Kompletter Satz Reifen oder doch einzeln

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  • Hallo Leute,

    mein hinterreifen ist komplett hinüber aber der vordere ist noch sehr gut. Dazu muss ich sagen ist eine MT07 2017 mit Serienbereifung.

    Nun habe ich mir heute denn Conti Road Attack 3 für das Hinterrad bestellt. Jetzt frage ich mich ob das überhaupt gut ist wenn es zwei unterschiedliche Reifen sind und dazu noch ein Serienreifen :denk

  • MT-Tobi 29. Oktober 2018 um 20:28

    Hat den Titel des Themas von „Kompletter Satz reifen oder doch einzeln“ zu „Komplettersatz Reifen oder doch einzeln“ geändert.
  • Hallo Leute,

    mein hinterreifen ist komplett hinüber aber der vordere ist noch sehr gut. Dazu muss ich sagen ist eine MT07 2017 mit Serienbereifung.

    Nun habe ich mir heute denn Conti Road Attack 3 für das Hinterrad bestellt. Jetzt frage ich mich ob das überhaupt gut ist wenn es zwei unterschiedliche Reifen sind und dazu noch ein Serienreifen :denk

    Ist nicht erlaubt. Conti gibt sowas wie Road Attack 2 und 3 frei. Oder Michelin Piro3 und 4 zusammen. Aber nicht was du vorhast.

  • Wheeland 29. Oktober 2018 um 20:41

    Hat den Titel des Themas von „Komplettersatz Reifen oder doch einzeln“ zu „Kompletter Satz Reifen oder doch einzeln“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    in Anbetracht der Tatsache, dass die Serienbereifung um einiges schlechter ist als der C RA3 würde ich beide wechseln. Die 10€ die man dem Vorderreifen noch abfahren kann lohnen sich nicht, und schon garnicht wenn man gegen Reparatur- und Krankenhauskosten nach nem Lowsider rechnet. Abgesehen davon lohnt es sich allein aufgrund des besseren handlings.

    Mischbereifung ist bei Motorrädern ohne Reifenbindung (ein Relikt der Vergangenheit) erlaubt, jedoch nicht immer zu empfehlen. Conti gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Kombination heraus, da gibts dann also auch nix zu holen, wenn du dich hingepackt hast.

  • Geht sogar weiter: bei nem Unfall mit Fremdschaden kann es sogar passieren, dass du die Haftung übernehmen musst und die Versicherung sich rausmanövriert... (Gibt noch kein Urteil dazu.)

  • jetzt habt ihr wieder einen buschig gemacht...

    ich frage mich aber, was soll ich bei einem Reifenhersteller holen? Wenn ich mich hinlege, wie soll ich denn jemals beweisen, daß der Reifen schuld war? Selbst wenn der platzt kann es sein, daß er schon einen Macken hatte bevor ich losfuhr, ergo selber schuld. Gleiches wenn sich die Reifendecke löst oder ähnliches.

    Und umgekehrt genauso, ich darf Mischbereifung fahren oder eben nicht. Dager gibt es vermutlich auch noch kein Urteil, daß ich haften muß, wenn die Reifen es nicht mehr tun.

    Wenn ich die Größe fahren darf, hätte ich keine rechtliche Bedenken wegen Mischbereifung, andere schon.

    Auch, um wieder auf den Busch zu kommen, die Ratschläge, es nicht zu machen, gut sind!

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • in Anbetracht der Tatsache, dass die Serienbereifung um einiges schlechter ist als der C RA3 würde ich beide wechseln. Die 10€ die man dem Vorderreifen noch abfahren kann lohnen sich nicht, und schon garnicht wenn man gegen Reparatur- und Krankenhauskosten nach nem Lowsider rechnet. Abgesehen davon lohnt es sich allein aufgrund des besseren handlings.

    Mischbereifung ist bei Motorrädern ohne Reifenbindung (ein Relikt der Vergangenheit) erlaubt, jedoch nicht immer zu empfehlen. Conti gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Kombination heraus, da gibts dann also auch nix zu holen, wenn du dich hingepackt hast.

    Vielen Dank der Aufklärung. War dann Quatsch was ich geschrieben habe. Hatte das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung verwechselt.

  • jetzt habt ihr wieder einen buschig gemacht...

    ich frage mich aber, was soll ich bei einem Reifenhersteller holen? Wenn ich mich hinlege, wie soll ich denn jemals beweisen, daß der Reifen schuld war? Selbst wenn der platzt kann es sein, daß er schon einen Macken hatte bevor ich losfuhr, ergo selber schuld. Gleiches wenn sich die Reifendecke löst oder ähnliches.

