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  • Guten Tag zusammen

    Ich habe über E.. Kleinanzeigen eine Mt07 gesehen welche verkauft wird bei der ein Sc Project montiert war.
    Ich habe diesen Typen angeschrieben ob er die Auspuffanlange einzeln verkauft und einigten uns auf einen Betrag welcher ich ihm auch überwiesen habe. Er hatte den Auspuff dann auch schon abgebaut und sagte mir dass er ihn diese Woche abschickt.
    Jetzt schrib er mir aber dass er die Auspuffanlage am Käufer seiner Mt mitgab, da er die unbedingt auch wollte. Er überwies mir den Betrag zurück und wünschte mir viel Erfolg bei neuer Suche.

    Ich fühle mich nun voll verarscht und finde dies nicht korrekt und dies ist ja auch ein klarer Vertragsbruch.
    Jedoch weiss ich jetzt nicht genau wie ich vorgehen kann bei wem melden, da ich den Auspuff gerne hätte.

    Kann mir jemand helfen?

    Besten Dank im Vorraus

  • Da du es hier mit einer Privatperson zu tun hast und ein gültiger Kaufvertrag nicht nur durch eine Absichtserklärung, sondern durch Absichtserklärung und Übergabe zustande kommt sehe ich hier aus deiner Sicht keine Chance ...

    T7 - Enduristan Blizzard L - Enduristan Sandstorm 4X - TT Motorschutz - TT Sturzbügel Motor - TT Sturzbügel Verkleidung

  • Hhhmmmm......gibt's in Ebay Kleinanzeigen sogenannte AGB'S?
    Wenn ja lies mal, ob das was steht von wegen Rücktrittsrecht des Verkäufer's.

    Ärgerlich, aber sei froh das du dein Geld wenigsten wiederbekommen hast. ;)

    "Lieber stehend sterben, als kniend leben." :rocker "

  • Sehe ich auch so....
    Sei froh das er zurück überwiesen hat....
    Denke da wrst nix einklagen können...

  • Hätte auch gedacht, dass ein Kaufvertrag eingegangen wurde. Die Anzeige bei ebay sehe ich als "Angebot" und deine Überweisung als "Annahme". Da beides vorhanden ist, besteht ein Kaufvertrag, oder nicht?

    Oder ist das Angebot auf ebay nur als invitatio ad offerendum, oder wie das auch nochmal hieß, anzusehen?

    Danke für die Auffrischung meiner Rechtsvorlesung an der Hochschule ;)

    Yamaha MT-07 (ABS): ehemalig gelb, nun zu weiß umgebaut.
    Erledigt: Schlumpf-Spiegeladapter, kurzer Jürgen-KZH, GSG-Sturzpads an Gabel und Schwinge, SW-Motech-Sturzpads am Motor, mattschwarze V-Trec Brems- und Kupplungshebel, Rizoma Scheibe, SC-Project Auspuff in matt, Madwurscht-Kühlerseitenabdeckung, weiße Lufteinlässe, LED-Blinker von Louis.
    Geplant: Madwurscht-Kühlerschutz vorne.

  • Also das Angebot war nicht auf Ebay. Ich habe ihm durch sein Motorrad Inserat auf Whatsapp geschrieben und das Angebot für den Sc wurde auf Whatsapp gemacht, Ebay hat damit nichts zu tun.
    Jedoch wie oben geschriben gab es ein Angebot und eine Annahme wodurch der Kaufvertrag gültig ist und somit denke ich habe ich Anspruch auf die Ausführung oder eine Rückerstattung oder einem Wertersatz dachte ich..?

  • Auch ich sehe es so, locker bleiben!

    Geld kam mit einer Entschuldigung zurück, ein rechtmäßiger Vertrag käme bei einer Ebay Aktion zu Stande, nicht bei Ebay Kleinanzeigen, und schon gar nicht per WhatsApp.

    Warum in Deutschland immer jeder der sich auf den Schlips getreten fühlt, irgendwelche Schritte einreichen
    muss...

    Versteh ich nicht, ich hätte für so eine Nichtigkeit nicht einmal einen Beitrag eröffnet!

