XSR700: Welche Sitzbank für mich?

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  • Hallo Leute,

    ich habe eine Frage, die vermutlich gut in diesen Chat passt. Befinden sich beim Kauf der original Yamaha Solositzbank für die XSR 700 Papiere wie z. b. eine ABE dabei?

    Eine Anfrage beim TÜV Nord vor ein paar Tagen ergab, dass eine Änderung der Sitzplätze eingetragen werden muss und die Rückrüstung auch wieder.

    Gruß

    Tim

  • Für die Solositzbank benötigst du keine ABE und es muss auch nichts eingetragen werden. Du änderst ja nicht grundsätzlich die Anzahl der Sitzplätze auf deinem Mopped.

    Wäre was anderes, wenn du den Heckrahmen kürzt, die Soziusrasten entfernst usw. so dass dauerhaft nur Solaobetrieb möglich ist...

  • Ich glaube der Tüv stört sich schon dran, wenn Zweipersonenbetrieb eingetragen ist und der Halteriemen für den Sozius fehlt.

  • dazu muß er aber wissen, daß es einen Halteriemen an dem Modell eigentlich gibt! Zahlreiche Modelle haben keinen, ergo wird das nicht geprüft- zumindest wollte das an meiner alten XT nie jemand das sehen - weiß nicht mal mehr, ob die orignal einen hatte, aber wenn ich so nachdenke, ich glaube schon.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Der Halteriemen ist ja auch sehr wichtig :0plan

    Was du schreibst, ist natürlich richtig. Wenn auf der Sitzbank Platz für einen Sozius ist, müssen auch die Soziusrasten, soewie Griffe oder Halteriemen angebracht sein.

    Hier haben wir jetzt aber den Fall, dass erst garkein Sitzplatz für den Sozius vorhanden ist.

    Würde ja auch wenig Sinn machen, jedes mal, wenn man die Sitzbank tauscht, erstmal beim TÜV vorzufahren...

    OK, nur weil es keinen Sinn macht, haißt das natürlich nicht, dass es nicht trotzdem Vorschrift sein kann...

  • naja, weiß nicht. Wenn 2 Plätze eingetragen sind, dann müßten Fußrasten und irgendwelche Festhaltemöglichkeiten da sein. Ob aber dafür eine für den Popo angenehme "Sitzunterlage" Pflicht ist oder der wohlgeformte Hinterragkotflügel (in stabiler Ausführung..) reicht? Ich denke, Polster ist keine Vorschrift. Daher vermute ich, furzegal ob darauf einer oder zwei Platz haben.

    Andersrum: hast ein Sofa drauf und keine Fußrasten darf du trotzdem nur alleine drauf...

    Ich würde einfach die Bank wechseln und fertig. Und wenn jemand dann die Fußrasten stört, abschrauben. Da kann keinen ernsthaften jucken. Und zum TÜV würde ich die einfach sicherhaltshalber mitnehmen um saublöden und unsinningen Diskussion aus dem Weg gehen: will er sie haben schnell dranschrauben und nachher wieder ab.

    Dadurch verliert man sicher auch nicht die ABE oder so was, weil ohne Sozia die Teile NULL relevant sind. Siehe fahren mit Slicks auf trockener Straße.

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  • Hm guter Thread. Das Thema hatte ich gar nicht auf dem Schirm und der Sattel den ich mit der Maschine gekauft habe, hat keinen Riemen. Jetzt muss ich mal schauen, ob ich da etwas nachrüste oder mir für den TÜV die Originalsitzbank besorge.

  • Beim Umrüsten auf einsitzig ist das vom TÜV abzunehmen und in der Zulassungsbescheinigung einzutragen. Diese Änderung kann afaik nicht als ABE/e-Zeichen geben. Analog andersrum. Allerdings kann man auch auf Einsitzer mit Vermerk "wahlweise 2 Sitzplätze" und entsprechenden Anmerkungen, was umzubauen ist (Fußrasten, Griffe, ...) umschreiben lassen. Dann sind aber auch bei jeder TÜV-Prüfung beide Zustände vorzuführen. Was aber genau als Sitz gilt ... kA.

