Zulassung gemäß EU Recht oder StVO?

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  • Ich kann den Frust beim Käufer schon verstehen, da kauft er ein nagelneues Motorrad, freut sich auf die ersten Ausfahrten und dann ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
    Für mich hat der Käufer schon ein Recht darauf eine Frist beim Händler/ Yamaha Deutschland zu setzen, damit sich der Fehler so schnell wie möglich behoben wird. Ansonsten kann es sein, dass der Fall erst später bearbeitet wird.

    Ich hatte ein Problem mit Yamaha Deutschland, Im Sept 2018 gab es eine Schriftwechsel wegen der Rückrufaktion (Kettenschutz könnte sich lösen), hatte damals mit Yamaha Deutschland geklärt aus der Liste herausgenommen zu werden, da ich den Original Kettenschutz gar nicht mehr an der Maschine hatte/habe, sondern eine Hinterradabdeckung inkl. Kettenschutz. Alles war belegt, inkl ABE usw. und von Yamaha Deutschland bestätigt aus der Datei herausgenommen zu werden.
    Letzen Monat (genau nach 1 Jahr bekam ich dann einen Brief vom KBA, dass wenn ich nicht bis zum 1 Oktober die Arbeit bei einer Yamaha Werkstatt durchführen lasse, meine Zulassungsstelle angewiesen wird, mein Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen.

    Dort anrufen geht nicht, also wieder Kontakt mit Yamaha Deutschland aufgenommen, erst nach dem 3 Mal kam ich dann an die richtige Person, dieser hatte ich die schriftliche Bestätigung von 2018 zugeschickt und dann war der Groschen gefallen. Es gab eine Entschuldigung und eine Bestätigung, dass ich nun endlich aus der Datei der fehlenden Rückrufkandidaten gelöscht wurde.

    Mit der Entschuldigung war für mich das Thema dann auch gegessen, zumindest wurde der Fehler eingestanden (wir alle machen Fehler).
    Aber was ich damit sagen möchte, manchmal muss man auch massiv für seine Interessen eintreten. Mit nur einer Email hätte sich das meinige Problem mit großer Sicherheit nicht gelöst.

    Off Topik: Der 1. Oktober ist noch nicht lange her. Sei Dir da nicht so sicher, dass die nicht demnächst bei Dir daheim sind. So einem Kollegen passiert, war aber Versicherungssache wo die Versicherung auch hoch und heilig bestätigt hat, dass sie wieder alles mit den Behörden geklärt haben. Ja und dann standen sie da und haben den Stempel runter gekratzt (kostet übrigens auch was).

    Zum Thema: ich kann den Frust auch verstehen. Bei mir stand die T7 schon da, aber die Papiere brauchten eine Woche, das war eine sehr lange Woche.....

  • Ich kann den Frust beim Käufer schon verstehen

    Die Kritik bezog sich wohl weniger auf das Bestehen auf ein korrekt übergebenes Fahrzeug, als auf das Drängen auf Entschädigung. Das Ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig. Jeder Verkäufer hat gegenüber dem Kunden ein Nachbesserungsrecht, was er nutzen wird. Ich schicke ja auch nicht meinen defekten Fernseher zur Gewährleistung ein und verlange noch einen Satz Lautsprecher als Entschuldigung.

  • Die Kritik bezog sich wohl weniger auf das Bestehen auf ein korrekt übergebenes Fahrzeug, als auf das Drängen auf Entschädigung. Das Ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.

    Ok, alles klar.

    Fehler können überall passieren, es ist immer so eine Sache wie und wie schnell Unternehmen damit gegenüber Kunden umgehen.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Off Topik: Der 1. Oktober ist noch nicht lange her. Sei Dir da nicht so sicher, dass die nicht demnächst bei Dir daheim sind. So einem Kollegen passiert, war aber Versicherungssache wo die Versicherung auch hoch und heilig bestätigt hat, dass sie wieder alles mit den Behörden geklärt haben. Ja und dann standen sie da und haben den Stempel runter gekratzt (kostet übrigens auch was).

    Zum Thema: ich kann den Frust auch verstehen. Bei mir stand die T7 schon da, aber die Papiere brauchten eine Woche, das war eine sehr lange Woche.....

    Alles ist möglich, Deutschland Yamaha hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich aus der Datei bin und beim nächsten Datenabgleich mit dem KBA dann aus der Rückrufaktion bin. Mehr kann man nicht tun, weil diese Sachen EDV technisch gehändelt werden. Den Schriftverkehr habe ich abgespeichert, auch das Entschuldigungsschreiben von Yamaha. Für mich ist der Fall erledigt.

    Man bekommt schon einen Schreck, wenn man einen behördengelben Einschreibebrief vom KBA, mit Androhung Entziehung der Zulassung, bekommt.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • ok, es gibt also durchwachsene Erfahrungen mit Yamaha Deutschland ;)

    Ich für meinen Teil als Anstoßer der Diskussion wünsche mir nur eine zügige

    Abwicklung des ganzen. Dabei finde

    Ich es auch legitim die Möglichkeit der Kauf Rückabwicklung anzusprechen.

    Schließlich hat Yamaha in mir momentan einen eher unzufriedenen Kunden und darf das auch merken.

    Dass das alles über den Händler gehen muss tut mir für den guten Mann auch wirklich leid, aber als Privatperson selber anrufen kann man wohl knicken :P

    Und ich finde nach wie vor,

    dass so eine Entschuldigung gern auch Gutscheinform haben darf...

