gefährliche Verkehrssituation

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  • Hallo,

    mich interessiert mal Eure Meinung: bin heute mit dem Auto (und Anhänger) auf einer belebten Straße gefahren, relativ breit mit aufgemalten Fahrradstreifen. Wollte links abbiegen (war keine Kreuzung, geradeaus oder links in Seitenstraße). In der Seitenstraße stand ein Auto mit einer verzweifelten Fahrerin, die nicht nach links (aus ihrer Sicht) rausfahren konnte, weil eben dauernd Autos kamen. Nett wie ich bin (manchmal..) habe ich die Fahrerin rausgewunken, als ich gerade keinen Gegenverkehr hatte und abbiegen hätte können. Sie fuhr raus und als sie die erste Fahrbahnhälfte überquert hatte und vor mir in meine Richtung weiterfahren wollte, hat mich rechts von hinten (klar von wo sonst..) eine 125er recht flott überholt und schert vor mir wieder links zur Mitte meiner Spur.

    Das gab dann eine Schrecksekunde und ne kurze Vollbremsung der Autofahrerin aber nix passiert, alle fuhren problemlos weiter.

    So jetzt frage ich mich, wer alles hat was falsch gemacht. Hätte sie den Motorradfahrer "erwischt", wäre ich dann auch dran, weil ich sie rausgewunken habe? Moralisch sicher, aber rechtlich? Darf mich der Motorradfahrer rechts überholen, also immer noch innerhalb der Spur, da ich wegen Abbiegen schon etwas mittig stand? Die Fahrerin darf sich nicht auf mein Zeichen verlassen, oder? (mir geht es nicht ums rausreden, es ist ja auch nichts passiert und es war auch nicht mal richtig brenzlig).

    Sollte ich sollte Aktionen zukünftig unterlassen? Hatte auch geblinkt, so nebenbei.

    Und wenn ich ehrlich bin: ich wäre mit dem Motorrad an dem Abbieger auch rechts vorbei gefahren.Allerdings ne ganze Ecke langsamer und vorsichtiger.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Egal ob die 125 überholt hat oder nicht ....

    ... in der Fahrschule sagte man uns: Wer rauswinkt oder generell den Verkehr anders dirigiert als vorgesehen, übernimmt die Verantwortung über die Situation. Ich bin mir nicht sicher, ob dich der Motorradfahrer überholen darf, denke aber schon. Du hast dich links eingeordnet und damit den Weg für ihn frei gemacht.

    Ich vermute, was auch vollkommen falsch sein kann: Du hast die Fahrerin herausgewunken, damit deine Vorfahrt aufgegeben und die Verantwortung über die Situation übernommen. Der Biker hätte überholt und vermutlich auch überholen dürfen (da bin ich mir nicht sicher) wäre in sie hineingekracht, er hätte Vorfahrt gehabt -> deine Verantwortung.

  • Ich kann dir das nicht rechtsverbindlich sagen aber ich denke das die Dame, auch wenn du ihr die Vorfahrt durch Handzeichen gewährst, schon selbst dafür verantwortlich ist. Und vermutlich, wenn ich deine Schilderung richtig interpretiere, wäre sie voll umfänglich Schuld gewesen.

    Ich habe eine ähnliche Situation tagtäglich an einer gewissen Kreuzung, an der ich auch per Handzeichen die Vorfahrt gewähre. In dem Bewusstsein das viele bei solchen Handzeichen einfach blind drauf los fahren, mache ich das an dieser Stelle ausschließlich wenn ich sehe das von hinten kein anderes Auto oder Moped kommt, das derjenige über den haufen fahren würde. Ich denke also für andere mit...

  • Soweit ich weiß ist ein Fahrstreifen für ein Fahrzeug. Egal ob Ein- oder Zweispurig. Wenn der Motorradfahrer überhaupt da rechts vorbei durfte, dann nur äußerst vorsichtig und Vorfahrt hatte er gewiss nicht.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Egal ob die 125 überholt hat oder nicht ....

    ... in der Fahrschule sagte man uns: Wer rauswinkt oder generell den Verkehr anders dirigiert als vorgesehen, übernimmt die Verantwortung über die Situation. Ich bin mir nicht sicher, ob dich der Motorradfahrer überholen darf, denke aber schon. Du hast dich links eingeordnet und damit den Weg für ihn frei gemacht.

    Ich vermute, was auch vollkommen falsch sein kann: Du hast die Fahrerin herausgewunken, damit deine Vorfahrt aufgegeben und die Verantwortung über die Situation übernommen. Der Biker hätte überholt und vermutlich auch überholen dürfen (da bin ich mir nicht sicher) wäre in sie hineingekracht, er hätte Vorfahrt gehabt -> deine Verantwortung.

    wenn ich wirklich durch irgendwelche "Zeichen" die Verantwortung bekomme, dann lasse ich das in Zukunft echt sein.

    Es gab aber keine gesonderte Linksabbiegespur. Ich bin zum abbiegen eben ganz links auf meiner Spur gefahren, weil man das halt so macht... d.h. der Motorradfahrer hatte keine eigene Spur, im Prinzip teilten wir uns die. Es war für ihn (und wohl selbst für ein Auto) rechts neben mir genügend Platz, da Bundesstraße. Allerdings mußte man dazu über den aufgemalten Fahrradspur fahren (wobei kein Fahrradfahrer da war)

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Soweit ich weiß ist ein Fahrstreifen für ein Fahrzeug....

    ... wenn das aus grauer Vorzeit noch Bestand...dann nö... nen 1-spuriges Fzg. darf immer überholt werden... hat mich immer angekotzt, das Dosen ungestraft vorbei dürften (theoretisch), aber ich mittem Ofen nich...

    Tracer 700 17- , XL1200N (Modi.) 11- , FXDB 1584 (Modi.) 09- , MT01 RP18 (Modi.) 07-09, FZS1000S RN06 04-07, FJ1200 1XJ (st. modi.) 95-14, XJ600 51J (Modi.)90-95