Guten Abend liebe Forennutzer,
bin noch ein absoluter Forenneuling und hoffe mal, dass ich mich in Sachen Umgangston und ähnlichem nicht komplett blamiere. Doch zu meinem eigentlichen Problem:
Ich bin nun stolzer Besitzer einer MT-07 (noch ungedrosselt), die ich gebraucht schon mit einigem Zubehör erworben hab. Unter anderem ist eben auch eine ZARD-Anlage verbaut.
Hab sie heute beim Händler meines Vertrauens vorbeigebracht, woraufhin dieser nachdem alles zwecks Drossel (alphatechnik) geklärt war, gemeint hat, dass für die Drossel eigentlich der Original-Pott drauf muss, da ja:
1. Ein Auspuff allgemein als leistungssteigernd gilt und das somit bei entsprechend hoher Veränderung eventuell ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre (wobei ein Auspuff laut mehreren Forenbeiträgen ja erstmal ein Leistungsminus bringt)
2. Der Auspuff nur für die ungedrosselte Maschine zugelassen sei
Letztere Aussage wurde ohne jeglichen Blick in die ABE/Papiere getätigt. Die "ABE" ist jetzt momentan noch im Motorrad beim Händler; was ich hier habe ist (glaube ich) eine Homologation.
In dieser steht auf Seite 3 auch etwas von der MT-07 mit gedrosselten 34 kW.
Homologation?
Meine Frage jetzt: Darf ich den Auspuff trotz Drossel legal benutzen? Die Rede ist vom vollständigen Auspuff ohne jegliche Modifizierungen (dB-Killer, etc.).
Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen mit dem Thema. Danke für schonmal für eure Antworten!
MfG Jannik