    Das tut einem global Player wie Yamaha nicht weh, und wenn der Kellner unsere Bestellung verpatzt freuen Wir uns auch über eine Runde aufs Haus ;)

    Und ja, Fehler sind menschlich. Keine Frage

  • [..]

    Ich es auch legitim die Möglichkeit der Kauf Rückabwicklung anzusprechen.

    [..]

    ...letztendlich hilft da ein Blick in das Vertragswerk, was Du mit Deinem Händler unterzeichnet hast. Wenn der Punkt Rückabwicklung so nicht behandelt ist, dann der Blick ins BGB.

    Ansonsten steht hier locker beschrieben, was wohin gehört. Ich bin froh, dass alles so schick einfach geregelt ist: KBA - Regelungen zur Zulassungsbescheinigung

    Würde mich fast schon interessieren, was da bei Dir nun genau falsch ist...

    Oder wie ich schon oben erwähnt, warum liessest Du nicht eben den Händler zum Straßenverkehrsamt schlappen, der macht sowas häufiger, eigentlich.


    Denke dass Du sehr viel ansprechen kannst. Und mit dem Satz "wie es in den Wald hineinruft..." kannst Du gerne auch schonmal ausmalen, wie das ankommt. Zumal wiederum der Händler kaum der richtige Baum ist, an den Du dann "bellst".

    Abgesehen davon, die Geschichte von Apollo ist auch nicht hilfreich. Er hätte einfach wie auf seinem Anschreiben wegen der Rückrufaktion beschrieben, seinen/einen Yamaha Vertragshändler aufsuchen sollen. Dann wäre das den vom System vorgesehenen Weg gegangen. Er hätte auch die beiden Schrauben und Hülsen im Zweifelsfall mit Heim zu seinem Kettenschutz genommen und daran festkleben können. Bei der Maschine wäre dann über den Händler das "erledigt" hinterlegt worden.

    Warum er jetzt den Weg über Neuss machte, warum er besonders schlau am System vorbei agieren wollte, keine Ahnung. Zumindest sieht man im Ergebnis, dass es nicht so gut war. Aus nichts eine Aufregung kreieren, lass das mal nicht die Pharmaindustrie für Mittel zum Blutdrucksteigern lesen...

  • @hombacher

    alles richtig was Du da schreibst. Beim Händler war ich damals, leider hat der gerade ein paar Wochen zuvor seinen Vertrag als Yamaha Vertragshändler aufgelöst und könnte nicht helfen (Hohls in Bergen).

    Der Händler wo ich die Tracer kaufte, sitzt hinter dem Elbtunnel in Hamburg. Dort ist Dauerstau und von mir sind es ca 90 km. Also going ich den Weg über die Yamaha Zentrale, wäre auch gut gegangen, wenn die Dame halt keinen Fehler gemacht hätte.

    So ein Fehler wäre auch beim Händler möglich gewesen.

    Was solls, abgehakt und nach Vorne gucken! Fehler passieren halt, zumindest hat sich die Frau ganz nett entschuldigt.

    Also alles ok von meiner Seite her.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Eben, abhaken und Blick nach vorn.

    Es ist in meinem Fall auch gar nicht nötig

    Irgendwelche Bäume anzubellen...

    Mein Händler ist dran- wobei "mein Händler" nur heißt dass das Mopped von dort kommt.

    Woanders gab es schlicht keine neue XSR,

    und ich sitze hier im Harzer Händlerloch.

    Mindestens 1H fahrt zu den nächsten, somit kamen die Papiere vorab per Post zu mir zum anmelden.

    Genau falsch ist die Version -von was auch immer... Punkt 2.2 im Zertifikat bzw. D2 im Brief, s.o..

    Und eigentlich wollte ich nur wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie er das gelöst hat :D

    Info was Yamaha- telefonische Entschuldigung ist erfolgt- jetzt tut habe ich bis morgen mittag...

    Danke für den Link!

  • Dabei finde

    Ich es auch legitim die Möglichkeit der Kauf Rückabwicklung anzusprechen.

    Mit welcher Begründung? Du bekommst dein Moped mit etwas Verspätung. Rückabwickeln und eine andere Maschine kaufen beschleunigt das auch nicht. Rechtlich hast du keine Handhabe, es sei denn, es gab einen verbindlichen Liefertermin.

    Ich als Yamaha würde dazu sagen: „Nö! Danke für den Umsatz. Auf solche Kunden können wir in Zukunft verzichten.“

  • Nur um nochmal zu präzisieren was nicht eingetreten ist: Es wurden nur Möglichkeiten der Handhabung dieses Falles aufgezählt die man hätte, sollte eine entsprechend verfahrene Situation eintreten.

    Das sollte keinesfalls Themenschwerpunkt werden. Nur hatten Wir ein langes Wochenende Zeit uns dazu auszulassen :P

    Mein Händler, der genau weiß dass er mich entfernungsbedingt nie wieder sieht,

    hat den Fall zwischen Freitag und Montag mittag geklärt.

    Bei Yamaha gab es heute ein Meeting dazu, natürlich war der Zuständige in Urlaub...

    Aber heut Nachmittag erhielt ich eine Mail mit einem Schreiben an die Zulassungsstelle. Damit sollte die Entwertung des alten Briefes und das erstellen eines neuen möglich sein.

    Die kosten trägt Yamaha.

    Ursache war also ein Fehler im Fahrzeugbrief, nicht im Zertifikat.

    Danke für die Ratschläge, und sorry dass es etwas ausgeufert ist.

    Der Händler und ich sind immer noch auf Du,

    es gab nur beste Zusammenarbeit zur Problemlösung:ablachen