@Mods: Ich schlage vorab vor die Diskussion über ABE /Nicht-ABE abzukoppeln ... Sonst wird es hier zu sehr offtopic.
Zitatbei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000,--, d.h. verursache ich mit einem Fahrzeug ohne -ABE- einen Schaden von EUR 6500,--, zahlt die Versicherung EUR 1.500,--, der Versicherungsnehmer EUR 5000,-- ( diese Summe ist pfändbar)
im Falle der Kaskoversicherung zahlt die Versicherung gar nichts, dieses gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
Die Streitpunkte bei einem Unfall sind sehr vielfältig (Reifen, Fahrwerk etc.) . Es muss Dir nachgewiesen werden muss, ob ein fehlender KAT den Unfall mitverursacht hat (Meine Einschätzung: Eher unrealistisch). Eine Rechtsschutzversicherung macht (unabhängig von fehlendem KAT) mMn Sinn, .
Disclaimer: Ich bin kein Rechtsexperte.