Hallo Forum =),
Nachdem ich nun seit ein paar Wochen im Besitz meiner MT-07 (2019) bin und mich bisher lediglich als stiller Teilhaber hier durch das Forum gegraben habe wird es nun Zeit für meinen ersten Post.
Es geht um das Thema Positionslicht / Blinker mit Positionslicht (bspw. von Kellermann / Rizoma) und den 'gleichzeitigen Betrieb' - in Bezug auf Rück- und Bremslicht wurde das ja bereits an anderer Stelle diskutiert.
Der TÜV sagt hinsichtlich der Beleuchtung eines Motorrads ja unter anderem folgendes (Quelle: "Tipps für Motorradfahrer - TÜV Hanse"
Begrenzungsleuchte / Standlicht
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
Da die MT im Scheinwerfer bereits zwei Standlichter verbaut hat wären diese bei der Montage eines Blinkers mit eingebautem Stand / Positionslicht eigentlich zu entfernen.
Es gibt jedoch auch noch folgendes:
Nebelscheinwerfer
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite: nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fern- licht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig
Wäre es daher denkbar, die zusätzlichen Leuchten im Blinker als "Nebelscheinwerfer" zu klassifizieren und somit TÜV-konform parallel zur 'Original'-Positionsleuchte un dem Abblendlicht zu betreiben? Gibt es eine konkrete Vorgabe, welche "Lampe" ein Positions- und welche ein Nebelscheinwerfer ist?
Hinsichtlich der Abstände und Maße müsste man sich natürlich noch einmal mit dem Maßband austoben, ich wäre mir z.B. gerade nicht sicher, ob eine Montage der Positionslampen im Blinker an der Lichtmaske die Vorgabe "max. Höhe Abblendlicht" erfüllt - mir geht es hier erstmal lediglich um die Frage "Was ist eine Positionslampe und was ein Nebelscheinwerfer?"
Viele Grüße
Chris