    Und umgekehrt genauso, ich darf Mischbereifung fahren oder eben nicht. Dager gibt es vermutlich auch noch kein Urteil, daß ich haften muß, wenn die Reifen es nicht mehr tun.

    Wenn ich die Größe fahren darf, hätte ich keine rechtliche Bedenken wegen Mischbereifung, andere schon.

    Auch, um wieder auf den Busch zu kommen, die Ratschläge, es nicht zu machen, gut sind!

    Du darfst übrigens Winterreifen auf einem Auto auch bis 1,6mm Profiltiefe runterfahren.

    1. in Deutschland

    2. bekommst du bei den meisten Versicherungen dann ein Problem wenn was passiert

    Es gibt also nicht immer ein eindeutiges "darf ich - darf ich nicht"

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Es gibt also nicht immer ein eindeutiges "darf ich - darf ich nicht"

    logo, ging ja nicht darum, daß ich mir die Welt mache wie sie mir gefällt. WInterreifen und Profiltiefe sind mehr oder weniger gesetzlich klar geregelt, und deshalb darf ich bis 1,6mm und dann darf ich nicht mehr.

    Gibt es eigentlich Winterreifen für Möp? Es gibt doch "Dauerfahrer", was machen die denn im WInter?

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Das ist wohl aktuell etwas lustig. So wie ich das so auf die Schnelle verstehe: Alles illegal. Also zumindest die tatsächlich einigermaßen wintertauglichen Reifen. Pflicht, diese zu benutzen, gibt es allerdings auch nicht mehr. Offizielle Lösung: Nicht fahren. Oder wenn doch, dann sehr vorsichtig. (max. 50 km/h und so)

    https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-…4der.html?id=24

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • logo, ging ja nicht darum, daß ich mir die Welt mache wie sie mir gefällt. WInterreifen und Profiltiefe sind mehr oder weniger gesetzlich klar geregelt, und deshalb darf ich bis 1,6mm und dann darf ich nicht mehr.

    Gibt es eigentlich Winterreifen für Möp? Es gibt doch "Dauerfahrer", was machen die denn im WInter?

    Ich denke, dass du Maltes Post nicht ganz richtig verstanden hast. Du darfst laut Gesetz bis 1,6mm fahren. Ob die Versicherung das noch als "sicheren Zustand" definiert ist eine andere Sache. Da liegt die Hausnummer nämlich bei satten 4mm. Das heißt: die Polizei spricht dir keine Strafe aus, aber deine Versicherung zahlt bei einem Unfall trotzdem nicht.

    Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung des Reifens, insbesondere der Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Die Reifen können den Wasserfilm nicht mehr verdrängen. Sie verlieren den Kontakt zur Straße, das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken und bremsen. Deshalb Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren. Sommerreifen bei 3 mm, Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuern.


    Thread zu Winterreifen

  • danke, Andreas, Du hast recht, so habe ich das wirklich nicht verstanden.

    Aber ADAC ist kein Gesetzgeber und die Reifen verlieren mehr oder weniger ab Benützung Profil und damit die "guten" Eigenschaften. 4mm ist auch eine willkürliche Grenze, wie alle Grenzwerte.

    Wenn ich mit 1,7mm was hätte, da würde ich mich mit Händen und Füßen wehren, wenn ich wegen "schlechten" Reifen dran wäre. Dann wäre das Gesetz mit 1,6 irgendwie fast sinnlos.

    Genauso sehe ich das mit der Mischbereifung. Aber was soll's, machen die wenigstens und das ist ja gut so. Und die meistens wechseln auch vorher, wobei: einen gab's hier, der fährt die auf 0 runter... und einer sagte, solange trocken kann Dir keiner was anhaben, weil Slicks besser heben....

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Das ist wohl aktuell etwas lustig. So wie ich das so auf die Schnelle verstehe: Alles illegal. Also zumindest die tatsächlich einigermaßen wintertauglichen Reifen. Pflicht, diese zu benutzen, gibt es allerdings auch nicht mehr. Offizielle Lösung: Nicht fahren. Oder wenn doch, dann sehr vorsichtig. (max. 50 km/h und so)

    https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-…4der.html?id=24

    aber das steht doch als erster Satz: Winterreifenpflicht aufgehoben. Was soll dann der Rest? Kapiere ich (auf die Schnelle) auch nicht. Wenn ich keinen Winterreifen brauche mit M+S/Schneeflocke ist es mir doch wurscht ob ich einen gibt oder nicht. Es ist eher ein Problem der dicken Enduros wie die GS, weil die Stollenreifen "wegfallen", da diese ohne das Symbol den Speed nicht packen und daher (auch im Sommer...) nicht verwendet werden dürfen.

