einen Reifen erwischen, der dich glücklich macht :verliebt

    Die Insel gehört zum Kreis Nordfriesland, der wiederum die zuständige Waffenbehörde ist. Nicht auszuschließen, dass die Jäger jemanden kennen, der jemand kennt, der.....aber bei entsprechend beweisbaren Vorwürfen (inkl. CC an Landrat) dürfte da idR etwas zu bewegen sein.


    Es wurde auch nicht in Grundzügen verglichen, sondern der selbe Maßstab angesetzt.
    Hier findes einige toll Jägerstände an oder abzusägen,
    andere Menschen finden es toll Motorradreifen zu zerstechen, wer hat jetzt recht ?
    Beides unnötig und in jedem fall mutwillige Sachbeschädigung, vorallem triffts meistens nicht den richtigen.

    True :daumen-hoch
    Ideologieverbissene Taten haben noch keinem geholfen...

    Wenn man sich selbst nicht rechtmäßig verhält (Stichwort: Garage) dann kann man schlecht über das Verhalten anderer herziehen bzw. sie auf rechtmäßiges Handeln hinweisen.

    Sollte jemand aus der Jägerschaft diesen Beitrag finden und ein Hochsitz wurde in Mitleidenschaft gezogen (egal von wem) - Malte, das wird dann nicht schöner :ditsch

    Wenn wirklich andere nachweisbar gefährdet oder gar verletzt wurden hilft eben nur der übliche Weg - Selbstjustiz kommt gar nicht gut. Schließlich trägt eine Seite der kontrahenten Waffen .... nicht, dass sich da ausversehen mal ein größerer "Unfall" ereignet.
    Ggf. mal Alkoholtouren usw. aufzeichnen und an die zuständige Waffenbehörde weiterleiten....


    Das Deutsche Rechtsverkehr scheint genau so kompliziert wie das Steuersystem....!!!! Am besten nimmt man einen guten Anwalt die sich damit jeden Tag beschäftigt und die ganzen Tricks/Lücken kennt.

    Im Zweifel immer "Klappe" halten; man kann sich durch (ungeschickte) Ausführungen ggü. der Polizei oftmals nur tiefer bzw. überhaupt erst "reinreiten" - kommt natürlich auch auf den Polizist ggü. an :strike


    Ich werde nächstes mal aber sicher anders reagieren. Wahrscheinlich, lächeln und mich bedanken für die Netten Worten und dann weiter fahren...


    :super

    Der Begriff "Beteiligter" im Sinne von § 34 II STVO/ § 142 V StGB ist nicht eng, sondern (für Laien) eher weit:

    Zitat

    Unfallbeteiligter im Sinne des Abs. 5 und damit Täter nach § 142 (Rn 9) ist nach hM jeder, der am Unfallort anwesend ist und bei dem – anhand einer ex-ante-Betrachtung – die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein des Unfalls zu folgernde Möglichkeit besteht, dass sein Verhalten den Unfall mitverursacht hat.
    Zopfs, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 142 Rn. 36

    Wenn hier jemand mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt trotz Wechsel auf "Grün" - für einen objektiven Dritten ohne Grund und eine gewisse "Gedenkzeit"- dann besteht wohl eine kausale Beziehung zum Ausweichverhalten der Verkehrsteilnehmer dahinter und man ist Unfallbeteiligter mit entsprechenden Folgen.
    Beurteilt wird zum Zeitpunkt des Unfalls und nicht im Nachhinein (ex-post), wenn man den Sachverhalt ausreichend ermittelt hat - hierfür gibt es gerade die Feststellungspflicht.
    Ohne das Stehenbleiben des Topicerstellers wäre es nicht zur Ausweichbewegung der Dame gekommen.

    Die Schmerzen treten oftmals nachträglich nach anwaltlicher Beratung auf (:D) und werden dann regelmäßig nur auf der zivilrechtlichen Seite relevant.

    Aber schauen wir mal, ob der Topicerstatter nur informell angehört wurde oder anders erfasst wurde.