Lightmode Helm EL wires

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  • Ich habe leider die Vermutung, dass das den Kollegen der Rennleitung nicht so gefallen wird.

    Abgesehen davon, dass ich nicht soo häufig Nachts unterwegs bin und ich es im Tageslicht weniger schön finde. Nachts dafür um so Tron-iger.

  • Glaube nicht dass das Legal ist...
    Ich hatte mal an der Vespa eine grüne Motorbeleuchtung und wegen der wurde ich aufgehalten...
    Hab sie vor Ort ausgebaut...
    Sie waren sehr kulant...


  • Glaube nicht dass das Legal ist...
    Ich hatte mal an der Vespa eine grüne Motorbeleuchtung und wegen der wurde ich aufgehalten...

    Naja Motor Beleuchtung ist wie Unterboden Beleuchtung am Auto nur zu Show zwecken zulässig ... aber ist ja am Helm und nicht am KRAD
    dazu meinte mal n sherif das das besonders bei rot grün und blau wegen Ampeln und einsatzfahrzeug blinklicht böse sei aber glaube muss mal die sherrifs fragen was die dazu sagen

  • Hatte ich bis gerade nie was von gehört oder gesehen. Ich glaube auch nicht, daß das legal ist, wobei man da wirklch mal nachgehen musste. Ich finde es aber auch irgendwie ein bischen zu trashig (vielleicht bin ich aber auch nur zu alt für sowas).

  • In der Artikelbeschreibung zum Skwal von Louis steht übrigens:
    "Die LED-Beleuchtung ist in Deutschland nicht Gegenstand der StVO. Die Nutzung ist nicht durch die StVZO reglementiert."

    Klingt für mich eher nach Grauzone als nach definitiv legal.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • In der Artikelbeschreibung zum Skwal von Louis steht übrigens:
    "Die LED-Beleuchtung ist in Deutschland nicht Gegenstand der StVO. Die Nutzung ist nicht durch die StVZO reglementiert."

    Klingt für mich eher nach Grauzone als nach definitiv legal.


    Sehe ich auch so..
    Mal schauen wann die erster Erfahrungswerte kommen...

  • Ich glaube ich bin ebenfalls zu alt dafür, somit gibt es mir nichts ab.

    Aber mal nüchtern betrachtet.
    Da hantiert man also mit dem Sekundenkleberfläschchen am Helm um die LED-Strips aufzukleben. Greift das unter Umständen nicht das Material des Helms oder die Lackierung oder beides an!?
    Des Weiteren wird ein Akku für die Stromversorgung am Helm angepappt. Sprich ich schau beim Kauf auf geringes Gewicht, dass ich mir dann mit einem Akkupack wieder zunichte mache. Aerodynamik und Geräusche mal ausgenommen, könnte aber auch ein Thema sein!?
    Mir blutet fast das Herz, wenn ich im Video dazu das gepatze mit dem Sekundenkleber am Helm sehe...

    Nein, manchmal bin ich gerne für manches zu alt... :D

  • StVZO gilt nur für die Fahrzeuge. Der Gesetzgeber hat noch nicht gecheckt was die LED-Technik alles möglich macht. Dennoch gibt es den Paragrafen 1/II in der StVO, der besagt, dass niemand geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert oder belästigt werden darf. Blaues Licht am Fahrzeug wird aufgrund der Irritationswirkung als Gefährdung angesehen und führt daher zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hier ist es aber nicht am Fahrzeug angebracht, die Gefährdung ist dennoch gegeben und ein Verstoß gegen den Grundsatz der StVO erfüllt. Meiner Meinung nach somit nicht zulässig.

    Anders wäre es wenn man sich an den Grundsatz halten würde "nach vorne weißes Licht, nach hinten rotes". Hier wäre nach aktueller Rechtslage schwer ein Verstoß zu begründen. Kann jedoch sein, dass ich was übersehen habe.

    Größeres Problem sehe ich bei der Anbringung. Ist sichergestellt, dass der Kleber nicht den Helm beeinträchtigt? Die meisten Hersteller verbieten schon Aufkleber und lt. deren Tests wohl auch zurecht. Bringt einem halt nichts wenn man gut gesehen wird und der Helm zerbricht beim ersten Sturz.

    Außerdem möchte ich wohl auch nicht wie ein Christbaum aussehen...

