Kennzeichen Winkel

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  • Das Gesetz kennt nur sich selbst und da sind 30° vorgeschrieben. Wie das ganze behandelt wird hängt von dem Kontrolleur ab, selbst wenn dich der TÜV durchlässt er muss es noch lange nicht.

    Gegenfrage: Warum das Risiko eingehen, egal ob ich an das Video glaube oder nicht?

    Mir persönlich ist es ziemlich egal ob das Kennzeichen 30° oder weniger hat. Mit meinem breiten Arsch und meinem Kennzeichenhalter muss hauptsächlich die arme Sau hinter mir klarkommen, ich selbst seh das ja unterm Fahren eh nicht.

    stimmt, daher habe ich sogar noch den originalen dran, auch wenn der schon recht weit nach hinten absteht.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • stimmt, daher habe ich sogar noch den originalen dran, auch wenn der schon recht weit nach hinten absteht.

    Ich hab auch den Originalen dran und muss mir oft anhören, dass er das Motorrad verschandelt.

    Aber spätestens wenn ich Seitentaschen montiere bin ich froh drum und die Diskussion mit den Grünen bei einer Kontrolle brauch ich echt nicht.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • ndrs!: Das mit dem Kennzeichenmissbrauch kommt ganz zu beginn und es handelt sich um ein anderes Motorrad, auf diesen Fahrer kommen diese besagten 800-1000€ zu (im Video bei Minute 2:10 zu sehen)

    Danke. Das kommt davon, wenn man das Video nur kennt und beim zweiten mal auf der Suche nach einer bestimmten Stelle nur durch-zappt. :weia

    OK, das ist natürlich eine Hausnummer, aber fraglich, ob der Richter das auch so sieht.

    Rennleitung-110.de schreibt übrigens dazu :

    Zitat

    Und - ganz wesentlich - diese Straftat muss vorsätzlich ("in rechtswidriger Absicht") begangen werden.

    Wer also lediglich der gefälligen Optik halber, sein Kennzeichen geringfügig zu flach stehen hat, wird kaum in den Verdacht einer Straftat kommen. AUßER die Abweichung ist so erheblich, dass unterstellt werden kann, dass zumindest der billigende Vorsatz hinsichtlich einer schlechten Ablesbarkeit besteht.

  • Extra dafür Leute "anstellen" braucht man nicht.

    Es fahren genug Leute mit fragwürdigem Verhalten und Umbauten in solche Kontrollen - ganz von alleine.

    Die Frage ist nur, ob die sich auch einfach so filmen lassen.

    ;)

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Die Frage ist nur, ob die sich auch einfach so filmen lassen.

    Manche Leute tun alles für ein bisschen "Ruhm", egal wie sehr sie sich zum Affen machen. Schau dir nur "Bauer sucht Frau" oder den Brexit an.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Moin Leute,

    ich habe gerade mein Kennzeichen an meiner MT montiert und da ist mir aufgefallen, dass der Winkel nicht ganz legal aussieht.

    Der Winkel darf ja maximal 30 Grad von der senkrechten in die nach oben geneigte Position betragen. Meiner liegt allerdings bei ~40 Grad, ...

    https://ibb.co/ts24tqV

    https://ibb.co/N2fcZhL

    Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen. So "flach" steht das Kennzeichen auch bei mir.

    Habe mich am abgewinkelt montierten rückwärtigen Reflektor orientiert, so dass dieser lotrecht zur Fahrbahn steht.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

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    - Wilbers vorn und hinten

  • Ist schon klar warum der Kennzeichenhalter so flach ausgelegt wurde, damit er bei starkem Einfedern des Hecks während der Fahrt nicht gegen das Hinterrad stößt.

    Wenn er im einigermaßen korrekten Winkel angebracht ist, scheint es sehr knapp zu sein:

    https://i.ebayimg.com/00/s/NzY4WDU3NQ==/z/6HMAAOSwykpcfBCl/$_57.jpg

    Offenbar gibt es aber auch eine lange Version:

    https://i.ebayimg.com/images/g/j9kAAOSwKmhcZ~zY/s-l1600.jpg.

    Diese wird so auch im Yamaha Konfigurator angezeigt:

    https://configurator.yamaha-motor.eu/image/2019-MT0…lt/hd/image.jpg

    Die kurze Version ist möglicherweise gar nicht für den deutschen Markt gedacht.

    "Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist." -coparni

  • Bei den geforderten maximal 30 Grad steht das Kenzzeichen recht steil. Stellt man das Kennzeichen flacher - so wie ich z.B., verstößt man gegen eine geltende Verordnung.

    Aber abgesehen von mindestens teilweise gestellten TV-Dokus, wer ist schon mal wegen geringfügig zu flachem Kennzeichen angehalten worden?

    Macht ihr euch vielleicht zu viele Sorgen oder ich zu wenig? :denk

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

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    - Wilbers vorn und hinten

  • also der zweite Link, den gibt es auch fuer die Tracer, der geht gar nicht. der sieht fuer

    mich zu sehr nach "Baukran" aus, sollte man auch gleich gelb lackieren. Da sieht

    der orginale doch besser aus.

    800 - 1000€ Bussgeld glaube ich auch auf keinen Fall. Soll doch der Schupo nicht nur

    das Kennzeichen bei 45 Grad bei ein paar Meter Entfernung fotografieren sondern

    auch mal bei 30 Grad. das macht bei der Ansicht von hinten gar nicht mal so einen

    grossen Unterschied. Der erste Link sieht fuer mich sogar nach einem Stillegungs-

    grund aus, wegen mangelnder Freigaengigkeit. Da koennte der Reifen am KZH

    schleifen, wenn der voll eingefedert ist (mit Sozius und Gepaeck). Da legt man sich

    dann mit nem Reifenplatzer aufs Maul nur fuer den "Gesetzgeber", Bravo Deutschland!