  • Es gibt auch mündliche Kaufverträge, warum also nicht per Mail oder Whatsapp? Ich denke schon, dass mtzhler hier auf die Lieferung bestehen kann, da man sich einig war und irgendwo im Chat-Verlauf bestimmt etwas wie "Alles klar, so machen wir das" von beiden Seiten steht. Damit sollte der Vertrag abgeschlossen sein.

    Und auf die Aussagen, dass wir uns alle Lieb haben sollen und du auf dein gutes Recht verzichten sollst, würde ich nicht viel geben. Das musst du schon selber wissen, ob es dir das wert ist.

  • Der Auspuff wurde ja mittlerweile mit dem Motorrad verkauft, warum also dagegen angehen?
    Ausser du hast Zeit und n guten Anwalt...

  • Nicht die neueste Aktion, sagen zu Klagen ist aber irgendwie grad genauso daneben.

    Was mehr als 215kg (ohne Koffer) wiegt, wäre besser ein Auto geworden.

  • Ich bin mir nicht so sicher, ob nicht doch ein gültiger Kaufvertrag zustande kam. Einzelheiten (Bankverbindung, Adresse) wurden offensichtlich ausgetauscht, eine Zahlung fand statt ... naja ...

    Aber in der Praxis wäre das wohl pure Zeitverschwendung, Ärger vorprogrammiert und am Ende verdient höchstens ein Anwalt. Kann man sich sparen.

  • Aber in der Praxis wäre das wohl pure Zeitverschwendung, Ärger vorprogrammiert und am Ende verdient höchstens ein Anwalt. Kann man sich sparen.

    Sehe ich auch so! Manchmal hat man Glück und manchmal läuft halt nicht alles glatt. Zumindest kam das Geld zurück. Ein wirklicher Schaden ist ja nicht entstanden. Da gibt es ganz andere Dinge die im Internet passieren können, Stichwort Kreditkartenbetrug

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Zum Stichwort "Kreditkartenbetrug" hab ich mir vor einiger Zeit das hier besorgt: Klick
    Seit her hält sich mein ungutes Gefühl bei "Geldtransaktionen" jeglicher Art in Grenzen.

    Gruß Martin  :rocker  

    Yamah MT-07 Night Fluo 03/16
    Gemacht:
    CockpitErhöhung H&B-Bügel - RAM-Kugel Bruudt - MRA Racingscheibe - QBag5 Sozius - Sitz +3cm (Bernhard) - Sturzpads v/h (Eigenanf.) - 2xUSB-Steckdose - LED-Blinker - SoziusRasten weg - Motorschutzbügel - TRW Superbike Lenker - Felgen-Tattoos - HighSider EVOs - V-Trec Hebel - IXIL Hyperlow - Roadtec 01 - Wilbers-Fahrwerk - Carbon-Fender hinten

  • An dem Beitrag von 8 EUR sieht man schon, wieviele Schadenfälle die zahlen müssen, nämlich quasi keine.

    Wenn mit meiner Kreditkarte einer unautorisierte Zahlungen vornimmt, haftet die Bank und das tut sich auch in der Praxis, den Fall hatte ich nämlich schon. Mag aber Konstellationen geben, in denen so eine Versicherung Sinn machen kann.

  • Mir ging es dabei hauptsächlich darum, dass die ganze Familie mit drin ist, für diesen Preis.
    Speziell meine beiden Twens, die auf diesen Gebiet noch nicht so viel Erfahrung haben und nicht das Gespür für "Schräges".

    So, das war's eigentlich schon, sorry an alle für das OffTopic

    Gruß Martin  :rocker

    Yamah MT-07 Night Fluo 03/16
    Gemacht:
    CockpitErhöhung H&B-Bügel - RAM-Kugel Bruudt - MRA Racingscheibe - QBag5 Sozius - Sitz +3cm (Bernhard) - Sturzpads v/h (Eigenanf.) - 2xUSB-Steckdose - LED-Blinker - SoziusRasten weg - Motorschutzbügel - TRW Superbike Lenker - Felgen-Tattoos - HighSider EVOs - V-Trec Hebel - IXIL Hyperlow - Roadtec 01 - Wilbers-Fahrwerk - Carbon-Fender hinten

  • Guten Tag zusammen

    Ich habe über E.. Kleinanzeigen eine Mt07 gesehen welche verkauft wird bei der ein Sc Project montiert war.
    Ich habe diesen Typen angeschrieben ob er die Auspuffanlange einzeln verkauft und einigten uns auf einen Betrag welcher ich ihm auch überwiesen habe. Er hatte den Auspuff dann auch schon abgebaut und sagte mir dass er ihn diese Woche abschickt.
    Jetzt schrib er mir aber dass er die Auspuffanlage am Käufer seiner Mt mitgab, da er die unbedingt auch wollte. Er überwies mir den Betrag zurück und wünschte mir viel Erfolg bei neuer Suche.

