Polizeikontrolle und Lenkerendenspiegel

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  • Servus zusammen,

    ich hatte vorhin das ungemeine Vergnügen in die erste ausführliche Fahrzeugkontrolle dieses Jahr zu kommen.
    Es liegen natürlich sämtliche ABEs und Gutachten eingetütet untern Sitz.
    Die eigentliche Kontrolle hat auch so weit gepasst (Rastenanlage, Auspuff, Reifenprofil, Kennzeichenwinkel + Rückstrahler etc.)...
    bis er dann bei den Spiegeln angelangt war :wand
    Ich habe die breite LSL Streetbar mit guten 80cm Breite dran, dazu dann Highsider Victory Lenkerendenspiegel nach unten gedreht.
    Ende vom Lied war eine Verwarnung, da laut ihm die Sicht nach hinten kaum vorhanden war...
    Dazu hat sich der Beamte auf mein Bike gesetzt und den Lenker halb eingeschlagen und dann gesagt, dass er da ja schon nur noch seinen Oberschenkel sieht :freak

    Klar ist die Sicht mit anderen Spiegeln nach hinten vll besser...aber hier ist sie meiner Meinung nach absolut ausreichend.
    Außerdem mache ich eh IMMER einen Schulterblick beim Abbiegen und Spurwechsel.
    Beim Überholen kann ich auch so den Verkehr hinter mir beobachten.

    Ende vom Lied war dann eine Verwarnung anstatt der "normalen 90€" mit dem Hinweis, dass man sich meine Motorrad gemerkt habe und beim nächsten Zusammentreffen dann kein Auge mehr zudrücken werde.
    Zudem solle ich halt wieder die originalen Spiegel dran machen oder die jetzigen halt nach oben gedreht montieren... :0plan

    Nun habe ich weder Lust die Spiegel anders zu montieren, noch andere zu kaufen.
    Knackpunkt ist aber leider, dass besagter Beamter immer auf meiner Strecken an die Uni unterwegs ist und somit ein Aufeinandertreffen früher oder später garantiert ist.

    Nun meine Frage...
    Hat man denn überhaupt eine Möglichkeit sich gegen sowas zu wehren?
    Die Spiegel haben ne e-Nummer zwecks Grösse, sind rechts und links vorhanden, sowie weit genug auseinander.
    Lediglich der Bestand der "Sichtbarkeit" soll nicht erfüllt sein, was meiner Meinung nach totaler Mist ist.
    Aber während einer Kontrolle fängt man besser nicht das Diskutieren an oder weiss "irgendwas" besser :lehrer
    Nen Rechtsstreit wegen so ner Kleinigkeit anfangen ist auch Käse und wäre über's Ziel hinausgeschossen.
    Mir geht es da einerseits ums Prinzip und andererseits darum, dass ich mir lieber ins Bein schieße, bevor ich die Spiegel nach oben drehe :D

    Man kann doch nicht so der Willkür des einzelnen Beamten ausgesetzt sein?

    Gruss Thomas

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
    Bodis Duobolico,LSL 2Slide Rastenanlage,LSL AX00,Highsider Victory+ABM Lenkerenden,Wilbers Federn,DWS Sitzbank,V-Trec Hebel,Flyscreen,Bugspoiler,Soziusabdeckung,Radabdeckung,Highsider PenHead Blinker,Protech KZH,Barracuda Kettenschutz,Carbonkettenfinne,Triumph-Motorschutz+Rahmenschutz+rote CNC-Öleinfüllschraube+Bobbins+Achsslider,Osram Cool Blue Intense,Scottoiler e-SystemV2,Rizoma Griffe

  • Ich würde es ganz entspannt drauf ankommen lassen. Das soll der "Hansel" mal begründen, da werden ihm schnell die Argumente ausgehen. Das muss ja in einen Bußgeldbescheid gepackt werden und mit entsprechenden Rechtsgrundlagen.......
    Kannst ihm ja mal nen Foto meiner Harley 48 zeigen :D

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    Gruß
    Dirk
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  • Ich würde es ganz entspannt drauf ankommen lassen. Das soll der "Hansel" mal begründen, da werden ihm schnell die Argumente ausgehen. Das muss ja in einen Bußgeldbescheid gepackt werden und mit entsprechenden Rechtsgrundlagen.......
    Kannst ihm ja mal nen Foto meiner Harley 48 zeigen :D

    Kann ich nur zustimmen.

