Euro 4 Akrapovic dB Killer entfernen

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  • Hallo!
    Bekomme in 2 Wochen meinen doppelläufigen Akra für die XSR 700. Bei den Euro 4 Töpfen sind nun die dB Killer in der Explosionszeichnung von Akrapovic nicht mehr extra angeführt. Angeblich sind die Killer ja nun verlötet....
    Hat jemand der XSR Akrapovic Besitzer schon versucht den Killer zu entfernen?
    Steht in den ABE der Durchmesser des Killers eingetragen?
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja selten jemand der den Moralapostel spielt, aber bei sowas kann ich nicht anders...
    Ich habe nichts gegen andere Auspufftöpfe, der Originale ist ja echt schon peinlich. Dass die Zubehörtöpfe teilweise lauter sind als zulässig sei mal dahin gestellt, darauf will ich auch nicht eingehen, aber diese dann noch zusätzlich lauter zu machen, damit sie definitiv illegal sind, dafür habe ich absolut kein Verständnis.
    Rate mal warum es Streckensperrungen gibt, rate mal warum die DB-Killer zukünftig FEST montiert werden, so dass der Auspuff beim Ausbau der Killer im Arsch ist. Genau: Lärmbelästigung. Ich habe selbst nen lauten Auspuff, der ist aber noch geradeso im Rahmen. Ich kann aber Anwohner von gerne gefahrenen Motorradrouten verstehen, dass es auf Dauer nervt, wenn irgendwelche Kloppis mit 70, im 2. Gang und ohne Killer durchs Dorf ballern oder auch generell viele Motorräder vorbeifahren. Ja Loud Pipes are saving lifes, aber muss man immer den Rahmen sprengen?

    Der Ruf des Motorradfahrers ist eh schon weitgehend im Arsch, muss man es noch weiter provozieren? Reicht es nicht, wenn wir schon genug Verkehrsverstöße begehen (z.B. zu schnelles Fahren)? Muss man echt mit Absicht verschärfte Regelungen auf Teufel komm raus missachten?

    Ich weiß, das bringt dich nicht weiter und wird dich vmtl auch überhaupt nicht interessieren, aber das musste jetzt mal raus!

  • ... ich halte auch nix von allzulauten Krachmachern.... aber mal sehen wie leise der topf ist... das eine video ausm netzt klingt sehr leise....
    Dachte es gibt vielleicht schon Erfahrungen... eben weil Euro 4 ja andere Grenzwerte vorsieht.

  • eine Vorgabe der Euro 4 ist ja eben, dass die Auspuffanlagen nicht mehr einfach so manipuliert werden können ohne das der Auspuff zerstört wird.

    Ich finde es auch richtig so. Ein Bekannter wohnt an einer sehr beliebten Motorradstrecke. Dort stehen schon Schilder wie "langsam und leise fahren, sonst droht Streckensperrung".

    Nicht alle fahren mit lauten Endtöpfen herum. Aber wenn man in Sekundentakt hört wie einer aufdreht nervt das schon. Dann wird im äußersten Fall die Strecke gesperrt. Alle müssen darunter leiden wegen einiger Deppen. Streckensperrungen sind dagegen keine hohle Drohung, gibt es schon zu genüge. Sogar Rüttelstreifen an kurvigen Strecken, weils eben wieder Leute gibt, die meinen übertreiben zu müssen.

  • Der Ruf des Motorradfahrers ist eh schon weitgehend im Arsch, muss man es noch weiter provozieren? Reicht es nicht, wenn wir schon genug Verkehrsverstöße begehen (z.B. zu schnelles Fahren)? Muss man echt mit Absicht verschärfte Regelungen auf Teufel komm raus missachten?

    Kann ich nur Unterschreiben Jens, ich versteh sowas auch absolut nicht. :pffff

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  • Abgesehen davon, dass man erwischt werden könnte und den Auspuff wieder in Originalzustand versetzen muss, was man dann nur noch mit dem Originalauspuff lösen kann, besteht die Gefahr, dass du dir ein Taxi rufen kannst weil der Poli die Weiterfahrt unterbindet. Du kannst ja vor Ort keinen ordnungsgemäßen Zustand mehr herstellen außer du bindest dir einen anderen Auspuff oder ein Schweißgerät auf den Rücken.

