Hey Leute! Freut mich im Forum zu sein, da ich jetzt (bald) endlich auch ein stolzer MT07-Besitzer bin.
Bekomme bald meine neue 2017 Tech Black und will sie mit ein paar Optik-mods und ein paar farbigen Akzenten noch verschönern. Nur kann ich mich nur schwer zwischen Rot, Gold & Blau entscheiden da es von allen gängigen Marken (Rizoma &co) alle Bauteile in allen drei Farben gibt.
Deshalb wäre es toll wenn ein paar Besitzer einer schwarzen MT07, die auch ein paar farbige Optik-mods installiert haben ein paar schöne Bilder posten könnten damit ich mir ein bisschen Inspiration holen kann und hoffentlich meine Entscheidung endlich treffen kann.
PS: Tut mir leid falls es so einen Thread schon gibt, bitte einfach weiterleiten. Bin ganz frisch im Forum und kenn mich noch nicht 100%ig aus
Schöne Grüße aus Niederösterreich!
2017 Tech Black - Optik Mods
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Meine MT ist zwar nicht schwarz, aber grau. IMG_5658
Vielleicht schafft dir das trotzdem einen kleinen Einblick. Ich überlege auch, was an meiner Maschine noch blau werden kann. -
Hallo
Ich bin ebenfalls frisch hier angemeldet und bin auch in wenigen Stunden Besitzer einer wunderschönen MT07 Black Tech 2017
Die gleiche Frage hab ich mir auch gestellt und werde meine mit schönen roten Akzenten versehen....
Mich würde Interessieren welche Sturtzpads ihr so verbaut habt....da ich im Internet nur für Modelle 2013- 2016 finde.
Die von GSG würden mich interessieren da die Preis Leistung stimmt wie ich finde...aber auch auf deren Website keine 2017er ....Gruß
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Bei den meisten Rizoma Teilen steht auch 2014-2016 in der Beschreibung aber ich dachte eigentlich das die alle auch ohne Probleme bei der neuen 2017er montierter sind oder täusche ich mich da ? (Euro 4)
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Sind sie auch, aber die Euro IV ist zulassungstechnisch ein anderes Motorrad, die ABEs werden schlicht noch nicht auf dem aktuellen Stand sein.
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Mich würde Interessieren welche Sturtzpads ihr so verbaut habt....da ich im Internet nur für Modelle 2013- 2016 finde.
Die von GSG würden mich interessieren da die Preis Leistung stimmt wie ich finde...aber auch auf deren Website keine 2017er ....Gruß
Ich hab an meiner die GSG Pads für vorne, mitte und hinten. Fallen kaum auf, wirken sehr stabil und sind recht preiswert wie du schon festgestellt hast. Ich glaube nicht, dass es da Unterschiede zur 2017er gibt. Es wurde mit Euro4 ja hauptsächlich an der Auspuffanlage gearbeitet. Von daher sollten die Sturzpads auch problemlos bei der 17er passen.
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Ich hab SW-Motech pads dran, die kosten allerdings schon ein wenig mehr. Aber dafür geile Quali.
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Hoffentlich beeilen die sich mal. Genug Zeit hatten sie allemal
Kurzer könnten ja das ganze mal im Auge behalten evt extra einen Thread bezüglich der 2017 er Reihe öffnen. Da werden bestimmt noch einige folgen.
Ich hab mal den Hersteller von GSG wegen Pads angeschrieben und teile euch dazu gerne eine Antwort wenn ich diese habe.
Kennzeichenhalter Blinker müssten ebenfalls schnell runter die versauen einem echt die Optik
Was die sich mit dem Auspuff da gedacht haben....ohh man....dem würde ich gerne mal im dunkeln begegnen
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so ruhig auf einmal
mal ein anderes Thema ...Kann mir jemand was über die Bereifung sagen....hab noch nicht nachgesehen mit welchen die ausgeliefert werden.
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Hoffentlich beeilen die sich mal. Genug Zeit hatten sie allemal
Kurzer könnten ja das ganze mal im Auge behalten evt extra einen Thread bezüglich der 2017 er Reihe öffnen. Da werden bestimmt noch einige folgen.
Ich hab mal den Hersteller von GSG wegen Pads angeschrieben und teile euch dazu gerne eine Antwort wenn ich diese habe.
Was erwartest du denn von GSG zu hören? Solange du den Auspuff nicht umbauen willst, kannst du sämtliche Bauteile die für eine beliebige MT07 passen an jedes Modelljahr basteln. Es gab ausschließlich kosmetische Änderungen und die neue Abgasnorm ab '17.Serienreifen:
Michelin Pilot Road 3
oder
Britgestone BT23MZu beiden und sämtlichen Alternativen gibt es jede Menge im Forum zu lesen.
