Zulassung gemäß EU Recht oder StVO?

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    • Offizieller Beitrag

    Fahrzeuge du nach StVZO zugelassen sind gibt es heute quasi nicht mehr da die Fahrzeuge meistens für den europäischen Markt gebaut werden und nicht nur für Deutschland.
    Die XSR ist wie jedes andere halbwegs aktuelle Motorrad auch nach EG bzw. EU-Recht zugelassen.

  • Da hat Jonas recht. Siehst du in der Zulassungsbescheinigung daran, dass eine EG-Typgenehmigungsnummer angegeben ist. Bei Autos ist das seit Mitte der 90er Standard.

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    • Offizieller Beitrag

    Ah, perfekt. Dann muss ich mal schauen inwieweit man da nachrüsten könnte.

    Danke euch beiden! :)

    Was haste denn vor? Auf LED wechseln? Bei Veränderungen an der Beleuchtung brauchst du afaik ein lichttechnisches Gutachten (Kosten mehrere Hundert €) und dann kannste es erst eintragen lassen. Sowas lohnt sich in der Regel nur für Leute, die entweder zu viel Geld haben oder aber den Kram verkaufen wollen.

  • Du kannst alle lichttechnischen Einrichtungen einfach gegen andere Austauschen sofern sie ein "E"-Prüfzeichen haben und die geometrischen Vorgaben eingehalten werden.

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  • Und ich spiele so ein bisschen mit dem Gedanken dann einen Doppelscheinwerfer zu verbauen. Entweder den Original zweimal oder wenn es was gutes gibt einen anderen zweier. Einfach für eine bessere Ausleuchtung.
    Aber habe noch keinerlei konkrete Umsetzungsideen bisher. Versuche mich gerade zu informieren was erlaubt ist und was nicht

  • Moin,

    ich bin der Neue :D

    Und gleich mit einem hässlichen Problem,

    das evtl gut in diesen Thread passt:

    Heute wurde meine Flammneue XSR

    Geliefert, ich hab das Kennzeichen

    schon in der Hand-

    Da meint die freundliche Beamte

    Sie könne die Zulassung nicht abschließen,

    weil Punkt 0.2.2 des Zertifikats ("Version 3") nicht mit Punkt D2 des Briefes ("Version 1")

    Übereinstimmt :P

    Bin ich ein Einzelfall????

    Mein Händler rotiert schon...

  • schon klar.

    Aber wer machts?

    Woher kommt der Fehler?

    Punkt ist ich hab hier ein Mopped

    Und es darf nicht auf die Straße :(

    Fahrgestellnummer etc passen,

    nur die Version nicht

  • Ich tippe dass Yamaha da einen Fehler in den Papieren gemacht hat. Der sollte doch schnell behoben werden können.

    Ich würde trotzdem mit Kaufrückabwicklung drohen und ein Ultimatum setzen. Natürlich alles schriftlich machen.

    So etwas darf nicht passieren, dass jemand eine neue Maschine kauft und sich dann auch noch herumärgern muss!

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Da hat vermutlich Yamaha Deutschland beim Briefdruck einen Fehler gemacht. Die Zulassungsstelle könnte den Brief entwerten und einen neuen ausstellen. Machen viele aber nicht, will sie keinen Bock darauf haben. Also muss Yamaha Deutschland einen neuen Brief drucken. Sollte kein Problem sein.

  • Stimmt, für den Ärger sollte

    wenigstens eine Entschädigung von Yamaha drin sein.

    Mir tut schon der Händler leid,

    der checkt ab jetzt sicher alle Papiere doppelt...

    Das mit den entwerten klingt interessant.

    Ich werd heute nochmal zur Zulassungsstelle und fragen.

    Und vorher nochmal Richtung Yamaha

    Telefonieren. Auch wg Rückabwicklung ggf..

    Danke!

  • Der war gut... was erhoffst du dir?

  • im Harz gibts solche Behörden.

    Dafür ruhen sie sich die Woche über nachmittags aus :kaffeemuede

    Ich erreiche trotzdem keinen...

    Ja wenn Yamaha das verbockt hat sollte doch eine kleine Entschuldigung drin sein.

    Der Bock ist schließlich bezahlt.

    Freie 1000er Inspektion wäre nett,

    oder ein Griff in die Zubehörkiste.

    Wird ja wohl auch noch paar Tage dauern...

    Mal gucken ;)

  • ...es gab wohl schon Fälle, wo die Anmeldung durch war und im Nachhinein der Halter Post vom Straßenverkehrsamt bekam. Da stimmten dann die Angaben im Schein nicht.