    Da du eh illegal unterwegs bist, würde ich eher ne Euro3-Anlage montieren, weil die Chance höher ist, dass der Poli nicht weiß, dass dB-Killer fest sein müssen.

    Und ich gebe nochmal zu bedenken, dass im Falle eines Unfalls, die Versicherung beim Motorradfahrer IMMER Akteneinsicht nimmt weil so gut wie nie was passt. Entweder am Fahrer, am Motorrad oder am Fahrverhalten. Teil- und Vollkasko zahlt dann gar nicht und die Haftpflicht nimmt dich in Regress. Du bist schließlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist.


  • Und ich gebe nochmal zu bedenken, dass im Falle eines Unfalls, die Versicherung beim Motorradfahrer IMMER Akteneinsicht nimmt weil so gut wie nie was passt. Entweder am Fahrer, am Motorrad oder am Fahrverhalten. Teil- und Vollkasko zahlt dann gar nicht und die Haftpflicht nimmt dich in Regress. Du bist schließlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist.

    Das kann ich mir vorstellen. Aber aus der Akteneinsicht ergibt sich nicht in gleicher Anzahl der Fälle eine Zahlungsverweigerung. Das hätte man mitbekommen. Mir ist jetzt im Bekanntenkreis bisher nicht ein einziger Fall zu Ohren gekommen, in dem die Versicherung (VK) einen Unfall nicht bezahlt hat. 50% wurden ohnehin von anderen Verkehrsteilnehmern abgeräumt, da wurde auch immer bezahlt.

    Das soll kein Freibrief sein, aber Dein Text liest sich so, als würde die Versicherung fast nie bezahlen. :0plan

  • ein nicht vorhandener killer ist kein Argument einen schaden abzulehnen.

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  • Eine erloschene Betriebserlaubnis evtl. schon. Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis darf, wie der Name schon sagt, nicht ihn Betrieb gesetzt werden. Die Definition der "Inbetriebsetzung" beginnt übrigens schon bei vorbereitenden Handlungen, was Korinthenkackerei ist aber spätestens beim Starten des Motors diskutiert keiner mehr rum. Da ist das Fahrzeug in Betrieb gesetzt. Ich brauch also noch nicht mal fahren...

    Problem ist nicht ob die Versicherung das darf oder nicht. Es gibt Versicherungen, die ziehen teilweise rechtlich total falsche Begründungen an der Nase herbei um die Zahlung zu verweigern. Die machen das weil viele gleich aufgeben und keine Forderung mehr stellen. Wenn doch dann kannst du hin und her klagen. Selbst wenn die Versicherung dann irgendwann nen Rückzieher macht und zahlt, hast du davor einige Nerven verloren aber dafür graue Haare gewonnen. Jetzt bin ich einer, der abschätzen kann ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und kann dementsprechend ruhig schlafen. Aber als Normalo lebst du dauernd in der Angst zu verlieren und dann noch mehr Kosten zu haben.



  • Problem ist nicht ob die Versicherung das darf oder nicht. Es gibt Versicherungen, die ziehen teilweise rechtlich total falsche Begründungen an der Nase herbei um die Zahlung zu verweigern. Die machen das weil viele gleich aufgeben und keine Forderung mehr stellen. Wenn doch dann kannst du hin und her klagen. Selbst wenn die Versicherung dann irgendwann nen Rückzieher macht und zahlt, hast du davor einige Nerven verloren aber dafür graue Haare gewonnen. Jetzt bin ich einer, der abschätzen kann ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und kann dementsprechend ruhig schlafen. Aber als Normalo lebst du dauernd in der Angst zu verlieren und dann noch mehr Kosten zu haben.

