Blinker mit Positionslicht als "Nebelscheinwerfer"

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  • Hallo Forum =),

    Nachdem ich nun seit ein paar Wochen im Besitz meiner MT-07 (2019) bin und mich bisher lediglich als stiller Teilhaber hier durch das Forum gegraben habe wird es nun Zeit für meinen ersten Post. :)

    Es geht um das Thema Positionslicht / Blinker mit Positionslicht (bspw. von Kellermann / Rizoma) und den 'gleichzeitigen Betrieb' - in Bezug auf Rück- und Bremslicht wurde das ja bereits an anderer Stelle diskutiert.

    Der TÜV sagt hinsichtlich der Beleuchtung eines Motorrads ja unter anderem folgendes (Quelle: "Tipps für Motorradfahrer - TÜV Hanse":(

    Begrenzungsleuchte / Standlicht

    - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2
    - in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer

    Da die MT im Scheinwerfer bereits zwei Standlichter verbaut hat wären diese bei der Montage eines Blinkers mit eingebautem Stand / Positionslicht eigentlich zu entfernen.

    Es gibt jedoch auch noch folgendes:

    Nebelscheinwerfer

    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - in der Breite: nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
    - in der Höhe: max. wie Abblendlicht
    - Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fern- licht
    - Einschaltkontrollleuchte zulässig
    Wäre es daher denkbar, die zusätzlichen Leuchten im Blinker als "Nebelscheinwerfer" zu klassifizieren und somit TÜV-konform parallel zur 'Original'-Positionsleuchte un dem Abblendlicht zu betreiben? Gibt es eine konkrete Vorgabe, welche "Lampe" ein Positions- und welche ein Nebelscheinwerfer ist?

    Hinsichtlich der Abstände und Maße müsste man sich natürlich noch einmal mit dem Maßband austoben, ich wäre mir z.B. gerade nicht sicher, ob eine Montage der Positionslampen im Blinker an der Lichtmaske die Vorgabe "max. Höhe Abblendlicht" erfüllt - mir geht es hier erstmal lediglich um die Frage "Was ist eine Positionslampe und was ein Nebelscheinwerfer?"

    Viele Grüße

    Chris

  • In der E-Prüfziffer sollte meines Wissens nach die Funktion codiert sein.

    Außerdem müsstest du deine Nebelleuchten dann bei gutem Wetter immer ausschalten.

  • Guter Hinweis, das mit der Codierung kam mir nicht in den Sinn. Eben mal nachgesehen - (A) ist Begrenzungslicht, (B) ist das Nebellicht. Bräuchte natürlich noch die vorangestellte E1 für Deutschland.

    Wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Blinker nur für E1A homologiert worden sind. Wahrscheinlich nicht.

    Bezüglich des Ausschaltens musste ich eben tatsächlich noch mal nachlesen - da habe ich wohl das Tagfahrlicht des Autos mit Nebelscheinwerfern verwechselt. Ersteres darf immer leuchten, letzteres nur bei schlechter Sicht.

    Wäre interessant zu wissen, wie die ganzen GS und Endurofahrer ihre Zusatzleuchten als 'Tagfahrlicht' rechtfertigen. Andererseits - beim TÜV geht es als Nebelschenwerfer durch und in ner Verkehrskontrolle (solange es nicht blendet) - wo kein Richter, da kein Henker...

    Schade. Naja, dann entweder Birnen ausbauen oder es gibt eben 'normale' Blinker.

  • Guter Hinweis, das mit der Codierung kam mir nicht in den Sinn. Eben mal nachgesehen - (A) ist Begrenzungslicht, (B) ist das Nebellicht. Bräuchte natürlich noch die vorangestellte E1 für Deutschland.


    Wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Blinker nur für E1A homologiert worden sind. Wahrscheinlich nicht.

    Die Genehmigungsnummer E1 besagt aber nicht daß das Teil in Deutschland zulässig ist sondern daß das Teil in Deutschland genehmigt wurde. Die Genehmigung gilt dann in allen Ländern die an dieser ECE Regelung teilnehmen, also auch in Deutschland.

    Bezüglich des Ausschaltens musste ich eben tatsächlich noch mal nachlesen - da habe ich wohl das Tagfahrlicht des Autos mit Nebelscheinwerfern verwechselt. Ersteres darf immer leuchten, letzteres nur bei schlechter Sicht.

    Das Tagfahrlicht darf so lange leuchten bis das Abblendlicht eingeschaltet wird, danach muss es ausgeschaltet oder auf Standlichtniveau heruntergedimmt werden.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • Guter Hinweis, das mit der Codierung kam mir nicht in den Sinn. Eben mal nachgesehen - (A) ist Begrenzungslicht, (B) ist das Nebellicht. Bräuchte natürlich noch die vorangestellte E1 für Deutschland.

