Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Ich habe bereits den A1 gemacht. Werde Anfang Juni den A2 angehen, fällt da dann auch die Führerscheinrabattsregel darunter? Oder gilt das nur, wenn es wirklich mein erster Motorradführerschein ist?
Ich habe vor 7000 in die Hand zu nehmen, aber darunter fällt die Maschine an sich, Spiegel, Blinker, Kennzeichenhalter und Auspuff. Wobei ich das auch nicht alles auf einmal umbauen werde!
Habe mich auch etwas weiter hier im Forum umgeschaut. Scheinbar ist der Fahrwerksunterschied doch bemerkbar. Und was ich Wickeds Antwort entnehmen kann ist, dass es ein relativ kompliziertes Unterfangen ist, und wahrscheinlich auch nicht von einem Laien wie mir durchgeführt werden sollte.
Von daher denke ich, wird es auf einer 2018er hinauslaufen.
Mein eigentlicher Gedanke war, wenn ich mir eine ältere Version besorge, das eingesparte Geld (im Vergleich zu einer 2018er), für die Umbauten zu verwenden.
Vielen Dank schonmal!