    Ich fühle mich nun voll verarscht und finde dies nicht korrekt und dies ist ja auch ein klarer Vertragsbruch.
    Jedoch weiss ich jetzt nicht genau wie ich vorgehen kann bei wem melden, da ich den Auspuff gerne hätte.

    Kann mir jemand helfen?

    Besten Dank im Vorraus

    Viele schreiben hier falsche Sachen. Sehr erscheckend.

    Ich habe vor einer Woche eine Prüfung an der Uni in Vertragsrecht geschrieben und kann den Sachverhalt kurz erklären. (Auch ich gebe keine Garantie, sprich mit einem Anwalt.)

    Damit ein gültiger Kaufvertrag gemäß $433 BGB (Bitte nachlesen) zustande kommt Bedarf es 2 inhaltlich korrespondierender Willenserklärungen: genannt Antrag + Annahme (vgl. $145,147 BGB ebenfalls bitte nachlesen).

    Ein Angebot auf Ebay stellt keinen Antrag im Sinne des BGB dar, da sonst jeder der den Verkäufer anschreibt darauf bestehen könnte, die Ware geliefert zu bekommen. Melden sich nun 100 Leute hätte der Verkäufer auf einmal 99 Schadenersatzklagen am Hals. Das Angebot auf ebay ist ein invitatio ad offerendum (Einladung einen Antrag zu machen).

    Indem du ihm bei Whatsapp schreibst trägst du ihm den Kauf an, wenn folgende Elemente in der Nachricht enthalten sind: Gegenstand des Vertrags, Eindeutiger Adressat, Kaufpreis. Also so, dass der Antrag durch ein "ja" angenomen werden kann

    Eine Annahme des Antrags kann nur vorbehaltlos geschehen. Bedeutet, dass er deinen Antrag annimt, wenn er zustimmt dass du den Auspuff zu einem Preis kaufst.

    Wichtig ist nur dass 2 Willenserklärungen vorliegen. Ob du ihm Geld überweist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
    (nur weil ich dir schnell 5€ in die hand drücke heißt das nicht, dass du mir deinen Fussball geben musst.)

    Laut $433 BGB ist dann ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurden.
    Nun hat man laut $433 Absatz 1+2 BGB Ein Anspruch auf Übergabe UND Übereignung. Der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
    Du hast das Geld überwiesen. Dein Teil des Vertrags ist erfüllt.
    Er erfüllt sein Ende des Vertrags nicht.
    Folgedessen hast du Anspruch auf Schadenersatz. Schadenersatz ist nicht das Geld was du ihm überwiesen hast, das ist ja dein Geld. Schadenersatz wäre ein Schaden der dir entsteht, weil der Verkäufer sein Ende des Vertrages nicht erfüllt. Hast du zum Beispiel eine Firma und weil ein Lieferant nicht liefert kannst du einen Tag nicht produzieren und du machst deshalb Verluste, so muss der Vertragspartner für den Schaden aufkommen.

    In deinem Fall wäre dein Schaden der Aufpreis den du für einen anderen gebrauchten Auspuff bezahlst "Der Schaden der dir entsteht weil er den Vertrag gebrochen hat". Kaufst du jetzt bei ebay einen teureren, dann kannst du dem verkäufer der sienen Vertrag gebrochenen hat den Aufpreis des neuen (Differenz) als Schadenersatzforderung gültig machen.

    Wichtig ist nur, dass du bei Whatsapp Screenshots machst und selber noch einmal überprüfst ob Antrag und Annahme wirklich zustande gekommen sind. Wenn ja, dann liegt ein gültiger Kaufvertrag vor. Du kannst kulant sein und des Vertrag auflösen, oder aber einen vergleichbaren Auspuff bei ebay erwerben und dem verkäufer die Differenz als Schadenersatz gültig machen. Das würde ich aber alles mit einem Anwalt besprechen. Wenn es sich um 50€ handelt wohl eher nicht, aber bei Summen jenseits der 200€ würde ich es mir überlegen.