    Ganz agesehen davon, sind Stollenreifen die schlechtesten Winterreifen. Bald werden Stützräder im WInter Pflicht...

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Bitte nicht schon wieder diese elende Freigabe/Unbedenklichkeits/erlaubt/Haftungsdiskussion, die wie immer weitestgehend auf Halbinformation und Mutmaßungen beruht. Gerade in diesem Fall ist es doch völlig wurst, was erlaubt ist, denn der Threaderöffner muss sich einfach mal fragen, was er will.

    Wenn ich also z.B. wenig Geld habe oder einfach geizig bin und mir die Reifeneigenschaften zudem ziemlich egal sind, weil ich ohnehin nie in den Bereich der Haftgrenzen hineinfahre, gibt es für mich zig billigere und weniger schnell verschleißende Gummis, die allesamt irgendwie ihren Dienst tun. Und wenn ich es ernst meine mit dem sparen, kaufe ich nicht zwei billige Reifen, sondern trage die Pelle auf dem Vorderrad auch noch auf.

    Wenn ich es mir leisten kann und einen CRA3 (einen sehr sportlichen Tourenreifen) auf's Mopped mache, möchte ich den doch normalerweise auch artgerecht nutzen, denn sonst könnte ich mir doch das Geld für diesen tollen, aber auch recht teuren und vergleichsweise früh verschleißenden Reifen sparen. Und dann gehört ein passender Vorderradreifen einfach dazu, denn es nutzt doch nichts, wenn der Hinterradreifen zwar klebt wie Sau, man dann aber über's Vorderrad abfliegt.

    Die guten Eigenschaften (Haftung, Neutralität, Regensicherheit, Eigendämpfung, Lenkpräzision, Verhalten im Grenzbereich, ...) so eines Reifens kommen nämlich ausschließlich im fein abgestimmten Verbund von Vorder- und Hinterradreifen zum tragen. Und wenn ich schon unbedingt Mischbereifung fahre, dann kommt vorne der bessere Reifen drauf. Ein bisschen Rutschen und driften ist hinten ja manchmal ganz lustig, Wegrutschen über's Vorderrad aber nicht.

  • Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:

    • [...]
    • einspurige Kraftfahrzeuge,
    • [...]

    Aber es gelten jedoch folgende Einschränkungen zu ihrer Nutzung:

    • Vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
    • Während der Fahrt ist ein Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten.
    • Es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

    Heißt eben meist: Es fährt ein Bus/du hast noch ein Auto/sonstewas. Damit gibt es keinen Grund, mit dem Möp zu fahren.

    Edit: Vllt. mag ein Mod mal den ganzen Kram zu den Winterreifen von hier in den o.g. Thread schieben?

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • ok, ok doch zu schnell quer gelesen, sorry

    mein Fazit: pervers. Die haben echt nicht mehr alle Latten am Zaun. Gut daß ich im Winter nicht (mehr) fahre...

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  • Ich fahre aktuell Mischbereifung. Allerdings gleicher Hersteller. Vorne Michelin Road 5, Hinten noch Pilot Road 4.

    2 verschiedene Hersteller habe ich vor 3 Jahren mal bei meinem Roller montiert. Wollte auch auf bessere Reifen umsteigen, aber sparen.

    Keine 1000km später habe ich freiwillig auch den Vorderreifen getauscht. Habe mich plötzlich mit dem alten Reifen unwohl gefühlt. War die richtige Entscheidung. Viel harmonischer und sicherer als Originalbereifung.

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht schon wieder diese elende Freigabe/Unbedenklichkeits/erlaubt/Haftungsdiskussion, die wie immer weitestgehend auf Halbinformation und Mutmaßungen beruht. Gerade in diesem Fall ist es doch völlig wurst, was erlaubt ist, denn der Threaderöffner muss sich einfach mal fragen, was er will.

    wenn die Frage lautet "was ist erlaubt" ist das eben nicht wurst. Ist ja auch wichtig zu wissen nebenden Details wie Fahrverhalten.

    "Versicherung zahlt nicht" ist übrigens falsch, die Haftpflicht muss immer zahlen, kann einen bei entsprechenden Fällen allerdings in Regress nehmen (ergo will das Geld von dir zurück). Das ist in Deutschland auf 5000€ gedeckelt. Kann sich also immernoch lohnen den unbeliebten Nachbarn mit dem Krad über den Haufen zu fahren.

  • Ihr solltet aber im Auge behalten, dass die ganze Regelei für "winterliche Strassenverhältnisse" gilt. Es ist also durchaus völlig ok, auch im Januar bei 6 ° und trockener Straße zu fahren. Und derartige Verhältnisse gab es ja in den "Wintern" der letzten Jahre recht oft.