Rechtslage Helmkameras Österreich

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  • Hallo Leute!

    weiß jemand von euch zufällig ob das Filmen mittels Helmkamera (z.B. GoPro) in Österreich nun erlaubt ist oder nicht?

    Kleine Geschichte:
    Ich fahre fast immer mit Helmkamera da ich gerne dieses Material für private Zwecke sammle.
    Vorgestern wurde ich im Zuge einer allg. Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Die Kontrolle verlief problemlos, bis auf die Sache mit meiner Helmkamera.
    Ich wurde darauf hingewiesen dass dies verboten sein und musste die Kamera vor Ort abnehmen - es blieb bei einer Verwarnung.

    Zuhause habe ich dann bezüglich der Rechtslage im Internet etwas recherchiert und fand folgendes heraus:

    Die Sache mit der Helmkamera ist bei uns offenbar eine Grauzone. Die Datenschutzbehörde hat vor wenigen Jahren bestimmt, dass das PERMANENTE mit filmen des Straßenverkehrs vom AUTO aus verboten ist. Gemeint sind hierbei sogenannte Dashcams, welche ständig den Verkehr mit filmen um im Falle eines Unfalles Beweismaterial liefern zu können (welches aber eben gerichtlich nun nicht anerkannt wird).
    Bzgl. Helmkameras gibt es keine klare Regelungen, allerdings könnte man das Verbot der Dashcams auf die Helmkameras umformulieren. Das Prinzip ist ja das selbe: Es wird der Straßenverkehr permanent mit gefilmt.

    Nun meinen aber Einige, dass das Verbot eben nicht für Helmkameras gilt, da es sich hierbei in den meisten Fällen ja um keine "Überwachung des Verkehrs" handelt sondern um "touristische Aufnahmen" - sprich: Urlaubvideos (ob diese "Ausrede" auch für das fahren in der Heimatstadt gilt, darüber kann man jetzt natürlich streiten).
    Ich denke mit vor allem, dass es ja vielleicht auch Leute gibt die solche "touristische Aufnahmen" eben halt vom Auto aus machen wollen. Wie unterscheidet man dann, ob das jetzt ne "Unfallkamera" bzw. ne "private Überwachungskamera des Straßenverkehrs" ist oder ne "Urlaubskamera für die schöne Strecke".

    Interessantes Thema auf jeden Fall. Leider konnte ich keine klare Antwort finden ob Helmkameras in Österreich nun erlaubt sind oder nicht.
    Vielleicht weiß jemand von euch mehr..

    Und vor allem: Was wäre gewesen, hätte ich mich bei der Kontrolle geweigert die Kamera vom Helm zu nehmen? Strafe vor Ort? Anzeige? Einzug?
    Fragen über Fragen... Im Internet stand irgendwo, dass es noch keinen Präzedenzfall in Österreich gibt, da die Polizei bzw. unsere Staatsanwaltschaft (zum Glück) andere Sachen zu tun haben als sich um Helmkameras zu kümmern. Aber irgendwann wird dieser Präzedenzfall kommen, und ich möchte nicht dieser Fall sein..

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    LG
    PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten :)

  • Also ich habe mal gehört das es Grundsätzlich nicht Verboten ist alles mit zu filmen - wichtig hierbei ist aber das die Aufnahmen ausschließlich für den Privaten Zweck benutzt werden dürfen. Solltest du vor haben die Videos in irgendeiner Weiße zu veröffentlichen (Facebook, Youtube Whatever) dann müsstest du soweit ich weiß fast alles Wegschneiden/Unkenntlich machen wo Fremdes Eigentum (Autos, Kennzeichen, Häuser usw..) ersichtlich sind. In der Realität macht das keiner. Aber im Grunde genommen könntest du soweit ich weiß dann von den "Geschädigten" geklagt werden da du ihr Eigentum ohne Einverständnis gefilmt hast.
    Wie gesagt, in der Realität macht das wohl keiner, aber ich GLAUBE Gesetzesmäßig ist es so. Aber verbindlich ist diese Aussage nicht .. :denk

    Wir rasen nicht, wir fliegen tief :rocker .

  • Hm, interessanter "Artikel"...
    Hier steht tatsächlich dass Helmkameras in AT verboten sind. Punkt.

    Im Gegenzug hier ein anderer Artikel der etwas anderes sagt:

    http://www.kleinezeitung.at/s/wirtschaft/g…ra-ist-verboten

    Zitat

    Der Rechtsanwalt schränkt jedoch ein, dass es auf den Grund der Aufnahmen ankomme. "Wird die Kamera für eine private Aufnahme z. B. einer interessanten Fahrtstrecke verwendet, handelt es sich um ein Urlaubsvideo und keine systematische Überwachung." ........ Die ausschließlich private Verwendung sei aber sicher zulässig

  • Das habe ich auch gelesen. Deine Aussage bzgl. Grauzone ist vielleicht gar nicht mal so verkehrt.
    Was mich dabei stört sind "interessante Fahrtstrecken". Denn Touristen nehmen ja bekanntlich auch nur "Sehenswürdigkeiten" oder andere interessante Sachen auf. Aber wer entscheidet letztendlich was bei einer Fahrt mit ActionCam am Helm interessant ist oder nicht? - Wenn du die langweiligste Strecke doch am schönsten findest?? Das kannst du doch dann immer auslegen wie du möchtest. Vielleicht ist es aber auch nur wichtig dass die ActionCam nicht permanent läuft. Sollte das der Fall sein, würde das Aufnehmen mit der ActionCam keinen Sinn machen. Darauf wird eventuell abgezielt.