  • Naja, wenn das ein kleines Blinklicht ist, wird es wohl kaum eine Irritationswirkung haben.

    Ähnliche Problematik gibt es ja schon bei LKWs, die im Führerhaus ein Licht haben, das nach außen wirkt.

  • Ich persönlich fände einen Helm, der im dunklen gut sichtbar ist, ob jetzt mit Reflektoren, oder meinetwegen auch mit nicht blinkenden Leuchtstreifen, gar nicht schlecht. Aber zu welchem Preis, das hier dilettantisch umgesetzt worden ist verschlägt mir glatt die Sprache. Die Zielgruppe wird das Geraffel trotzdem hypen und kaufen. Möglicherweise erkennen die einige Helmhersteller hier Bedarf und setzen das gleich integriert als Sondermodelle bewährter Helme um. Für eine Sonderlackierung zahlt man bei einem guten Helm ja auch mal eben 100 bis 150 € mehr. Da wäre ja auch noch Luft nach oben. Wenn man schon eine Batterie hat, kann man die auch gleich für Bluetooth und Lautsprecher mit nutzen.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Ist sichergestellt, dass der Kleber nicht den Helm beeinträchtigt?

    Laut FAQ ist es eben ein gezielt an Helmen funktionierender, nicht-schädlicher Kleber (wär ja ansonsten auch total dämlich). Denen das erstmal glauben muss man halt trotzdem. Außer, man lässt mal eine Fachzeitschrift mit Labor drauf los oder so.

    Zitat

    5. Will the glue affect my helmet?

    No, our Helmet Glue/Accelerator combo does not contain any harmful solvents and is completely safe for helmets. Also, the glue instantly becomes inert when used in conjunction with the Accelerator.

    Anders wäre es wenn man sich an den Grundsatz halten würde "nach vorne weißes Licht, nach hinten rotes". Hier wäre nach aktueller Rechtslage schwer ein Verstoß zu begründen. Kann jedoch sein, dass ich was übersehen habe.

    Gelb zur Seite ist auch ein Thema. Irgendwo hier hatte ja auch schon jemand Probleme bekommen, weil die Felgenzierstreifen aus reflektierendem Material waren. An Fahrrädern sind wiederum Reflektoren in den Speichen nicht unüblich. An längeren Kfz sogar seitliche Markierungsleuchten Pflicht (inzwischen dürfen die sogar mitblinken). Versteh ich auch nicht, warum wir das angeblich nicht dürfen ...

    Brauchen wohl demnächst auch Motorräder (inkl. Fahrer) den Baumann-Schalter.

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  • Zitat von »coparni«
    Anders wäre es wenn man sich an den Grundsatz halten würde "nach vorne weißes Licht, nach hinten rotes". Hier wäre nach aktueller Rechtslage schwer ein Verstoß zu begründen. Kann jedoch sein, dass ich was übersehen habe.
    Gelb zur Seite ist auch ein Thema. Irgendwo hier hatte ja auch schon jemand Probleme bekommen, weil die Felgenzierstreifen aus reflektierendem Material waren. An Fahrrädern sind wiederum Reflektoren in den Speichen nicht unüblich. An längeren Kfz sogar seitliche Markierungsleuchten Pflicht (inzwischen dürfen die sogar mitblinken). Versteh ich auch nicht, warum wir das angeblich nicht dürfen ...

    Brauchen wohl demnächst auch Motorräder (inkl. Fahrer) den Baumann-Schalter.

    Ich denke hier geht es um den Helm und nicht um das Fahrzeug. Der Helm ist Kleidung und den Kopf kann man drehen, dann ist z.B. gelb vorn. Du kannst dir auch ne Jacke oder Warnweste mit bunten Reflektoren anziehen. Solange nichts wie blöd blinkt und andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, sollte es komplett Wurscht sein.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Natürlich ist das Lightmode für den Helm. Mir ging es darum, dass die ganze Beleuchtungsregelung generell sehr kniffelig ist.
    Und allgemein: Ja, du kannst was mit bunten Lichtern oder Reflektoren anziehen. Das "etwas können" machts aber eben nicht zwingend legal. Bloß weil du etwas für "andere nicht beeinträchtigend" hältst, bedeutet das nicht, dass andere die Auffassung teilen. Deshalb ist das Ganze eben irgendwie grauzonig.

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