Hallo Leute,
wieso hat Yamaha eigentlich diesen langen Kennzeichenhalter an der MT vorgesehen, wenn die meisten User dann doch ein kurzen aus dem Zubehör ordern?
Sind die kurzen alle TÜV abgesegnet?
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Hallo Leute,
wieso hat Yamaha eigentlich diesen langen Kennzeichenhalter an der MT vorgesehen, wenn die meisten User dann doch ein kurzen aus dem Zubehör ordern?
Sind die kurzen alle TÜV abgesegnet?
Das Hauptargument sollte die Kompatibilität mit Seitentaschen/-koffern sein. Bei den meisten Varianten mit kurzen KZH sind die Blinker seitlich verdeckt.
aha, das leuchtet mir ein. danke
Der originale Kennzeichenhalter bietet auch einen deutlich besseren Spritzschutz für Fahrten im Regen. Dafür sieht er halt auch deutlich klobiger aus.
Das ist aber eigentlich bei allen Herstellern so...
Ausßerdem wollen wir ja auch noch was zu schrauben haben und beim Bikertreff sagen können "Das und das und das habe ich alles geändert...."
Ich habe mal gehört, dass eine (von vielen) dämliche EU-Norm daran Schuld sei. Bei Motorrädern muss das letzte "Karosserieteil" der Kennzeichenhalter sein. Da das Heck meist wesentlich kürzer ist als die Abschlusskante des Hinterrads, baut man eben diese klobigen und langen Kennzeichenhalter. Ob das stimmt und um welche Norm es sich handelt, weiß ich nicht, ich könnte mir es jedoch sehr gut vorstellen.
Ich habe mal gehört, dass eine (von vielen) dämliche EU-Norm daran Schuld sei. Bei Motorrädern muss das letzte "Karosserieteil" der Kennzeichenhalter sein. Da das Heck meist wesentlich kürzer ist als die Abschlusskante des Hinterrads, baut man eben diese klobigen und langen Kennzeichenhalter. Ob das stimmt und um welche Norm es sich handelt, weiß ich nicht, ich könnte mir es jedoch sehr gut vorstellen.
ich glaube dass genau dass der Fall ist. Will mal jemand in der StvZO nachlesen?
Müsste das dann nicht auch eine Regelung sein, die nachträglich gekürzte Hinterteile verbietet?
früher war es mal so, daß der Abstand von Hinterradnabe zu Heck/Kennzeichen/Halter/egalwas nicht mehr als x cm sein durfte. Das hatte der TÜV früher regelmäßig nachgemessen und wehe es fehlte ein cm - durchgefallen. Deshalb, so meine ich, haben manche auf dem Hinterrad noch ein kleines Schutzblech, dann zählt nämlich das.
Aber wenn das kurze für den TÜV ok ist, kann es daran nicht liegen.
Für Motorräder mit EG Zulassung gibt es keine vorgeschriebene Radabdeckung.
Danke Olli, ich wurde schon ganz wuschig.
Diese Regelungen wurden für EG geprüfte Fahrzeuge außer Kraftgesetzt:
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muss generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.
daß die Tracer mit dem Original-Halter dazu konform sein soll, naja, glaube ich fast nicht, aber juckt auch niemand. Und genau, das sind die 150mm die früher penibel gemessen wurden, aber die meistens Mopeds haben das heute sicher mehr und bauen auch nicht alle 2 Jahre um.
B52 :
EU- Recht schlägt hier nationale Vorschrift
Nabend,
aber es ging ja um das hintere Kennzeichen, ob das am absoluten Ende des Zweirades sein muss.
Steht aber nicht in der StVZO sondern in der FZV §10, dort verweist man auf ne EG Richtlinie.
Die Richtlinie heißt 2009/62/EG und da im Anhang 1.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…09L0062&from=ES
Steht jetzt nicht so explizit drin, nur der Abstand vom Boden, Neigungswinkel,
geometrische Sichtbarkeit ist da beschrieben.
Michel
Top Michel, darum ging es! Google hat sofort angeboten mir das Amtsdeutsch zu übersetzen, ist aber gescheitert
Danke euch allen. Da habe ich ja reichlich für Diskussionen gesorgt.
Mein Händler meinte, dass es bei den "kurzen Halter" noch nie Probleme mit dem TÜV gegeben habe. Das ist doch unter dem Strich die gute Nachricht. Ich werde den langen Halter aber behalten, jedenfalls erst mal, obwohl ich einen kurzen auch ansehnlicher finde.
Ich hab noch nie irgendwo davon gehört, dass jemand wegen einem kurzen KZH mit ABE Probleme gekriegt hat. Den Totschläger am Heck würde ich unbedingt wechseln.
Noch habe ich meine MT nicht. Mal sehen, wie lange ich mit dem Totschläger leben kann.
Ab heute ist sie mein, und alles total serienmäßig, auch der Kennzeichenhalter, den ich übrigens jetzt mit dem Nummernschild gar nicht so abstoßend finde. Es ist halt wie vieles im Leben Geschmacksache.
Moin Dieter ( mumbiker ),
meine allerbesten Glückwünsche zur 07er ! Viel Spaß mit Deinem neuen Gefährt. Allzeit gutes Ankommen und immer ein breites Grinsen unterm Helm!
Schönes Wochenende noch - und evtl. kannst Du ja auch schon die erste (größere) Runde fahren...