    Wenn dem so wäre, dürftest du mit deinem Moped nur in Luxembourg fahren :pinkigays

  • Ich fahre seit 1 1/2 Jahren mit den Yamaha LED Blinker Plus rum. Also vorne TFL und hinten Rück/ Bremslicht. Hatte schon mehrfach Polizei hinter mir, die sich das aus dem Auto genau angeguckt hatten aber wurde noch nie angehalten. Ich wurde auch an einer Motorrad Kontrolle vorbei gewunken obwohl die Blinker vorne deutlich sichtbar waren.

  • Ich fahre seit 1 1/2 Jahren mit den Yamaha LED Blinker Plus rum. Also vorne TFL und hinten Rück/ Bremslicht. Hatte schon mehrfach Polizei hinter mir, die sich das aus dem Auto genau angeguckt hatten aber wurde noch nie angehalten. Ich wurde auch an einer Motorrad Kontrolle vorbei gewunken obwohl die Blinker vorne deutlich sichtbar waren.

    Ich empfinde die als Sicherheitsgewinn, wiel man besser gesehen wird. Aber so wie es aussieht gibt es die leider nicht für die Tracer?

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Ich empfinde die als Sicherheitsgewinn, wiel man besser gesehen wird. Aber so wie es aussieht gibt es die leider nicht für die Tracer?

    Man wird auch deutlich besser damit gesehen.

    Ich hab die an meiner Tracer 700 dran.

    Die kannst ja an eigentlich jedes Motorrad dran machen.

  • Hallo Leute,

    gibt es nicht evtl. ein Blinkerrelais, welches im ausgeschaltetem Zustand einfach "sagen wir mal 50% Spannung" an alle Blinker liefert?

    Dann hätte man doch ein Positionslicht, und beim Blinken werden die 50% abgeschaltet und es wird zu 100% geblinkt.

    Wenn der Blinker aus, dann liegen wieder die 50% an allen an.

    Kein Gefrickel mit den Kabeln, Relais tauschen und gut.

  • Man wird auch deutlich besser damit gesehen.

    Ich hab die an meiner Tracer 700 dran.

    Die kannst ja an eigentlich jedes Motorrad dran machen.

    Inzwischen nachgeschaut, bei Yamaha werden die (nicht gerade billigen) Teile gelistet /auch für Tracer), aber das steht auch: nicht in D erhältlich.

    Aber ein E-Kennzeichen haben sie, komisch. Vermutich will Yamaha jeder Diskussion aus dem Wege gehen. Wo hast Du die denn her? Bei einem no-name ebay fuzzi möchte ich nicht unbedingt kaufen.

    Parallel habe ich mal meinen Freundlichen gefragt, was er dazu meint, immerhin sind es ja original Yamaha Teile.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Inzwischen nachgeschaut, bei Yamaha werden die (nicht gerade billigen) Teile gelistet /auch für Tracer), aber das steht auch: nicht in D erhältlich.

    Aber ein E-Kennzeichen haben sie, komisch. Vermutich will Yamaha jeder Diskussion aus dem Wege gehen. Wo hast Du die denn her? Bei einem no-name ebay fuzzi möchte ich nicht unbedingt kaufen.

    Parallel habe ich mal meinen Freundlichen gefragt, was er dazu meint, immerhin sind es ja original Yamaha Teile.

    Ich hab die als ich in Italien im Urlaub war bei einem Yamaha Händler gekauft. Gabs dann noch für einen bisschen besseren Preis.

  • Hallo Leute,

    gibt es nicht evtl. ein Blinkerrelais, welches im ausgeschaltetem Zustand einfach "sagen wir mal 50% Spannung" an alle Blinker liefert?

    Dann hätte man doch ein Positionslicht, und beim Blinken werden die 50% abgeschaltet und es wird zu 100% geblinkt.

    Wenn der Blinker aus, dann liegen wieder die 50% an allen an.

    Kein Gefrickel mit den Kabeln, Relais tauschen und gut.

    Dazu wäre auf jeden Fall mehr nötig als ein einfacher Relaistausch. Die Spannnung vom Relais geht erstmal nur bis zum Blinkerschalter! Und an Allen würde bedeuten, daß es hinten auch leuchtet!

    Viele elektrische Grüße Oskar

    • Offizieller Beitrag

    Wird es im Handel nicht geben.Ein mitleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger ist nicht zulässig.

    Doch, ist es inzwischen. So lange die Blinker beim Blinken komplett aus und an gehen und als Begrenzungsleuchte deutlich gedimmt sind. Honda baut das seit einigen Jahren serienmäßig und Suzuki teilweise auch.

    Hier ist mal ein Artikel der Motorradonline

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/begre…alle-lampen-an/

    Und die dazugehörige Verordnung müsste die hier sein:

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…055:0087:DE:PDF

    Übrigens braucht der Blinker dazu wohl nicht mal eine besondere Zulassung da es sich nicht um Tagfahrlicht handelt sondern um Positionslicht. Hier ist mal ein Foto von nem Blinker einer GSX-R 1000 wie sie bei uns im Laden steht. Die hat das nämlich auch. Und gesteuert wird das wohl durchs Steuergerät und nicht durch einen speziellen Blinker. Der ist nämlich ganz normal 2-Polig.