  • Wurde mal auf einer meiner österrreichischen Hausstrecken aufgehalten samt laufender Kamera.
    Ich wusste da bereits, dass wirklich erlaubt, nur "touristische" Aufnahmen sind.
    Hab gesagt, dass ich die Kamera unten am Ortseingang eingeschaltet habe um die Strecke zu filmen.
    Durfte dann auch ohne Konsequenzen direkt weiter und Kamera anlassen :)
    Wobei meine Beamten wohl Ahnung von der Gesetzeslage hatten. Das lief vollkommen ohne Diskussion ab.
    Wenn man aber Pech hat gerät man an einen, der nur die Dashcamverordnung kennt...
    Naja, würde sagen, einfach mal machen und vll nicht direkt von der Haustüre weg filmen.
    Ist ja nur ein Handgriff die Cam in der Ortschaft mal auszumachen, dann hat man auch keine permanente Aufnahme und spart sogar Akku :D

    Gruss Thomas

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
    Bodis Duobolico,LSL 2Slide Rastenanlage,LSL AX00,Highsider Victory+ABM Lenkerenden,Wilbers Federn,DWS Sitzbank,V-Trec Hebel,Flyscreen,Bugspoiler,Soziusabdeckung,Radabdeckung,Highsider PenHead Blinker,Protech KZH,Barracuda Kettenschutz,Carbonkettenfinne,Triumph-Motorschutz+Rahmenschutz+rote CNC-Öleinfüllschraube+Bobbins+Achsslider,Osram Cool Blue Intense,Scottoiler e-SystemV2,Rizoma Griffe

  • Denn Touristen nehmen ja bekanntlich auch nur "Sehenswürdigkeiten" oder andere interessante Sachen auf


    Außer die Japaner.... :D :D :D - ne sry, der war böse^^

    Ich habe hier noch einen interessanten Artikel gefunden, hier wurde an diversen Behörden eine Anfrage verschickt:

    https://www.tourenfahrer.de/artikel/artike…ion-cam-verbot/

    Sorgen bereitet hier mir folgende Aussage:

    Zitat

    Die beabsichtigte Inbetriebnahme einer Dashcam wäre bei der Datenschutzbehörde zu beantragen. Die Inbetriebnahme einer Action-Cam macht aus datenschutzrechtlicher Sicht keinen Unterschied. (…) Demnach ist in Österreich der Betrieb von Dashcams/Action-Cams durch Private grundsätzlich nicht zulässig und steht daher unter verwaltungsrechtlicher Strafdrohung


    und:

    Zitat

    Eine Videoüberwachung im Sinn des österreichischen Datenschutzgesetzes liegt vor, wenn systematisch und fortlaufend/permanent Bildaufnahmen angefertigt werden (§§ 50a ff). Videoüberwachung ist in Österreich (bei der Datenschutzbehörde) meldepflichtig. Eine Verletzung dieser Meldepflicht unterliegt der Verwaltungsstrafdrohung (Geldstrafe bis zu 10.000 Euro) des § 52 Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen aus dem Auto (Anmerkung LPD Tirol: oder vom Motorrad herunter) ist eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes. Es muss daher jeder Autofahrer (Anmerkung LPD Tirol: Motorradfahrer) mit Video-Ausstattung mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Entscheidung der österreichischen Datenschutzkommission ist als Absage an Privatpersonen, die durch Videoüberwachung "Sheriff" spielen wollen, zu verstehen bzw. als Pro-Privatsphäre-Entscheidung.


    OK......
    Zusammenfassend sind Helmkameras in AT wohl wirklich klar verboten. Allerdings ist dies wohl nicht "beabsichtigt". Helmkameras sind offenbar nur verboten, weil private Videoüberwachung im Allgemeinem verboten ist... Eine gesetzliche Differenzierung zwischen Videoüberwachung und privatem (andauerndem)Filmen gibt es wohl leider (noch?) nicht...

    Bestimmt kann man bei der Rennleitung auch Glück haben wenn man glaubhaft erzählt dass man nur die Strecke filmt, und auch wirklich auf dieser angehalten wird. Man kann aber auch Pech haben (so wie ich gestern) und sofort an den Kopf geworfen bekommen dass dies illegal sei, außer "Sie haben einen Ausnahmebescheid der Datenschutzbehörde, welchen Sie mit Sicherheit nicht bekommen werden!" - und das wohl offenbar leider zurecht...

    Einmal editiert, zuletzt von saibot_100 (20. Juni 2016 um 11:13)

  • Dies ist übrigens wohl auch das gesetzliche aus für alle österreichischen MotoVlogger. Zumindest für jene, welche nur in der Gegend herumfahren und keine echten Touren machen (bei den Vlogs...)

  • Hallo Leute!
    Ich habe Neuigkeiten!

    Ich habe gestern eine Mail an die LPD OÖ (Landespolizeidirektion) geschickt mit einer Frage bzgl. der Rechtslage zu Helmkameras und einer kurzen Schilderung meiner Verkehrskontrolle. Ich habe folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ********
    Das Datenschutzgesetz enthält keine Mitwirkungsbestimmung für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, weshalb Polizisten nicht für die Überwachung derartiger Bestimmungen zuständig sind. Hinsichtlich der Rechtslage betreffend Helmkameras wenden Sie sich bitte an die österr. Datenschutzbehörde.


    Das bedeutet für mich jetzt, dass die Polizei mir die Helmkamera bei einer Kontrolle gar nicht verbieten darf? Bzw. mich auch nicht strafen darf? Das ist ja mal interessant....

    Mich juckts gerade, dass ich diese Mail ausdrucke und ab jetzt einfach immer mit mir führe wenn ich mit der Cam unterwegs bin...

    Lg