    Boah, da könnt ich mich wieder den ganzen Tag drüber aufregen :wuetend

  • Hi Thomas
    Lenkerendenspiegel macht jeder nach unten, weil es sonst behämmert aus sieht.
    In den Originalspiegeln der MT-07 sieht Mann mit breitem Kreuz noch weniger.
    Ich schätze, der hat irgendwas finden wollen und da sonst alles OK war sind es die Spiegel geworden.
    Ich würde mal beim TÜV vorbei fahren und die fragen.

    Gruß Dirk

    EDIT: Schau mal hier im Post von Doc Mabuserl

    In Continental we trust :rocker

    2 Mal editiert, zuletzt von DirkV (29. März 2016 um 21:06)

  • Begründen muss er das nur vor Gericht. Dahin geht's wenn man Einspruch einlegt und der Beamte dabei bleibt.

    Fakt ist, dass der/die Spiegel nicht nur gewisse Voraussetzungen in Form und Größe haben müssen (min. 60 bzw. 69 cm2 und ein Kreis mit 78mm Durchmesser muss drauf passen), er muss auch so angebracht sein, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Ausreichend ist nicht ausreichend. Die Sicht darf nicht beeinträchtigt werden. Schulterblick ist kein Ersatz für die korrekte Anbringung des Spiegels.

    Falls nicht bar verwarnt, kann man noch Einspruch einlegen. Ich würde dann an die entsprechende Stelle (in Bayern die ZBS) Fotos schicken. Also aus meiner Sicht mal die Spiegel fotografieren.

    Das hätte der Beamte auch vor Ort kontrollieren können. Du setzt dich drauf und er geht nach hinten auf die Knie und schaut mal ob er problemlos dein Gesicht sehen kann. Wenn da nix im Weg ist, passts.

  • Ich hatte originale, originale mit Schlumpf-Adapter, Rizoma Elisse und jetzt Highsider Lenkerendenspiegel nach unten... In allen sieht man beschissen :D

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Ich halte das für reine Willkür. Selbst mit originalen Spiegeln und Lenkereinschlag sieht man nix mehr.

    Ich hab den ABM SB 0229 mit Originalarmaturen.
    Selbst mit dem Lenker schau ich nicht nach hinten.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich die Spiegel eh so stehen hab, dass ich die nebenspur sehe. Also wer mich gerade rechts überholt... :)

    Gruß

    Guido


    Am Öl kanns nicht liegen, ist keins drinn... :ablachen

  • Falsch! Im Bußgeldbescheid muss sich schon die Rechtsgrundlage befinden, was mir zur Last gelegt wird.

    Was soll jetzt an meiner Aussage falsch sein? Wenn du gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst und der Beamte angibt, dass der Beweis weiter geführt werden kann dann geht's vor Gericht. Alles andere wäre mir neu.

    Im Bußgeldbescheid steht die Kennzahl aus dem Bußgeldkatalog und eine Tatbestandskonkretisierung. Die wird nicht anders sein, als die vor Ort. Du hast sie auch evtl. unterschrieben.

  • Kein Ahnung was bei Euch in Bayern steht, aber hier stehen immer noch die Paragraphen auf die sich die Entscheidung beruft - und die dürfte in diesem Fall schwierig zu finden sein......

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    Gruß
    Dirk
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  • Jede Kennzahl beruht auf der entsprechenden Rechtsverordnung und dem Paragrafen. Aber eine Begründung ist das nicht.

