Wann verfällt die Garantie bei Umbauten?

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  • Man hört ja oft, dass sobald man selbst am Bike handanlegt und Umbauten selbst durchführt verfällt die Garantie.

    Aber wie sieht es denn jetzt genau aus?
    Teilweise liest man auch hier im Forum, dass man z.B. eine Akrapovic Anlage ohne Garantieverlust anbringen kann.
    Ist das so oder ist das wieder nur eine Meinung eines einzelnen?

    Gruß

    Mono

    >> Es ist einfach sich das Leben kompliziert zu machen, aber kompliziert es sich einfach zu machen. <<

  • Dazu müsste man in die Garantiebedingungen schauen. Rechtlich ist da fast alles möglich, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt und gesetzlich hier nichts großartig vorgeschrieben ist.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Der Umbau muss im Zusammenhang mit dem auftretenden Schaden stehen, damit die Garantie verweigert wird.

    Wer eine Scheibe oder einen anderen Auspuff montiert, kriegt einen Getriebeschaden anstandslos ersetzt.
    Montierst du andere Hebel und danach reißt der Kupplungszug, wirst du dir vermutlich selber einen neuen kaufen müssen.
    Baust du andere Blinker an und danach brennt irgendwo ein Kabel durch, wird der Händler prüfen, ob das an deinem Umbau lag.

    Die meisten Umbauten sind für die Garantie kein Thema, sofern sie fachgerecht durchgeführt werden.