Überbrückung nicht eingetragene Drosselung

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  • Hallo Zusammen

    Bin neu in der Gruppe und habe eine wichtige Frage.

    Habe mir eine MT07 gekauft und werde das Motorrad dieses Wochenende vom Mechaniker drosseln lassen.

    Das vorführen werde ich persönlich bei der Prüfstelle übernehmen.

    Leider habe ich den Vorführtermin erst Mitte März!

    Mein Frage ist:

    Kann/Darf ich mit der Bescheinigung/Quittung vom Mechaniker, (welche drauf vermerkt ist, dass mein FHZ gedrosselt wurde) den einen Monat bis zum MFK Termin herum fahren, auch wenn nichts im Fahrzeugausweis vermerkt ist?

    Freue mich auf eure Antwort.

    Gruss Dominik aus Zürich

  • 1. Wenn Du den offenen Führerschein nicht hast, ist die Sache ohnehin klar - entweder Du hast einen Führerschein für das zu fahrende Fahrzeug oder nicht. Vielleicht irgendwann einen haben zu können ist nett, aber rechtlich irrelevant.

    2. Selbst wenn Du den offenen Führerschein hast, soltest Du nicht 4-6 Wochen lang ohne Eintragung herumfahren, denn jede zulassungsrelevante Änderung am Fahrzeug muss "unverzüglich" eingetragen werden. Was genau unverzüglich bedeutet, kann Dir sicher ein Jurist sagen, aber 4-6 Wochen sind dann wohl doch deutlich zu lang.

    Allerdings ist in diesem (2.) Fall das Risiko überschaubar, denn das Fahren ohne Betriebserlaubnis (wenn es denn überhaupt auffallen sollte) ist im Bussgeldkatalog relativ günstig eingepreist, wenn ich mich recht erinnere mit 70 Euro - und einem Punkt in Flensburg. Selbst ein Unfall dürfte keine ernsten Probleme bereiten, denn die Versicherung kann ja Leistungen nur dann zurückfordern, wenn die Manipulation am Fahrzeug für den Unfall ursächlich ist. Bei einer getunten Karre ist sowas schon schwierig genug nachzuweisen, bei einer gedrosselten wahrscheinlich unmöglich.

  • ...nach wie vor stellt der TE seine Frage aus der Schweiz heraus.

    Ich habe keine Ahnung, wie in der Schweiz die Vorführung des Fahrzeugs vor sich geht. Daher mein simpler Hinweis bei der durchführenden Stelle anzufragen, statt in einem Forum auf Meinungen und Mutmaßungen zu hoffen.

  • ...nach wie vor stellt der TE seine Frage aus der Schweiz heraus.

    Ich habe keine Ahnung, wie in der Schweiz die Vorführung des Fahrzeugs vor sich geht. Daher mein simpler Hinweis bei der durchführenden Stelle anzufragen, statt in einem Forum auf Meinungen und Mutmaßungen zu hoffen.

    genau; generell würde ich mir aber die beiliegenden Dokumente des Drosselsatzes (welche bei der MFK/Eintragung vorzulegen sind) genau anschauen. Wenn du Glück hast dann steht da drin dass du die Drossel/den Einbau erst bei der nächsten Kontrolle vorzeigen und eintragen musst, dies glaube ich aber eher weniger; hab aber auch keine Ahnung wie das ganze genau in CH geregelt ist, haben da ja einige "Besonderheiten" wie z.B. den Lernfahrausweis^^

    mfg Bernd, aus der nähe von BS;P