    Alternativ kannst du ihm den Fall auch so darlegen, gerne auch meinen Text kopieren... wenn man gut argumentiert und ein paar Paragraphen nennt kannst du ihn vielleicht etwas unter Druck setzen und ihn dazu bringen dir den Schadenersatz so zu zahlen...

    Und um das noch kurz zu klären: "Er kann froh sein dass er das Geld zurückbekommen hat" ist totaler Käse. Zum Glück haben wir in Deutshcland ein funktionierendes Rechtssystem. Hätte er das Geld behalten, dann hätte er es mehr oder weniger geklaut. Ich kann es jedem empfehlen, sich über solche Alltagsdinge mal ausführlich zu informieren. Damit kann man viel sicherer bei Alltagsgeschäften auftreten und weiß genau, wann man verarscht wird und wann nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von derknabe (10. August 2017 um 17:30)

  • Bei eBay Kleinanzeigen sind keine Bankdaten hinterlegt, demzufolge muss ein Verkäufer diese aktiv mitteilen. Man kann also nicht Geld überweisen, ohne das der Verkäufer zugestimmt hat. Ich als Laie würde das als Willenserklärung auslegen.

    Nutzt nur alles nichts, wenn man das durchprügeln will, dann wird das ohne Anwalt nichts werden. Der Verkäufer wird sich stur stellen, wie jeder andere auch. Das ist die Mühe nicht wert, hier geht es ja nicht um ein teures Auto oder ähnliche Dinge.

  • Teils Teils, man kann eine Willenserklärung auch duch konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln) abgeben. (zB kommt beim Online Versand meistens der Vertrag zustande, wenn die den Artikel verschicken. Deine direkte Bezahlung ist nur Kulanz und die Bestellbestätigung nur eine Information dass sie deinen Antrag erhalten haben. Die Annahme liegt tatsächlich erst im Verschicken des Artikels, insofern sie keine explizite Email verschicken (was amazon und co nicht machen.))

    Das Mitteilen der Bankdaten kann man so auslegen, aber da begibt man sich auf Eis, wenn man im WA Verlauf etwas findet wie:
    "Ich wäre bereit dir 500€ für den Auspuff zu zahlen"
    "Ok, schick das Geld an diese IBAN:DEXXXXXXX"

    Dann ist es deutlich einfacher

  • Wie der gewerbliche Onlinehandel funktioniert, ist mir klar. Ich dachte wir seien uns einig, dass es hier ausschließlich um ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen über die Plattform eBay Kleinanzeigen geht.

    Den Verlauf kennt der Käufer selbst am besten. Aber an ein "Hey ist die Anlage noch da?" "Klar, ach übrigens hier meine Bankdaten, einfach mal so in den Raum geschrieben" glaube ich weniger. Aber das ist ja kein Wissen, nur Glauben. :freak

  • Junge junge echt schlimm, dass es Leute gibt die auch bei solchen Kleinigkeiten überhaupt an einen Rechtsstreit denken.

    Das macht die Gesellschaft kaputt, immer muss man Angst haben von jedem verklagt zu werden. Überall stehen Paragraphen in Anzeigen.. etc. In anderen Ländern wäre dieser Thread undenkbar :D (Edit: Zur Ehrenrettung Deutschlands, sehe gerade der TE ist in der Schweiz, aber manche zustimmende Antworten stammen aus D.)

    Es kann jedem mal etwas passieren. Wärst du dann auch so locker wenn man dich deswegen auf Schadensersatz verklagen will obwohl keinem ein direkter Schaden entstanden ist. Gut er war so ehrlich und nannte den wahren Grund.

    Aber nimm mal an du Verkaufst etwas, bekommst das Geld und auf dem Weg zur Post fällt das Paket runter und der Arikel ist defekt. Da wärst doch auch froh wenn die Sache mit der Rückzahlung erledigt ist und dir der Käufer nicht die Differenz eines anderen Angebots in Rechnung stellt..