Umrüstung auf Xenon-Scheinwerfer

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  • Ich kann LED und Xenon überhaupt nichts abgewinnen - nachts auf der Landstraße blenden mich diese Dinger auch recht ordentlich (vor allen Dingen von getunten Autos ohne Leuchtweitenregelung).. Daher kann ich auch die Kritik am Halogen-Standlicht der 2018er MT-07 nicht nachvollziehen.

    Für Xenon-Scheinwerfer braucht man laut § 50 Abs. 10 StVZO eine automatische Leuchtweitenregelung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und ein System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt. Und dann muss das natürlich noch der TÜV abnehmen - Fazit: Lieber bei Halogen bleiben :)

  • Dass das Teil nicht zugelassen ist, sollte klar sein. Da musst du nicht erst zusätzliche Paragraphen rauskramen, die eh jeder kennt.

    Ansonsten kann ich deiner Argumentation überhaupt nichts abgewinnen. Lösung A für Problem X kann nicht schlecht sein, weil Lösung B für Problem Y bei unsachgemäßer Umsetzung Probleme macht. Öhm ... ja. Nein. Einfach nur Nein.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Es wurde nach der Legalität gefragt, also habe ich den entsprechenden Paragraphen zitiert. Ich dachte so läuft das in einem Forum, sorry ^^

    Ich finde LED/Xenon ja nicht nur schlecht, weil es mich vor allen Dingen bei nachgerüsteten Autos extrem blendet, sondern weil mir die Lichtfarbe auch zu kalt ist. Ich bin eben ein nostalgischer Halogen-Fan

  • Ja, ist ja soweit i.O., aber den Paragraphen zu den zusätzlichen Anforderungen an den Einbau brauchst du halt nicht, wenn die Lampe an sich schon nicht zugelassen ist. ;)

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  • Hab bei Mopeds mit LED noch nie eine Reinungsanlage gesehen.

    Ob diese Leuchtweitenregulierung haben kann ich auch nicht bestätigen.

    Weiß da wer mehr aufs Motorrad bezogen?

    Ein LED Licht ist auch kein Xenon Licht und braucht wahrscheinlich auch keine Reinugungsanlage , denke ich ?

  • Richtig, § 50 Abs. 10 StVZO bezieht sich auf Gasentladungslampen, also Xenon.

  • LED sind keine Gasentladungslampen.

    Interessant aber: K1600 hat wohl keine Scheinwerferreinigungsanlage. Weiß zufällig jemand, warum? Sondergenehmigung oder darf man weglassen wg. Kleinserie o.ä.?

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  • Für PKW gilt die ECE-R48.

    Dort steht:

    "Abblendscheinwerfer mit einer Lichtquelle oder LED-Modulen zur Erzeugung des Hauptabblendlichtbündels, deren Soll-Lichtstrom 2 000 Lumen übersteigt, dürfen nur in Verbindung mit Scheinwerferreinigungsanlagen nach der Regelung Nr. 45 angebaut werden"

    Ist also Wurscht, welches Medium das Licht erzeugt.

    Für Zweiräder gilt die ECE-R53.

    Dort steht nichts über die Notwendigkeit einer Scheinwerferreinigungsanlage.

    Also ist sie nicht vorgeschrieben.

  • Das alles beißt sich halt mit dem genannten Artikel der StVZO. Daher die Verwirrung/blöden Fragen. Aber bei allen neueren Fahrzeugen gilt wahrscheinlich tatsächlich, dass diese nach EU-Recht (und damit nach ECEs) zugelassen sind und die StVZO damit für die Tonne ist, oder?

    btw. eigentlich total falscher Thread für sowas ... vllt. mag ein Mod die Diskussion mal in was Passendes auslagern? ;)

    Edit: Um die Frage von CreytaX damit nochmal sauberer zu beantworten: Nein, gilt bei LED nicht, wenn das Auto nach StVZO zugelassen ist. (Die Konstellation gibt es aber vermutlich nicht, oder?)

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  • Wheeland 16. Mai 2018 um 15:54

    Hat den Titel des Themas von „Umbau auf LED/Xenon-Scheinwerfer“ zu „Umrüstung auf Xenon-Scheinwerfer“ geändert.