  • Aha,

    diese Schaltung hatten US-Modelle bereits vor 30 Jahren, musste damals aber rückgerüstet werden. War damals mit 2-Fadenlampe 5/21Watt und speziellem Blinkerschalter realisiert.

    Z.B. an meiner Honda Clubman!

    VG Oskar

  • Das Tagfahrlicht darf so lange leuchten bis das Abblendlicht eingeschaltet wird, danach muss es ausgeschaltet oder auf Standlichtniveau heruntergedimmt werden.

    Tagfahrlich im Motorradkontext ist mir ehrlich gesagt vollkommen neu - insbesondere mit der Regelung entweder TFL oder Abblendlicht. Meines Wissens muss ein KRad in Deutschland doch ohnehin immer mit Abblendlicht fahren? Oder wurde das mit dem Aufkommen von TFL (insbesondere bei Autos mit den LED-Dingern) die letzten Jahre über gelockert?

    Und auch ein "aus Standlichtniveau heruntergedimmt" ist für deutsche Verhältnisse überraschend unscharf definiert. D.h. sofern die Birnen nicht zu hell sind ließe sich das Positionslicht im Blinker als Tagfahrlicht (sofern nicht heller als das Abblendlicht) definieren

  • das steht in der von Jonas verlinkten ECE Regelung:

    5.11.1. Falls Tagfahrleuchten vorhanden sind, so müssen diese automatisch eingeschaltet werden, wenn
    der Motor läuft. Wenn der Scheinwerfer eingeschaltet ist, darf sich die Tagfahrleuchte bei
    laufendem Motor nicht einschalten.
    Falls keine Tagfahrleuchten vorhanden sind, so müssen die Scheinwerfer automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor läuft.

    Edit: unter Punkt 6.1.3 steht auch noch was

    Michel

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    Puig Griffgummi

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    Einmal editiert, zuletzt von Michel (14. April 2019 um 15:08)

  • Die deutschen Vorschriften machen einem beim Thema Licht schon das Leben schwer und teuer. Hätte auch gerne 2 helle Zusatzlampen an den Sturzbügeln installiert, aber der große Aufwand vorschriftskonform zu bleiben und die erhöhten Kosten halten mich davon ab.

    Damit könnte man das Ganze umgehen:

    https://www.motorradonline.de/bekleidung/hel…acken-leuchten/

    https://www.held.de/344-0-HLS---LED-System.html

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

    • Offizieller Beitrag

    Die deutschen Vorschriften machen einem beim Thema Licht schon das Leben schwer und teuer. Hätte auch gerne 2 helle Zusatzlampen an den Sturzbügeln installiert, aber der große Aufwand vorschriftskonform zu bleiben und die erhöhten Kosten halten mich davon ab.

    Damit könnte man das Ganze umgehen:

    https://www.motorradonline.de/bekleidung/hel…acken-leuchten/

    https://www.held.de/344-0-HLS---LED-System.html

    Zusatzscheinwerfer an den Sturzbügeln sind ja erlaubt. Sowohl als „Abblendlicht“ als auch als Tagfahrlicht. Bei BMW machen die Zusatzscheinwerfer genau das. Die sind zusätzlich zuschaltbar und wenn man sie zuschaltet verhalten sie sich genau wie der Scheinewerfer. Wenn man die Automatik an hat dann schaltet das Motorrad automatisch zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht, je nach Helligkeit. Oder man schaltet das manuell. Tagfahrlicht oder Abblendlicht. Und die Zusatzscheinwerfer passen sich dem an, wenn man sie zugeschaltet hat. Wenn TFL an ist dimmen sie auf TFL-Niveau runter und bei Abblendlicht haben Sie volle Leuchtkraft. Und das ist so natürlich alles erlaubt, wenn dein Zusatzscheinwerfer dafür zugelassen sind.

    Und wenn man Zusatzscheinwerfer von anderen Anbietern kauft dann ist so eine Schaltung eigentlich immer integriert. Man muss es dann halt nur richtig anschließen.

  • Und auch ein "aus Standlichtniveau heruntergedimmt" ist für deutsche Verhältnisse überraschend unscharf definiert. D.h. sofern die Birnen nicht zu hell sind ließe sich das Positionslicht im Blinker als Tagfahrlicht (sofern nicht heller als das Abblendlicht) definieren

    das mit dem "definieren" geht so nicht, wenn es als Tagfahrlicht betrieben werden soll muß auf dem Glas ne Kennzeichnung für Tagfahrlicht sein, das wäre RL.

    Folgender Link ist auch noch sehr hilfreich

    https://www.gtue.de/sixcms/media.p…rad_2013-07.pdf

    Michel

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