Beiträge von nierensieb

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    Alle die vor 1980 den Autoführerschein gemacht haben dürfen auch 125 er fahren. Ganz ohne jede Einweisung. Das eigentliche fahren lernt man eh nur dann wenn man sich auch dafür interessiert, übt und hin und wieder mal einen Kurs macht. Ich seh das eher unkritisch. Wirklich gefährlich sind im Straßenverkehr junge Männer, obwohl die einen Führerschein gemacht haben.

    Das ist alles richtig, aber: Nur weils vorher so war, muss man es ja nicht unbedingt wieder so machen. Aus meiner Sicht ist auch die alte Regelung schlecht gewesen.

    Und wozu der wirklichen Risikogruppe "junge Männer" auch noch geeignetere Mittel unter den Hintern setzen, um sich selbst und ggf. andere umzubringen, ohne mal über eine komplette Fahrschulausbildung mit Prüfung wenigstens die gröbsten Allüren abzuschleifen bzw. die größten Deppen auszusortieren?

    Seh ich genau wie Fridolin.

    Hätte man mich nach 6 Übungsstunden mit der MT-07 frei rumfahren lassen, würde ich das jetzt hier nicht tippen.

    Mehr Fahrer heißt natürlich mehr Unfälle/Tote, das ist klar. Aber das ist sicher kein Anstieg, der nur durch die höhere Fahrerzahl linear verläuft. Wenn man den Faktor der geringeren Ausbildung mit einbaut, wird das - bezogen auf den Anteil der Neulappen - signifikant mehr Leben kosten. Und ich kann ums Verrecken nicht verstehen, wieso man das noch als Verbesserung verkauft.

    Zur Verteidigung Scheuers behaupte ich aber mal, dass da wohl kein Zusammenhang zur Maut besteht. Das kommt mir jetzt zu schnell nach dem Urteil. Und wenn er vom Thema hätte ablenken wollen, wäre irgendwas mit Förderung des Fahrradverkehrs ein aktuell schmissigeres Thema gewesen. Das wars aber auch mit der Verteidigung, alles andere ist himmelschreiender Blödsinn.

    Im Spiegel ist auch ein Artikel zu diesem Fall erschienen. Erfreulicherweise schafft es der Spiegel, trotz der auch dort nachlassenden Qualität, sachlich zu berichten.

    Interessant finde ich, dass Autofahrer tendenziell - obwohl die Rechtslage hier identisch ist - weniger von einer Enteignung betroffen sein dürften, als Motorradfahrer.

    https://www.spiegel.de/auto/aktuell/h…-a-1263097.html

    Hat aber erstmal nix mit der Frage zu tun, ob Auto oder Motorrad, sondern mit der Verhältnismäßigkeit der Einziehung.

    Ziel der Maßnahme ist grob gesagt: Dem Täter das Werkzeug wegnehmen (was ggf. als weitere Strafe wirken kann). Wenn dieses Wegnahme aber zu einem unverhältnismäßigen (zur begangenen Tat) Nachteil führen würde, wird auch nicht eingezogen. Mit der Familienkutsche wird üblicherweise ja auch die Familie kutschiert, die Kinder in die KiTa gebracht, der Weg zur Arbeit zurückgelegt, sie kann nicht mal schnell neu gekauft werden... kurz, es ist kein Spaßfahrzeug wie die MT10. Dem Motorradfahrer nimmst du dagegen nur ein Spaßgerät weg.

    Und weil vorhin ja jemand feste Regeln dafür festlegen wollte: Mehr als diesen Grundsatz brauchts doch nicht. Wenn der getunte BMW des arbeitslosen Singles von nebenan bei einem Straßenrennen mitmacht, wird der genauso eingezogen werden die das Motorrad im obigen Fall. Das hat nix mit der Anzahl der Räder zu tun.

    Es ist halt nur schwerer zu argumentieren, wieso ein Motorrad kein reiner Spaßgegenstand sein sollte - ist aber im Einzelfall sicher möglich.

    Kurze juristische Ergänzung zur "Enteignung". Hier handelt es sich um die Einziehung eines Tatmittels. Das ist nix neues und steht prinzipiell schon ewig im StGB. Möglicherweise war der Enteignungs-Begriff gerade durch die Deutsche Wohnen-Diskussion bei der Pressestelle präsent?