    Diese hier trifft z. B. zu: http://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt…p;tt=29.03.2016

    So was ist aber kein Bußgeld sondern eine Verwarnung und wird vor Ort kassiert oder die Verwarnung mit Zahlungsaufforderung direkt ausgestellt. Keine Ahnung was bei dir noch kommen soll.

  • Der alte Trick ist und war immer den Beamten dazu zu bringen mit einem Bussgeld zu drohen falls die kostenpflichtige Verwarnung vor Ort nicht akzeptiert wird. Wenn man das nett und freundlich argumentiert und sich nebenbei noch die Dienstnummer des Beamten aufschreibt weiss er/sie genau dass man ihn/sie schnell mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Nötigung am Zipfel hat. Ob die dann den case gewinnen oder nicht spielt keine Haube. Die Nummer nervt und kostet Zeit und bleibt immer irgendwie am Beamten hängen. Sein Vorgesetzter hat auf so was wenig Bock weil Papierkrieg. Wichtig ist dass man im Gespräch ruhig bleibt und Einsicht und Reue zeigt. Wenn der Beamte dann weiter auf dem Bussgeld rumreitet - er muss dich fragen ob du mit einer Verwarnung einverstanden bist - und du das eben verneinst weil du hast ja gelernt und wirst das alles in Ordnung bringen etc. - kommen die meisten Grünen mit dem Satz: "Dann muss ich dich anzeigen Bürschchen, das wird teuer." Oha, da haben wir ne klare Nötigung. --- ich hatte den Fall eines Neujahrsmorgens um 3 Uhr als ich vom Moped stieg. Das ging hin und her ... ich immer nett wie gesagt ... bis dann der Spruch kam. Ich habe dann darauf hingewiesen dass er mich ja sicher nicht nötigen wolle. Daraufhin sind die Jungs gleich in ihre Kutsche gestiegen und abgesaust.

    Ich klau mal bei WikiPedia:

    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ein Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten hat. Ist dagegen eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde.
    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung.
    Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichenKonsequenzen zur Anwendung.
    Der Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist entweder:
    1. die DienstaufsichtsbehördeProbleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion (in Bayern: jetzt Landesamt für Steuern)Probleme mit Kommunalbediensteten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident
    2. die BehördenleitungProbleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des FinanzamtesProbleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister
    3. VorgesetzterProbleme mit dem Sachbearbeiter = Leiter des Amtes der Stadt

  • Zu viel TV geschaut? Eine Verwarnung ist immer ein Angebot und kann abgelehnt werden. Danach wird im Normalfall eine Bußgeldanzeige gefertigt. Die Aussage, dass im Falle einer Ablehnung des Verwarnungsgeld eine Bußgeldanzeige gefertigt wird, gehört zu einer ordnungsgemäßen Belehrung und ist niemals eine Nötigung. Der Beamte hat was falsch gemacht wenn er dich nicht belehrt.

    Außerdem wäre der Beamte ein ziemlicher Anfänger wenn er sich durch die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde beeindrucken ließe. Und ein guter Chef wird seinem Beamte niemals in den Rücken fallen solange der sich korrekt verhalten hat. Die Belehrung, dass der Ablehnung der Verwarnung eine Bußgeldanzeige folgt, ist absolut korrekt weil es das normale Verfahren ist.

  • Zu viel TV geschaut? Eine Verwarnung ist immer ein Angebot und kann abgelehnt werden. Danach wird im Normalfall eine Bußgeldanzeige gefertigt. Die Aussage, dass im Falle einer Ablehnung des Verwarnungsgeld eine Bußgeldanzeige gefertigt wird, gehört zu einer ordnungsgemäßen Belehrung und ist niemals eine Nötigung. Der Beamte hat was falsch gemacht wenn er dich nicht belehrt.

