ZARD Auspuff und Drossel (48 PS)

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  • Guten Abend liebe Forennutzer,

    bin noch ein absoluter Forenneuling und hoffe mal, dass ich mich in Sachen Umgangston und ähnlichem nicht komplett blamiere. Doch zu meinem eigentlichen Problem:

    Ich bin nun stolzer Besitzer einer MT-07 (noch ungedrosselt), die ich gebraucht schon mit einigem Zubehör erworben hab. Unter anderem ist eben auch eine ZARD-Anlage verbaut.

    Hab sie heute beim Händler meines Vertrauens vorbeigebracht, woraufhin dieser nachdem alles zwecks Drossel (alphatechnik) geklärt war, gemeint hat, dass für die Drossel eigentlich der Original-Pott drauf muss, da ja:

    1. Ein Auspuff allgemein als leistungssteigernd gilt und das somit bei entsprechend hoher Veränderung eventuell ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre (wobei ein Auspuff laut mehreren Forenbeiträgen ja erstmal ein Leistungsminus bringt)

    2. Der Auspuff nur für die ungedrosselte Maschine zugelassen sei

    Letztere Aussage wurde ohne jeglichen Blick in die ABE/Papiere getätigt. Die "ABE" ist jetzt momentan noch im Motorrad beim Händler; was ich hier habe ist (glaube ich) eine Homologation.

    In dieser steht auf Seite 3 auch etwas von der MT-07 mit gedrosselten 34 kW.

    Homologation?

    Meine Frage jetzt: Darf ich den Auspuff trotz Drossel legal benutzen? Die Rede ist vom vollständigen Auspuff ohne jegliche Modifizierungen (dB-Killer, etc.).

    Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen mit dem Thema. Danke für schonmal für eure Antworten! :heil

    MfG Jannik

  • Hey, erstmal herzlich willkommen im Forum und Glückwunsch zu deiner MT-07!

    Was du hier schreibst, habe zumindest ich noch nie gehört. Mein Händler hat bspw. auch gesagt, dass ich die Euro4-Reflektoren einfach so entfernen kann, was ebenfalls nicht stimmt - daher würde ich niemals auf Aussagen vom Händler vertrauen.

    1) Ich glaube wohl kaum, dass man mit einem Zubehör-Auspuff über 48PS bzw. 0,2kW/kg Leistungsgewicht kommt.. Wie du selbst sagst: Prüfstandsmessungen ergeben immer das Gegenteil, nämlich weniger Leistung. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo jemand mit einem Zubehörauspuff und A2 Probleme wegen zu hoher Leistung hatte. Dann müsste die Rennleitung ja immer einen mobilen Prüfstand dabei haben ^^ Da würde ich mir also mal überhaupt keine Gedanken machen. Es gibt sogar genügend Leute, die ohne Drossel mit ihrem A2 unterwegs sind (einfach nur absolut dumm) - raus kommt es i.d.R. aber immer nur, wenn etwas passiert.

    2) Dass Auspüffe nur für gedrosselte oder offene Maschinen zugelassen werden, ist mir ebenfalls neu und mir ist auch kein Fall bekannt, wo jemand deshalb Probleme hatte. Soweit ich weiß, muss der Auspuff eine E-Nummer haben, der dB-Killer muss natürlich verbaut sein und wenn die Maschine dann nicht deutlich zu laut ist, wird die Rennleitung i.d.R. nichts sagen. Wobei ZARD-Anlagen ja generell sehr laut sein sollen, offizielle Messergebnisse liegen mir aber nicht vor.

  • Danke und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Hab ich das also soweit richtig verstanden, dass mir höchstwahrscheinlich Murx aufgetischt wurde?

    Die Homologation spricht ja auch von der gedrosselten... oder wofür ist dieses Schreiben eigentlich gedacht. Bin in dem Gebiet ziemlich unerfahren, wie man merkt.

  • Naja, so direkt würde ich das jetzt nicht sagen. Nur habe ich noch nie davon gehört, dass der Auspuff extra zugelassen sein muss, wenn das Motorrad gedrosselt wird. Eventuell geht es hier um die werkseitig gedrosselten MTs mit einer anderen Typenbezeichnung.

    Wofür dieses Schreiben gut ist? Das frage ich mich auch bei den EG-BE-Karten, welche manche Hersteller zum Auspuff dazulegen. Mitführen musst du sie nicht, die E-Nummer im Auspuff reicht als Nachweis über die Zulassung aus.

  • Das war ein kurzer Gedanke den ich zusammen mit meinem Yamaha Händler hatte, als ich im Frühjahr die Akrapovic bestellt habe. Kurz das Leistungsgewicht überschlagen, sollte passen. E-Zeichen vorhanden, für Euro 4 zugelassen, evtl. Leistungssteigerung sofern vorhanden sicher innerhalb der Toleranz. Der ganze Gedankengang dauerte keine 2 Minuten. Ich denke dein Händler liegt falsch.

  • Das ist die EG-Typgenehmigung für den Auspuff.

    Wenn Typ, Variante und Version deiner MT (steht im COC & in der Zulassungsbescheinigung) mit denen in der Tabelle übereinstimmen, darfst du den Auspuff verwenden.

  • Tut sie ja; halt bloß im gedrosselten Zustand. Macht aber laut euch allen nichts; bin beruhigt.

    Danke für die schnellen Antworten!