Schon schlimm was in manchen Hirnen so abgeht. Hoffentlich fasst die Polizei diesen Menschen.
Ölflecken auf der Fahrbahn habe ich schon öfters mal gesehen, ein altes Auto kann schon mal Inkontinenz haben. Selbst das ist schon gefährlich, aber mutwillig Ölkanister auf Straßen legen ist schon fast ein Mordversuch.
Ölfallen auf der Landstraße
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Leider nicht das erste mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lfleckt%C3%A4ter -
einfach nur gestört
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Ja ich denke das sind Menschen die wo an einer sehr befahrenen Motorradstrecke wohnen und von morgens bis abends mit Lärm belästigt werden,ich wollte da nicht wohnen,aber Öl auf die Fahrbahr zu schütten kann man nicht verstehen,das geht aber schon einige Jahre so
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ich kann verstehen, dass das als sehr störend empfunden werden kann, bei mir direkt vor der Haustüre ist das nicht anders, (mich stört das aber natürlich nicht, im Gegenteil) aber dass man so einen Hass gegen andere Menschen aufbringt, und dass da einfach jeder bei verletzt oder getötet werden kann, könnten ja auch die eigenen Familienmitglieder, Bekannte, Freunde usw. des Täters/der Täterin sein, das ist einfach unverantwortlich, sowas macht mich echt wütend. Wie krank muss man denn sein?!
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gebe ich die zu 100 % recht vielleicht wird der Mensch erwischt
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Hoffentlich, trotzdem: der hat doch keine Ahnung was er da tut... kriegt ne lächerliche Strafe dafür wenn überhaupt und gut ist...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4…%C3%9Fenverkehr
Zitat§ 315b StGB hat den folgenden Wortlaut:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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zzzz zzzz zzzz zzzz
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Oh man.... Genau so ein Vollidiot!
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Ich sage nur einsperren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung
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wenn dann wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr. Strafen stehen weiter vorne.
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Scheint aber so, als würde man die Leute nur in Ausnahmefällen dingfest machen können. Siehe auch Steinewerfer auf Brücken.