    Die relevanten Regelungen sind zwar vor kurzem überarbeitet worden, aber an sich wäre die Einziehung auch früher schon möglich gewesen. Voraussetzung ist halt, dass ein Vergehen oder Verbrechen vorliegt und das ist jetzt durch den § 315 d StGB gegeben. Vorher war Geschwindigkeitsüberschreitung halt eine Ordnungswidrigkeit, da gab es keine Einziehung. Jetzt kann es ein verbotenes Rennen sein und die Einziehung ist möglich.

    Interessant finde ich, dass - so habe ich es bei Spiegel Online gelesen - die Justiz einerseits damit argumentiert hat, dass das Motorrad durch die Umbauten eigentlich nur zum Rasen geeignet ist, es dann aber andererseits versteigert werden soll. Passt irgendwie nicht zusammen.

    Ach und zum MoPo-Artikel: Dass der ehemalige Eigentümer die Sachen wieder ersteigert würde in Hessen zumindest § 64 StVollStrO verbieten

    (5) An Täterinnen oder Täter sowie Teilnehmerinnen oder Teilnehmer der Straftat dürfen Gegenstände nur ausnahmsweise und nur mit Einwilligung der obersten Justizbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle veräußert werden.

    Ich gehe mal davon aus, dass das in anderen Ländern ähnlich geregelt ist.

    Was man auf dem Schirm haben sollte, ist, dass Schmerzensgeld nicht vom Himmel fällt, sondern vom Unfallgegner bezahlt wird.

    Wo ist jetzt die Rechtfertigung dafür, dass der für Schmerzen zahlen soll, an denen er nicht alleine verantwortlich ist? Anders gefragt, wenn der zwei Motorradfahrer über den Haufen fährt und einer aufgrund der Schutzkleidung weniger "beschädigt" wurde - ist es doch völlig verständlich, dass er nicht einsieht, für den anderen ein Vielfaches bezahlen zu müssen.

    0,6 Sekunden nach der Blockade. Das hat mit der Schrecksekunde nix zu tun.

    Mir ging es eher um den generellen Ansatz, dass es eben eine Weile dauert, bis man ein Problem als solches wahrnimmt und reagieren kann.

    Und ich denke schon, dass diese Tatsache auch auf das blockierte Rad übertragbar ist. Bis klar ist, was da passiert und wie man sich jetzt verhalten muss, sind 0,6 Sekunden sicher sehr schnell vorbei.

    Natürlich lässt sich der Zeitraum durch Übungen verkürzen (weil man dann ja eben weiß, was das ist und was zu tun ist).

    abs ist klar ein Sicherheitsplus für Strassenmotorräder, aber 0,6 Sekunden sollten zum reagieren reichen. Wer das nicht kann sollte weder Motorrad noch Auto fahren.

    Beim Berechnen des Anhalteweges wird mit einer vollen Schrecksekunde gerechnet, bevor es bei einer unerwarteten Situation zu überhaupt einer Reaktion kommt. Da finde ich es schon sportlich zu sagen, dass jeder innerhalb von 0,6 Sekunden in der Lage sein müsste etwas zu tun.

    Womit wir bei Deiner Frage nach der "Generation Fahrradhelm" angekommen wären:

    Der Begriff stammt nicht von mir, sondern vom Soziologen Ulrich Beck:

    An dieser Stelle schließt sich der Kreis zwar nicht, aber eine kleine Schleife sei gestattet, denn ich möchte auf zwei Dinge eingehen:

    Nur kurz dazu: Beck hat laut deinem Zitat eben nicht selbst von der Generation Fahrradhelm gesprochen. Das tut nur der Autor in deinem Link. Von Beck stammt der Begriff der Risikogesellschaft.

    Beck hatte auch etwas völlig anderes im Sinn als die von dir kritisierte allgegenwärtige Sicherheit: Er bezeichnet mit Risikogesellschaft eine Gesellschaft, die als Ganzes von Risiken betroffen wird, nicht nur einzelne Personen, wie es in früheren Zeiten war ("Not ist hierarchisch, Smog ist demokratisch").