    Außerdem wäre der Beamte ein ziemlicher Anfänger wenn er sich durch die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde beeindrucken ließe. Und ein guter Chef wird seinem Beamte niemals in den Rücken fallen solange der sich korrekt verhalten hat. Die Belehrung, dass der Ablehnung der Verwarnung eine Bußgeldanzeige folgt, ist absolut korrekt weil es das normale Verfahren ist.

    Ganau richtig. Wir meinen ja genau das Gleiche. Das ist so wie du sagst - "Eine Verwarnung ist immer ein Angebot und kann abgelehnt werden. Danach wird im Normalfall eine Bußgeldanzeige gefertigt. Die Aussage, dass im Falle einer Ablehnung des Verwarnungsgeld eine Bußgeldanzeige gefertigt wird, gehört zu einer ordnungsgemäßen Belehrung und ist niemals eine Nötigung. Der Beamte hat was falsch gemacht wenn er dich nicht belehrt." - aber in wie weit dann eben die Belehrung eine Belehrung ist und bleibt oder eben in den Bereich der Nötigung geht ist rhetorische betrachtet sehr dünnes Eis für den Beamten. Auf solch kurzgefrorenem rumzurutschen trau ich nem "mit dem Spiegel auf den Oberschenkel Gucker" mal nicht zu.

    Ich hab gar keinen Fernseher aber nen nahen Verwandten der Richter is. Und genau so hat er mir das seinerzeit verklickert. Wenn ich dann mal in den Letzen 35 Jahren im Verkehr mal kontrolliert wurde hab ich mich so verhalten - mit zu 100% gutem Ausgang.

    Die Polizei ist ein Arbeitgeber wie alle andren auch. Da gibts gute und weniger gut Vorgesetzte. Was du als Idealbild eine Vorgesetzten beschreibst ist sicherlich wünschenswert, ist aber leider bei weitem nicht immer so. Der Polizeipsychologe kann dir da ein Lied von singen.


    Ich habe nicht geschrieben dass man eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen soll. Im Gegenteil - mega freundlich und nett sein, sich die Dienstnummer geben lassen und so weiter. Bloss nicht rumzanken. Freundlichkeit und Gelassenheit wirkt Wunder. ... und wie gesagt, wenn einem ein solch unsachlicher Beamten wie hier beschrieben auf die Pelle rückt kann man fast immer erwarten dass er anfängt rumzupöbeln. Zumindest verlieret man nichts wenn man sich sehr korrekt und höflich verhält und sich auf nix einlässt.

  • Es gibt keine einzige rechtskräftige Verurteilung in Deutschland eines Polizisten wegen Nötigung weil er ordnungsgemäß belehrt hat. Wenn er dir nicht die Pistole an den Kopf hält und sagt, dass du die Verwarnung bezahlen sollst weil sonst gibt's ein Bußgeld, wird das auch nie passieren. Da bin ich mir absolut sicher. Selbst wenn der sich noch so blöd ausdrückt. Meinst du nicht in all den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg wäre es zumindest einmal passiert wenn es sooo dünnes Eis wäre? Wenn er dich dabei als Arschloch bezeichnet ist das was anderes aber das hat dann nix mit der Belehrung zu tun.

    Was soll denn das für ein Richter sein? Auch da gibt's gute und schlechte. Teilweise sogar welche, die eher ne weiße Weste mit sehr langen Ärmeln tragen sollten als ne schwarze Robe. Aber dafür gibt's Instanzen wenn einer mal ein spinnertes Urteil fällt.

    Ne Dienstnummer wirst du in Bayern nicht kriegen. Das ist so typisches Fernsehwissen. Die weiß wahrscheinlich eh keiner ohne auf seinen Dienstausweis zu schauen und den müssen sie erstmal suchen weil sie ihn seit Jahren nicht mehr ausgepackt haben. Ein Polizeibeamter ist verpflichtet dir seinen Nachnamen und die Dienststelle zu nennen wenn du von einer Maßnahme betroffen bist. Ein rumstehender Passant, der eine seiner Meinung nach unkorrekte Behandlung eines Anderen mitbekommt und das melden möchte, hat genau auf gar nix ein Recht.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (30. März 2016 um 06:07)

  • So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gelesen - "Nötigung zu einem Verwarngeld"... :ablachen:ablachen
    Die Anzeige ist die Rechtsfolge, wenn eine Verwarnung abgelehnt wird, der Hinweis darauf gehört zur Belehrung... ;) !