    Wie auch immer, Wandlung, Schadensersatz etc. alles albern. Woher kommt dieses dauernde Recht haben wollen und Rumsauen müssen? Ich habe seit jeher hier immer einen Korb ungelegter Eier für die besonders strebsamen Mitmenschen rumstehen. Ich werde jetzt mal eine Auswahl erster Steine für die Schuldlosen daneben legen.

    Brief und Maschine kommen getrennt voneinander. Irgendwann während die Maschine den Transportweg angetreten hat, macht sich Yamaha in Neuss dran den Brief zu tippen, oder wie das Dingen heute heisst. Meist wird er direkt an die Hausbank geschickt, wenn der Händler nichts anderes sagt.

    Da vergeht ohnehin einiges an Zeit, ungeachtet dessen, dass hier alles nochmal gemacht werden muss. Hinterher nachzutarocken, das fühlt sich recht link an, zumal der Händler vor Ort am wenigsten dafür kann. Und lasst Euch versichert sein, der hat seine Möglichkeiten es sich wiederzuholen. Bei Euch, nicht so laut wie Ihr dann einst wart, lieber ruhig über Preise und Wartezeit bei den Inspektionen.

    Eine Anmeldung, eine Erstinspektion, Entfall der Überführungskosten, sowas wird vor dem Kauf einvernehmlich und gegenseitig ausgehandelt. Nicht hinterher ans Bein treten. Zumal der Händler, wie hier im Erzählsprung ersichtlich, am wenigsten dafür kann.

    Stell' Dich auf eine Woche Wartezeit ein und atme derweil ruhig durch die Hose.

  • Ja, ich bin auch abgeraucht inzwischen.

    Natürlich kann der Händler nix dafür, der hat den Brief ja nicht mal gesehen vorher.

    Aber natürlich war ich erstmal sauer,

    bestellt und bezahlt war ein

    Zulassungsfähiges Bike.

    Und für spätere Post hätten die Behörden

    meinetwegen den ganzen Winter Zeit gehabt ;)

    Trotzdem, anstelle von Yamaha Deutschland würde ich zusehen dass Kunden nach solchen ausrutschen wenigstens eine Stellungnahme erhalten, Kundenbindung und so... Mal sehen was die nächste Woche bringt.

    Und danke für die Info dass so was schon vorgekommen ist- präzedenz hilft vll meinem Händler die Sache fix zu klären.

  • Da vergeht ohnehin einiges an Zeit, ungeachtet dessen, dass hier alles nochmal gemacht werden muss. Hinterher nachzutarocken, das fühlt sich recht link an, zumal der Händler vor Ort am wenigsten dafür kann.

    Ich kann den Frust beim Käufer schon verstehen, da kauft er ein nagelneues Motorrad, freut sich auf die ersten Ausfahrten und dann ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
    Für mich hat der Käufer schon ein Recht darauf eine Frist beim Händler/ Yamaha Deutschland zu setzen, damit sich der Fehler so schnell wie möglich behoben wird. Ansonsten kann es sein, dass der Fall erst später bearbeitet wird.

    Ich hatte ein Problem mit Yamaha Deutschland, Im Sept 2018 gab es eine Schriftwechsel wegen der Rückrufaktion (Kettenschutz könnte sich lösen), hatte damals mit Yamaha Deutschland geklärt aus der Liste herausgenommen zu werden, da ich den Original Kettenschutz gar nicht mehr an der Maschine hatte/habe, sondern eine Hinterradabdeckung inkl. Kettenschutz. Alles war belegt, inkl ABE usw. und von Yamaha Deutschland bestätigt aus der Datei herausgenommen zu werden.
    Letzen Monat (genau nach 1 Jahr bekam ich dann einen Brief vom KBA, dass wenn ich nicht bis zum 1 Oktober die Arbeit bei einer Yamaha Werkstatt durchführen lasse, meine Zulassungsstelle angewiesen wird, mein Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen.

    Dort anrufen geht nicht, also wieder Kontakt mit Yamaha Deutschland aufgenommen, erst nach dem 3 Mal kam ich dann an die richtige Person, dieser hatte ich die schriftliche Bestätigung von 2018 zugeschickt und dann war der Groschen gefallen. Es gab eine Entschuldigung und eine Bestätigung, dass ich nun endlich aus der Datei der fehlenden Rückrufkandidaten gelöscht wurde.

    Mit der Entschuldigung war für mich das Thema dann auch gegessen, zumindest wurde der Fehler eingestanden (wir alle machen Fehler).
    Aber was ich damit sagen möchte, manchmal muss man auch massiv für seine Interessen eintreten. Mit nur einer Email hätte sich das meinige Problem mit großer Sicherheit nicht gelöst.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n