In dem Artikel vom ADAC steht auch der Passus mit dem Serviceheft + der Garantiekarte, ohne die wird kein Yamaha-Händler einen Garantieantrag stellen.
Dass die Garantie EU-weit gilt steht ja außer Frage, allerdings halte ich die Aussage dass Yamaha für Maschinen die von freien Händlern ohne Lizenz verkauft wurden keine Garantie erteilt für glaubhaft. Der Rechtsweg steht natürlich jedem offen.....