    Thomas: Ich würde es auch drauf ankommen lassen, halte das ebenfalls für ziemlich willkürlich. Und schwachsinnig obendrein... .
    Der Nachweis, dass dem so ist, dürfte ziemlich schwer fallen - niemand Anderer sieht, was Du siehst... ;).
    Kannst evt. die Spiegelfläche umdrehen (den größeren Bereich nach außen) und siehst dann mehr?

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Man kann ja von der ursprünglichen Maßnahme halten, was man will aber die Antworten sind teilweise recht unterhaltsam :schmunzeln
    Außerdem ist die Dienstnummer bei Beschwerden in solchen Fällen immer die 5 :ablachen

    Eile mit Weile.... :toeff :yeehaa

    Einmal editiert, zuletzt von Timpi (30. März 2016 um 08:52)

  • Eine Dienstnummer gab und gibt es nur im Fernsehen... Auf Verlangen hat der Beamte dem Gegenüber Namen und Dienststelle mitzuteilen, fertig.Das Einzige, was hier ggf. im Zuge dessen beanstandet werden könnte, wäre Tbnr 356000: Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte, oder nicht den Vorschriften entsprachen... Angebracht waren sie, erledigt... Nicht den Vorschriften entsprochen? Gibts es explizit beim Anbau einen Hinweis, wie der Spiegel befestigt werden muss? Denke nicht, also einfach beim nächsten Aufeinandertreffen darum bitten, dass seitens des Beamten geklärt werden soll, warum die Spiegel nicht den Vorschriften entsprachen... Und da wird es recht dünn, außer die Spiegelfläche zeigt nach vorne. Nett, höflich und sachlich bleiben und dann kann man auch mit einem Polizisten gut diskutieren

  • So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gelesen - "Nötigung zu einem Verwarngeld"... :ablachen :ablachen
    Die Anzeige ist die Rechtsfolge, wenn eine Verwarnung abgelehnt wird, der Hinweis darauf gehört zur Belehrung... ;) !

    Thomas: Ich würde es auch drauf ankommen lassen, halte das ebenfalls für ziemlich willkürlich. Und schwachsinnig obendrein... .
    Der Nachweis, dass dem so ist, dürfte ziemlich schwer fallen - niemand Anderer sieht, was Du siehst... ;).
    Kannst evt. die Spiegelfläche umdrehen (den größeren Bereich nach außen) und siehst dann mehr?

    Hm, tja ... also bei mir war es so dass die Jungs wieder abgedackelt sind nachdem ich schlicht alles abgelehnt hatte - nett und mit sachlicher Begründung. Ich hatte mich zumindest Namen und ich glaube auch die Dienstnummer geben lassen, kann sein dass es auch die Dienststelle war. Sorry wenn da die Erinnerung nachlässt. Der besagte Richter hatte mir recht kurz vor diesem Ereignis erklärt dass die Jungs nen Bammel vor diesen Aufsichtsbeschwerden haben, weil sich viele eben im Ton vergriffen hätten als es darum ging über die Bussgeldanzeige zu belehren. Wie gesagt, der geschulte Jurist - und Richter sind auch bloss Menschen - erklärte das mit eben diesem Verdacht der Nötigung - oder wie auch immer die Rechts- und Sprachverdrehter das nennen. Was halt blieb
    ist das Bewusstsein dass man nicht alleine auf weiter Flur steht und nem Menschen in Uniform ausgeliefert ist. Wenn man sich dazu nett und sachlich verhält kommt man gut aus solchen Situationen wieder raus.