Übrigens empfehle ich Suchanfragen über Google laufen zu lassen. Die Suche im Forum funktioniert miserabel.
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Meine Techy hat auch die GSG dran.
Mein Händler hat allerdings die Seitlichen Reflektoren nicht angebaut sondern mir in die Hand gedrückt. Habt ihr vllt hübschere Alternativen als die Runden in Orange? Rechteckige subtile in rot wären mir ja am liebsten, finde nur leider keine passenden.
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Selbstklebende für die Gabel wären denkbar, machen viele andere Hersteller auch. Rote sind vorne nicht erlaubt.
Ulkig übrigens, wenn ein Händler ein Fahrzeug übergibt, das nicht zulässig ist, oder war das so ausgemacht? -
Selbstklebende für die Gabel wären denkbar, machen viele andere Hersteller auch. Rote sind vorne nicht erlaubt.
Ulkig übrigens, wenn ein Händler ein Fahrzeug übergibt, das nicht zulässig ist, oder war das so ausgemacht?Ne, hat er mir so übergeben ohne vorherige Rücksprache.
Ab wann ist vorne? Weil
Zitat
Quelle: BVMI6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung desFahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.Dann könnte man versuchen hinten eine unauffällige Stelle zu finde. Aus Bildern im Amiland (anderes Recht) kenne ich rote, rechteckige Reflektoren an der Vorderachse. Passt zum Schwarz evtl noch ganz gut.
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Ab wann ist vorne? Weil
In dem Kontext wie er es vermutlich meinte ist "vorne" alles was nicht nach hinten gerichtet ist. Also auch zur Seite gerichtet. -
Mit "vorne" war die Gabel gemeint, ich bin der Ansicht, dass die orange sein müssen. Einen Gesetzestext dazu habe ich aber nicht parat.
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Könnte es das sein?
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.phpZitatStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§51a Seitliche Kenntlichmachung
(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.
(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein
an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,
an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und
an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Formvon Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Absatz 10 Nummer 3 ist anzuwenden.
(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, landoder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
(7) Zusätzlich zu den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Einrichtungen sind Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern zum Transport von Langmaterial über ihre gesamte Länge (einschließlich Ladung) durch gelbes retroreflektierendes Material, das mindestens dem Typ 2 des Normblattes DIN 67 520 Teil 2, Ausgabe Juni 1994, entsprechen muss, seitlich kenntlich zu machen in Form von Streifen, Bändern, Schlauch- oder Kabelumhüllungen oder in ähnlicher Ausführung. Kurze Unterbrechungen, die durch die Art der Ladung oder die Konstruktion der Fahrzeuge bedingt sind, sind zulässig. Die Einrichtungen sind so tief anzubringen, wie es die konstruktive Beschaffenheit der Fahrzeuge und der Ladung zulässt. Abweichend von Absatz 6 sind an Nachläufern von Fahrzeugkombinationen zum Transport von Langmaterial an den Längsseiten soweit wie möglich vorne und hinten jeweils eine Seitenmarkierungsleuchte anzubringen.
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ECE-R53 rev.3 Abschnitt 5.13:
ZitatSide retro-reflector, non-triangular:
amber at the front
amber or red at the rearMontagedetails dann in Abschnitt 6.12 ...
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.htmlAnsonsten:
Keine Ahnung, ob das bedeutet, dass man selber entscheiden kann, ob man einen oder zwei Reflektoren pro Seite hat oder ob das mit der Homologation entschieden ist.
Ebenso ist mir noch nicht klar, wie "vorne" und "hinten" definiert sind. Also im Sinne von bestimmte Abstände von Front/Heck/Mitte oder einfach vor/hinter Fahrer oder ... ? -
Falls es noch die TechBlack Fahrer interessiert: https://picload.org/view/ddglaglr/…112b39.jpg.html
Die Seitenverkleidung musste ausgetauscht werden (Sturz) da hab ich die Bodystyle geholt. Folie ist mittllerweile wieder runter, hab nicht sauber geschnitten. Habt ihr Ideen wie ich die Seitenverkleidung neu gestalten kann? Folie hab ich noch genug...
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Geb sonst gerne noch bisschen von meinem Senf dazu (Falls dieser Thread noch nicht tod ist ). Besitze die Tech-Black variante und hab seit neuem Tolle stickers auf meiner MT geklatscht.
Kannst "MT07 Hooligan Sticker" googeln. Die haben auch eine Grosse Farbauswahl, falls du was bestimmtest suchst.
Hier wäre noch eins, welches ich mir gekauft hab.
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Von Rizoma gibt es keine Pads fürs Hinterrad oder?
Am liebsten würde ich meine Tech-Black RM17 komplett mit roten Rizoma Teilen verschönern.
Doch wegen den Pads fällt mir die Entscheidung ziemlich schwer.