    Mir ist letztens eine fette Fliege auf die Lampe geflogen, fetter Fleck! E-Zeichen erloschen, Betriebserlaubnis erloschen... kein Versicherungsschutz, Regress, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Knast, Vogelfrei und Hausverbot auf Lebenszeit... Fleppen darf ich aber aber behalten... :ablachen

    Pure Panikmacherei! Absolut hypothetisch und völlig verallgemeinernd, bei einem Thema das individueller nicht sein kann.

    Meine Meinung. Sorry für´s OT.

  • Junge, ich arbeite in dem Bereich. Nur weil du das noch nicht erlebt hast, heißt das nicht, dass es nicht so existiert. Ich hab schon entsprechende Versicherungsschreiben in meinem eigenen Händen gehalten.

    Aber egal. Ihr solltet alt genug sein um zu wissen was ihr macht. Nur im Falle des Falles nicht rumweinen.

  • Ich arbeite als Klempner und sehe jeden Tag verstopfte Rohre! Und trotzdem läuft es bei den meisten rund auf dem WC! *Ironie aus*

    Darum geht´s! Sagt doch keiner dass es so etwas nicht gibt. Aber deine Verallgemeinerungen und Grundsätzlichkeiten zu dem Thema sind einfach überzogen und Panikmacherei.

  • Das Schreiben von Versicherungen existieren in denen sie ankündigen nicht zahlen zu wollen halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Wenn das Zeug 4 lagig kommt kann man sich damit den Hintern wischen ;)

    Solange die Veränderung - egal ob Betriebserlaubnis erloschen oder nicht - für den Unfall nicht verantwortlich ist muss die Versicherung zahlen. Und ein fehlender DB Killer sollte für gewöhnlich wenig zu einem Unfall beitragen.

    Weiterhin hatten wir anderweitig ja schon mal aufgeführt, dass selbst in einem Fall in dem eine Versicherung "nicht zahlt" (evtl grob fahrlässig mit 1,5 Promille etc) man auch nur mit einer Pauschale (waren es 5.000 Euro?) zur Kasse gebeten wird, den Rest zahlt weiterhin die Haftpflicht - darum gibt es sie ja.

    verbaut: Akrapovic, Synto Hebel, Yamaha KZH u. LED Blinker, Komfort-Sitz, Yamaha Satteltaschen, USB-Buchse, Kühlergitter, Schlumpf-Spiegeladapter
    geplant: anderes Motorrad wenn ich mich mal entscheiden kann

  • nicht "kann", ist definitiv so.

    dennoch kann dir keine Versicherung die Leistung verweigern, weil du einen illegalen Auspuff fährst. was die herren in blau mit dir machen steht auf einem anderen blatt

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  • Man müsste mal deutlicher schreiben, dass "Leistung verweigern" nicht heißt, dass die Leistung zu Recht verweigert wird. Es gibt unzählige Konstellationen, in denen eine Betriebserlaubnis erloschen sein könnte, aber der Schaden in keinerlei ursächlichem Zusammenhang steht und bezahlt werden muss.

    Versicherungen versuchen in allen Bereichen des Lebens oft, die Leistungen zu verweigern. So kann man sich bei sicher 80-90% der BU-Versicherer am Markt darauf ganz fest einstellen, dass bei eintretender BU erst einmal NICHT gezahlt wird. Weil einem das aber jeder seriöse Makler erläutert, sucht man sich entweder Versicherungen, die eine bekanntermaßen unbürokratische Abwicklung haben, oder besser noch, man schließt grundsätzlich eine solide Rechtschutzversicherung ab.

    Man sollte sich also im Klaren darüber sein, dass man im Schadenfall und ganz besonders an Motorrädern, die nicht zulässige Teile haben, professionelle Unterstützung benötigt, wenn es mal kracht. Da kann man sich nun aussuchen, ob man den Anwalt erst im Schadenfall selbst bezahlt, oder ob man die schlimmsten Dinge über eine entsprechende Rechtschutz absichert. Wobei die Rechtschutz grundsätzlich nie vom gleichen Unternehmen sein sollte, wie die anderen Versicherungen, mit denen es Ärger geben könnte.