    Praktisch fahre ich schon seit der 2. Saison ohne Eintragung als Einsitzer rum und es hat noch keinen wirklich gestört.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Wenn dadurch der Soziusplatz wegfällt: Ja.

    Was mir beim Solositz auf durchaus so aussieht, aber wie gesagt: Exakte Kriterien für "Sitz" - keine Ahnung, wird im Ernstfall der TÜV beantworten können.

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  • Ich habe dazu Yamaha Deutschland befragt und heute die Antwort bekommen.

    Angeblich ist der Solositz Bestandteil der Betriebserlaubnis der XSR 700. Deshalb wird für die Umrüstung nichts weiter benötigt. Soziusfußrasten bleiben dabei montiert.

  • Halteriemen: Immer das erste was ich abmache. Hat noch nie jemand drauf geachtet, weder TÜV noch DEKRA. Hat schon mal jemand als Sozius versucht sich da fest zu halten 😂😂. Viel Erfolg 😉.

    Ich hab die normale Bank drauf, da aber immer alleine unterwegs, Soziusrasten abmontiert.😱. In Knast muss ich dafür wohl nicht. 🤷🏻‍♂️

    Es soll ja sogar Motorradfahrer geben, die zu Gunsten des Klangs den Kat entfernt haben 😱

    Alles kriminelle Rockers 😂😂

    Gruß Ulli

    XSR 700 in Garage-metal, Evotech KZ-Halter, Barracuda S-LED Blinker B-Lux, V-trec verstellbarer Hebelsatz, Barracuda Sturzpads, Oxford Touring Griffheizung, Michelin Pilot Power, Tachoverlegung, Wilbers progr. Gabelfedern, Wilbers Federbein 640 Adjustine ... to be continued...:klatschen:toeff

  • Die Problematik bei solchen Sachen ist einen einsichtigen und mit sich redenden TÜV Sachverständigen zu finden. Viele Eintragungen sind auch eine Ermesssungssache wo die Prüfer Spielraum habe was geht oder nicht. Der eine lehnt sich da weit aus dem Fenster der ander schau nicht mal raus.

    Als Vorschlag: spreche dein Anliegen bei mehreren Prüfern an, mal schauen was rauskommt.

    :bier :rocker :D :freak

  • Ich hatte gestern Kontakt mit einem AAS, der selbst Motorrad fährt.

    Seiner Meinung nach ist das kein Problem, so lange die Fußrasten dran sind.

    Bei einem VW Bus z.B. kann man auch einzelne Sitze ausbauen ohne das die BE ungültig wird.

    Soweit ich weiß ist auch nirgendwo eine Mindestgröße für den Sitz vorgegeben. Wenn also 2 Mann (oder Frau) auf den Soziussitz passen :denk

  • Bei einem VW Bus z.B. kann man auch einzelne Sitze ausbauen ohne das die BE ungültig wird.

    Und was steht bei dem bzgl. Anzahl Sitzplätze im Schein/CoC? Da sollte (nach kurzem Googlen) dann auch eine Zusatzbemerkung drinstehen, also z.B. normal 7 Sitze mit Zusatz "wahlweise 2, wahlweise 5" oder so (je nach Sitzkonfig).

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Sollte wenn wohl in der 22 unten stehen, die 7 wären bei dir erstmal "nur" die Standardkonfiguration. Aber interessant. :denk

    Hatte so Diskussionen hier gefunden.

    Zitat

    Bei mir steht bei S.1 eine "5".

    Bei Ziffer 22 steht "ZU S.1:WAHLW.2,6,7*"

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Bei meinem T3 waren 1-9 Sitzplätze eingetragen. Beim Motorrad kenn ich das so: Zwei Sitze eingetragen, dann müssen die da sein. Bei 1-2 Sitzplätze müssen zur Einsitzerbank auch die Soziusrasten und die Haltegriffe weg.

    In der Praxis ist Wurst (solange man alleine fährt), im schlimmsten Fall gibts halt ein Mängelbericht und man muss vorfahren.

    Was mehr als 215kg (ohne Koffer) wiegt, wäre besser ein Auto geworden.