    Lamont

    • Offizieller Beitrag

    Da legt man sich

    dann mit nem Reifenplatzer aufs Maul nur fuer den "Gesetzgeber", Bravo Deutschland!

    deswegen ist man dazu angehalten, nur Anbauteile ans Motorrad zu basteln, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden und den geltenden Bestimmungen entsprechen.

    Wenn dir der Kennzeichenträger in der vollständigen Variante, in der er den Bestimmungen entspricht, nicht gefällt, ist das dein Problem.

    Teile weglassen, merken, dass es nicht passt und dann über den Gesetzgeber maulen, da haben wir mal wieder nen richtig reflektierten

  • deswegen ist man dazu angehalten, nur Anbauteile ans Motorrad zu basteln, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden und den geltenden Bestimmungen entsprechen.

    Wenn dir der Kennzeichenträger in der vollständigen Variante, in der er den Bestimmungen entspricht, nicht gefällt, ist das dein Problem.

    Teile weglassen, merken, dass es nicht passt und dann über den Gesetzgeber maulen, da haben wir mal wieder nen richtig reflektierten

    sagt einer, der mit einem italienischen Billigstauspuff durch die Gegend prollt und den Leuten damit auf die Nerven geht. Werd erwachsen!

    Lamont

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß jetzt nicht was das damit zu tun hat, aber ich werd schon auch noch drauf kommen.

    Ich hätte die Schuld wenigstens nicht beim Staat gesucht, wenn ich ein Bußgeld für einen zu lauten Auspuff bekommen hätte (um mal beim Thema Reflexion zu bleiben).


    edit:

    ach ganz vergessen:

    Werd erwachsen!

    nö.

  • Erstaunlich, dass man sich wegen so einer trivialen Sache wie KZH-Winkel so an die Gurgel springen kann. :geschockt

    Fakt ist das der Gesetzgeber den Winkel vorgibt und wer sich nicht dran hält die Konsequenzen tragen muss.

    Dabei ist es furzegal ob man das KZ bei 45 Grad genauso gut ablesebar ist wie bei 30.

    Meiner Erfahrung nach muss schon mehr zusammen kommen bevor sich der "Schupo" an dem KZ-Winkel "aufgeilt"

    Meist ist es Raserei oder Lautstärke, man wird rausgewunken und dann kommt das KZ erschwerend dazu.

    Gru? Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • ... Da koennte der Reifen am KZH schleifen, wenn der voll eingefedert ist (mit Sozius und Gepaeck). Da legt man sich

    dann mit nem Reifenplatzer aufs Maul nur fuer den "Gesetzgeber", Bravo Deutschland!

    Lamont

    Schätze mal, bei zu steilem Kennzeichenwinkel greift dafür dann der TÜV ein.

    PS

    Wie sehen die Regelungen zur Anbringung des Kennzeichens eigentlich im europäischen Ausland aus? Weiß das hier jemand?

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

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    - Kellermann micro Rhombus Dark
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    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Das ist gemäß RICHTLINIE 93/94/EWG und somit europaweit gültig.

    3. NEIGUNG

    3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen

    3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;

    3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten

    geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;

  • OEM KZH, -LEDs und Akra.jpg

    .... OEM, ohne Ausleger, 30° ohne Modifiz. .... verstehe den Brei, um den hier getanzt wird, nicht... und meine Flügelfrau findet 39° an ihrer 7er hübscher... und ist uns auch Latte, wenn das schon reicht, als 1% vom deutschen Spießbürger einsortiert zu werden... und ja die 80° mit Täschchen könnten auch noch bei der Sortierung helfen... :rolleyes:.. hamm wa nicht überprüft... und überhaupt ist Motorrad fahren an sich schon sehr gefährlich... :weedboy

    Tracer 700 17- , XL1200N (Modi.) 11- , FXDB 1584 (Modi.) 09- , MT01 RP18 (Modi.) 07-09, FZS1000S RN06 04-07, FJ1200 1XJ (st. modi.) 95-14, XJ600 51J (Modi.)90-95

  • Ich hab etwas aufgebohrt und das zwischenliegende Metall rausgefeilt, dann schwarzen Lack rauf zum versiegeln und das Kennzeichen ordentlich geneigt.

    Habe auch den original von Yamaha.

    Hi-kannst du das bitte genauer erläutern? Würde diese Mod auch in erwägung ziehen!

  • Aus aktuellem Anlass... originaler Yamaha-Halter (Habe nur die klobige Kennzeichenbeleuchtung gegen eine Mini-LED mit E-Zeichen getauscht), Winkel laut polizeilicher Messung 35°

    -> 10€ Bußgeld und Mängelschein.

    IMG_20210831_170002.jpg

    Ich bin ja wirklich froh, dass wir wohl polizeitechnisch kaum Probleme haben, wenn 5° zu "flacher" Kennzeichenwinkel am Motorrad noch relevant sind. ;) Ich denke auch nicht, dass dadurch mein Kennzeichen deutlich weniger gut gesehen wird als mit den vorgeschriebenen 30°, aber nungut...

    (und ja, ich kann die Strafen nachvollziehen, wenn man das Kennzeichen gefühlt waagerecht positioniert und dadurch die Sichtbarkeit relevant eingeschränkt ist... mir geht es auch nicht um die 10 Euro.. aber eben ums Prinzip)

    Zum Vergleich der Winkel von der Seite:

    IMG_20220320_162813.jpg

    Edit: Habe auch wie einer meiner Vorredner die Langlöcher ein wenig aufgefeilt und dadurch den Halter nun steiler.

    • Offizieller Beitrag

    Für die gelbe Plakette gab's aber sicher mehr als nur 10€, oder?